Im Zuge des Förderprogramms "Digital Pakt Schule 2019 bis 2024“ ist für die Schulen des Erzbistums Berlin die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie optional Serviceleistungen von interaktiven Displays der Marke Promethean ActivPanel Titanium vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bildschirme
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge des Förderprogramms "Digital Pakt Schule 2019 bis 2024“ ist für die Schulen des Erzbistums Berlin die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge des Förderprogramms "Digital Pakt Schule 2019 bis 2024“ ist für die Schulen des Erzbistums Berlin die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie optional Serviceleistungen von interaktiven Displays der Marke Promethean ActivPanel Titanium vorgesehen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bildschirme📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-09 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 152-404097
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
“Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen”
Quelle: OJS 2021/S 152-404097 (2021-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle...”
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
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Quelle: OJS 2021/S 196-508944 (2021-10-05)