Rahmenvertrag zur Abfuhr und thermische Verwertung des Klärschlammes der TBR Technische Betriebe Rheine

Technische Betriebe Rheine

Rahmenvertrag zur Abfuhr und thermische Verwertung des Klärschlammes der TBR Technischen Betriebe Rheine

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-10-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Referenznummer: 2021/252
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Abfuhr und thermische Verwertung des Klärschlammes der TBR Technischen Betriebe Rheine
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Steinfurt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Betriebe Rheine
Postanschrift: Am Bauhof 2 - 16
Postleitzahl: 48431
Postort: Rheine
Kontakt
Internetadresse: https://www.rheine.de 🌏
E-Mail: stefan.rinsche@tbrheine.de 📧
Telefon: +49 59719548-766 📞
Fax: +49 59719398406 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6UYYQX/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6UYYQX 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-29 📅
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 211-554587
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Keine Bieterzulassung!

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 200 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Vertragsverlängerungsoption
Der Vertrag kann von TBR 2-mal um jeweils 6 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung
ist von TBR dem Bieter 3 Monate vor Vertragsende schriftlich anzumelden.
1te Vertragsverlängerung:
Vertragsverlängerungsfrist für TBR am 31.05.2023 für eine Verlängerung bis zum
31.02.2024
2te Vertragsverlängerung:
Vertragsverlängerungsfrist für TBR am 31.11.2023 für eine Verlängerung bis zum
31.08.2024
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48429 Rheine

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Behördliche Nachweise:
Der Bieter legt TBR die behördliche Erlaubnis der thermischen Verwertungsanlage und gegebenenfalls
des Zwischenlagers vor. Die Genehmigungen sind Voraussetzung für die Beauftragung.
Ferner verpflichtet sich der Bieter, die gemäß AbfKlärV erforderlichen Nachweise
im Zuge des Vereinfachten Entsorgungseisweises VEN zu erbringen, bzw. daran mitzuwirken.
Der VEN wird von TBR erstellt und zur Verwertungsanlage, bzw. zum Zwischenlager
des Bieters mitgeführt und dort dem Bieter oder einer von ihm bevollmächtigten Person zur
Unterschrift vorgelegt.
Durch die Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter verbindlich, dass er zudem im Besitz
eine für die Schlammgutabfuhr erforderlichen gültigen Genehmigung von der Bezirksregierung
ist bzw. diese beantragt hat. Eine Erteilung des Auftrages ist von der Vorlage einer entsprechenden
Genehmigung abhängig, bzw. der AN hat dem AG glaubhaft nachzuweisen,
dass seitens der Bezirksregierung eine Genehmigung erteilt werden wird.
Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Korruptionsbekämpfung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-11 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadtverwaltung Rheine, Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Zusätzliche Informationen: Keine Bieterzulassung!

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y6UYYQX/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertoll finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYYQX

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-2735 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Fax: +49 251411-2165 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-muenster.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Quelle: OJS 2021/S 211-554587 (2021-10-27)