Rahmenverträge nasale Covid-Schnelltests und FFP2-Masken

AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse

Abschluss von Rahmenverträgen über die Lieferung von nasalen Covid-Schnelltests (Los 1) und FFP2-Masken (Los 2).
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl mehrerer Unternehmen (je Los maximal 10) über die Lieferung von nasalen Covid Schnelltests (Los 1) sowie die Lieferung von FFP2-Masken (Los 2) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
Der geschätzte Jahresbedarf an nasalen Covid Schnelltests (Los 1) beträgt 175.000 Stück. Der geschätzte Jahresbedarf an FFP2-Masken (Los 2) beträgt 145.000 Stück.
Diese Ausschreibung umfasst jeweils die Erstbestellung/Lieferung von 29.000 Stück nasalen Covid Schnelltests (Los 1) und von 24.000 Stück FFP2-Masken (Los 2) sowie den je nach Bedarf festgelegten Folgebedarf je Los. Die Folgebedarfe (Einzelaufträge) werden jeweils ca. zweimonatlich nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (Miniwettbewerb) zwischen den an der Rahmenvereinbarung je Los ausgewählten Vertragspartnern im Rahmen einer Preisabfrage an den jeweiligen Bestbieter vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-12-28 Auftragsbekanntmachung
2022-01-21 Ergänzende Angaben
2022-04-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-12-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
Referenznummer: AOK029345-381
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Rahmenverträgen über die Lieferung von nasalen Covid-Schnelltests (Los 1) und FFP2-Masken (Los 2). Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl mehrerer Unternehmen (je Los maximal 10) über die Lieferung von nasalen Covid Schnelltests (Los 1) sowie die Lieferung von FFP2-Masken (Los 2) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland. Der geschätzte Jahresbedarf an nasalen Covid Schnelltests (Los 1) beträgt 175.000 Stück. Der geschätzte Jahresbedarf an FFP2-Masken (Los 2) beträgt 145.000 Stück. Diese Ausschreibung umfasst jeweils die Erstbestellung/Lieferung von 29.000 Stück nasalen Covid Schnelltests (Los 1) und von 24.000 Stück FFP2-Masken (Los 2) sowie den je nach Bedarf festgelegten Folgebedarf je Los. Die Folgebedarfe (Einzelaufträge) werden jeweils ca. zweimonatlich nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (Miniwettbewerb) zwischen den an der Rahmenvereinbarung je Los ausgewählten Vertragspartnern im Rahmen einer Preisabfrage an den jeweiligen Bestbieter vergeben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Diagnoseausrüstung 📦
Schutz- und Sicherheitskleidung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Donnersbergkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kanalstr. 25
Postleitzahl: 67655
Postort: Kaiserslautern
Kontakt
Internetadresse: https://www.aok.de/fk/rps/tools/weitere-inhalte/ausschreibungen/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@rps.aok.de 📧
Telefon: +49 6313637225 📞
Fax: +49 635140393833 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXRK0Z/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXRK0Z 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-28 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 255-673596
ABl. S-Ausgabe: 255
Zusätzliche Informationen
a) Zu II. 6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen. b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: 1.501.500,00 EUR.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abschluss von Rahmenverträgen über die Lieferung von nasalen Covid-Schnelltests (Los 1) und FFP2-Masken (Los 2).
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl mehrerer Unternehmen (je Los maximal 10) über die Lieferung von nasalen Covid Schnelltests (Los 1) sowie die Lieferung von FFP2-Masken (Los 2) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland.
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Der geschätzte Jahresbedarf an nasalen Covid Schnelltests (Los 1) beträgt 175.000 Stück. Der geschätzte Jahresbedarf an FFP2-Masken (Los 2) beträgt 145.000 Stück.
Diese Ausschreibung umfasst jeweils die Erstbestellung/Lieferung von 29.000 Stück nasalen Covid Schnelltests (Los 1) und von 24.000 Stück FFP2-Masken (Los 2) sowie den je nach Bedarf festgelegten Folgebedarf je Los. Die Folgebedarfe (Einzelaufträge) werden jeweils ca. zweimonatlich nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (Miniwettbewerb) zwischen den an der Rahmenvereinbarung je Los ausgewählten Vertragspartnern im Rahmen einer Preisabfrage an den jeweiligen Bestbieter vergeben.
