Um ein einheitliches Erscheinungsbild zur besseren Wiedererkennung zu erreichen, hat die DUK ein Corporate Design (CD) entwickelt. Es umfasst das Logo der DUK, ein Farbschema, Vorgaben für zu verwendende Schrifttypen, ein gestalterisches Grundkonzept für die Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefbögen, Dokumente, Grußkarten, Powerpoint-Masterfolie), für diverse Publikationen (Jahresbericht, Imagebroschüre, Flyer, Postkarten), für Plakate und Ausstellungsmaterialien. Die Gestaltungsvorgaben der Corporate Design Richtlinien der Deutschen UNESCO-Kommission sind in einem CD-Manual festgelegt. Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Erstellung von Publikationen, die Entwicklung und Umsetzung neuer digitaler Veranstaltungsformate, anderer neuer v.a. audiovisueller redaktioneller Inhalte sowie die crossmediale Verlängerung von Publikationen in den Online-Bereich und die Fortentwicklung des Corporate Designs der Deutschen UNESCO-Kommission. Gesucht wird ein Auftragnehmer mit einschlägigen Erfahrungen in der Corporate Design Entwicklung und in den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Leistungsbereichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbeberatung
Referenznummer: E-1043-21_I+V-RV
Kurze Beschreibung:
Um ein einheitliches Erscheinungsbild zur besseren Wiedererkennung zu erreichen, hat die DUK ein Corporate Design (CD) entwickelt. Es umfasst das Logo der DUK, ein Farbschema, Vorgaben für zu verwendende Schrifttypen, ein gestalterisches Grundkonzept für die Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefbögen, Dokumente, Grußkarten, Powerpoint-Masterfolie), für diverse Publikationen (Jahresbericht, Imagebroschüre, Flyer, Postkarten), für Plakate und Ausstellungsmaterialien. Die Gestaltungsvorgaben der Corporate Design Richtlinien der Deutschen UNESCO-Kommission sind in einem CD-Manual festgelegt.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Erstellung von Publikationen, die Entwicklung und Umsetzung neuer digitaler Veranstaltungsformate, anderer neuer v.a. audiovisueller redaktioneller Inhalte sowie die crossmediale Verlängerung von Publikationen in den Online-Bereich und die Fortentwicklung des Corporate Designs der Deutschen UNESCO-Kommission. Gesucht wird ein Auftragnehmer mit einschlägigen Erfahrungen in der Corporate Design Entwicklung und in den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Leistungsbereichen.
Um ein einheitliches Erscheinungsbild zur besseren Wiedererkennung zu erreichen, hat die DUK ein Corporate Design (CD) entwickelt. Es umfasst das Logo der DUK, ein Farbschema, Vorgaben für zu verwendende Schrifttypen, ein gestalterisches Grundkonzept für die Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefbögen, Dokumente, Grußkarten, Powerpoint-Masterfolie), für diverse Publikationen (Jahresbericht, Imagebroschüre, Flyer, Postkarten), für Plakate und Ausstellungsmaterialien. Die Gestaltungsvorgaben der Corporate Design Richtlinien der Deutschen UNESCO-Kommission sind in einem CD-Manual festgelegt.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Erstellung von Publikationen, die Entwicklung und Umsetzung neuer digitaler Veranstaltungsformate, anderer neuer v.a. audiovisueller redaktioneller Inhalte sowie die crossmediale Verlängerung von Publikationen in den Online-Bereich und die Fortentwicklung des Corporate Designs der Deutschen UNESCO-Kommission. Gesucht wird ein Auftragnehmer mit einschlägigen Erfahrungen in der Corporate Design Entwicklung und in den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Leistungsbereichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbeberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbeberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 220-578697
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um ein einheitliches Erscheinungsbild zur besseren Wiedererkennung zu erreichen, hat die DUK ein Corporate Design (CD) entwickelt. Es umfasst das Logo der DUK, ein Farbschema, Vorgaben für zu verwendende Schrifttypen, ein gestalterisches Grundkonzept für die Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefbögen, Dokumente, Grußkarten, Powerpoint-Masterfolie), für diverse Publikationen (Jahresbericht, Imagebroschüre, Flyer, Postkarten), für Plakate und Ausstellungsmaterialien. Die Gestaltungsvorgaben der Corporate Design Richtlinien der Deutschen UNESCO-Kommission sind in einem CD-Manual festgelegt.
Um ein einheitliches Erscheinungsbild zur besseren Wiedererkennung zu erreichen, hat die DUK ein Corporate Design (CD) entwickelt. Es umfasst das Logo der DUK, ein Farbschema, Vorgaben für zu verwendende Schrifttypen, ein gestalterisches Grundkonzept für die Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefbögen, Dokumente, Grußkarten, Powerpoint-Masterfolie), für diverse Publikationen (Jahresbericht, Imagebroschüre, Flyer, Postkarten), für Plakate und Ausstellungsmaterialien. Die Gestaltungsvorgaben der Corporate Design Richtlinien der Deutschen UNESCO-Kommission sind in einem CD-Manual festgelegt.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Erstellung von Publikationen, die Entwicklung und Umsetzung neuer digitaler Veranstaltungsformate, anderer neuer v.a. audiovisueller redaktioneller Inhalte sowie die crossmediale Verlängerung von Publikationen in den Online-Bereich und die Fortentwicklung des Corporate Designs der Deutschen UNESCO-Kommission. Gesucht wird ein Auftragnehmer mit einschlägigen Erfahrungen in der Corporate Design Entwicklung und in den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Leistungsbereichen.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag über die Erstellung von Publikationen, die Entwicklung und Umsetzung neuer digitaler Veranstaltungsformate, anderer neuer v.a. audiovisueller redaktioneller Inhalte sowie die crossmediale Verlängerung von Publikationen in den Online-Bereich und die Fortentwicklung des Corporate Designs der Deutschen UNESCO-Kommission. Gesucht wird ein Auftragnehmer mit einschlägigen Erfahrungen in der Corporate Design Entwicklung und in den in der Leistungsbeschreibung näher beschriebenen Leistungsbereichen.
Geschätzter Gesamtwert: 400 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Bei entsprechenden Leistungen besteht die Option, die Vertragslaufzeit mit gleicher Auftragshöhe einmal um zwei Jahre zu verlängern. Bei einer Laufzeit von insgesamt 4 Jahren läge diese bei 400.000 Euro (zzgl. UST).
Beschreibung der Optionen:
Bei entsprechenden Leistungen besteht die Option, die Vertragslaufzeit mit gleicher Auftragshöhe einmal um zwei Jahre zu verlängern. Bei einer Laufzeit von insgesamt 4 Jahren läge diese bei 400.000 Euro (zzgl. UST).
Zusätzliche Informationen: Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
3. Unternehmensdarstellung/Erklärung über die Unternehmensstruktur, insb. die organisatorische Gliederung, Lage des technischen Berichts, das Leistungsspektrum, max. zwei DIN A4 Seiten.
4. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen; nicht älter als 6 Monate zum Ende der Angebotsfrist).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind .
6. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mindeststandards:
Zu 5:
Minimum 400.000 EUR durchschnittlicher Umsatz in den letzten drei Jahren.
Zu 6.:
Die Deckungssummen dieser Versicherung muss für Personen- und Sachschäden mindestens 1,5 Mio. EUR betragen. Der Versicherungsschutz muss während der gesamten Vertragslaufzeit bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Vorlage geeigneter Referenzen
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge mit Angabe des Auftraggebers, des Projektzeitraums, des Projektvolumens und des Projektinhalts.
Referenzen sind geeignet, wenn die zu Grunde liegenden Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt haben wie die ausgeschriebene Leistung.
Es werden Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Bekanntmachung berücksichtigt. Auch laufende Projekte werden berücksichtigt.
8. Erklärung, aus der die derzeitige Beschäftigtenzahl des Unternehmens insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist.
Mindeststandards:
Zu 7.:
A) Der Bewerber hat mind. drei geeignete Referenzen einzureichen.
- Die Referenzen müssen folgende Anforderungen insgesamt jeweils mindestens zweimal abdecken:
o Das Referenzprojekt wurde für eine Kultur- oder Bildungseinrichtung durchgeführt
o Das Referenzprojekt beinhaltet Leistungen aus dem Bereich Satz und Gestaltung
o Das Referenzprojekt beinhaltet die konzeptionelle Beratung im Zusammehang mit einem Corporate Design oder einem vergleichbaren bestehenden Styleguide
- Die Referenzen müssen insgesamt mindestens drei der folgenden Projektgegenstände abdecken:
o Buch/Katalog
o Veranstaltungsflyer
o wissenschaftliche Publikation
o Plakate
o Webseiten als Screenshot
Zu 8.:
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl insgesamt mindestens 5 Personen in den letzten 3 Jahren.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-12-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +9 2289499-163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Quelle: OJS 2021/S 220-578697 (2021-11-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-26 📅
Name: Panatom GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zudem wird auf die Vorschrift des § 135 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zudem wird auf die Vorschrift des § 135 GWB hingewiesen. Hiernach kann die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags wegen eines Verstoßes gegen § 134 GWB gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.