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Geschätzter Gesamtwert: 1 626 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Nasale Covid Schnelltests
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen ein Rahmenvertrag über die Lieferung des geschätzten Jahresbedarfs von 175.000 Stück nasalen Covid Schnelltests für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland geschlossen wird.
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Die Ausschreibung umfasst die Erstbestellung/Lieferung von 29.000 Stück nasalen Covid Schnelltests, sowie den noch je nach Bedarf festgelegten Folgebedarf. Die Folgebedarfe (Einzelaufträge) werden jeweils ca. zweimonatlich nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (Miniwettbewerb) zwischen den an der Rahmenvereinbarung ausgewählten Vertragspartnern im Rahmen einer Preisabfrage an den jeweiligen Bestbieter vergeben.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 365 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 28.02.2023. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern dieser nicht bis zum 31.12. des laufenden Vertragsjahres von einem der Vertragsparteien gekündigt wird. Es besteht die Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Spätestens zum 28.02.2026 endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
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Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate. Spätestens zum 28.02.2026 endet der Rahmenvertrag, ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Zusätzliche Informationen:
a) Zu II. 6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: 1.501.500,00 EUR.
Bezeichnung des Loses: FFP2-Masken
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen ein Rahmenvertrag über die Lieferung des geschätzten Jahresbedarfs von 145.000 Stück FFP2-Masken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland geschlossen wird.
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Die Ausschreibung umfasst die Erstbestellung/Lieferung von 25.000 Stück FFP2-Masken, sowie den noch je nach Bedarf festgelegten Folgebedarf. Die Folgebedarfe (Einzelaufträge) werden jeweils ca. zweimonatlich nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (Miniwettbewerb) zwischen den an der Rahmenvereinbarung ausgewählten Vertragspartnern im Rahmen einer Preisabfrage an den jeweiligen Bestbieter vergeben.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 261 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 28.02.2023. Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern dieser nicht bis zum 31.12. des laufenden Vertragsjahres von einem der Vertragsparteien gekündigt wird.
Zusätzliche Informationen:
b) In Anlehnung an das EuGH-Urteil vom 17.06.2021 wird als Höchstwert (Maximalabnahme) folgender Betrag festgelegt: 287.100,00 EUR.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Rheinland-Pfalz / Saarland - Die Gesundheitskasse Virchowstraße 30 67304 Eisenberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den allgemeinen Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021).
Mindeststandards:
Angabe je einer Referenz, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht wurde und deren Leistungen mit der zu vergebenen Leistung je Los vergleichbar ist.
zu Los 1: Als vergleichbar wird die Referenz gewertet, wenn die Lieferung mindestens 20.000 Stück nasale Covid Schnelltests betrug.
zu Los 2: Als vergleichbar wird die Referenz gewertet, wenn die Lieferung mindestens 15.000 Stück FFP2-Masken betrug.
Die Referenzangaben je Los enthalten jeweils Angaben zum Auftraggeber, zur Gesamtmenge (in Stück), zum Liefer- und Erbringungszeitpunkt (Monat/Jahr) und zum Leistungsanteil der Unterauftragnehmer.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG). Wir weisen darauf hin, dass die Verpflichtungserklärung ab einem Gesamtauftragswert von 20.000 EUR netto ausgefüllt werden muss und sich nur auf Arbeitnehmer (außer Auszubildende) bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden. Bei der Beauftragung von Nachunternehmern (Unterauftragnehmer) ist die Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn dessen Auftragsvolumen 10.000 EUR netto erreicht oder höher ist.
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2) Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt.
Allgemeine Hinweise: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe von Ziffer VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 10
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-02-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote findet unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durch zwei Mitarbeiter der Vergabestelle der AOK Rheinland Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse statt. Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDXRK0Z/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben mit Ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.1) der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise über die Geeignetheit des Unternehmens sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung Ziffer III.1.1) der EU-Bekanntmachung für alle Mitglieder zu erbringen.
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Im Hinblick auf die Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) der EU Bekanntmachung können die Bietergemeinschaften die Nachweise grundsätzlich gemeinschaftlich erbringen. Die unter Ziffer III.1.3) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat. Die in Ziffer III.2.2) unter Punkt 1) und 2) aufgeführten Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen;
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2) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer:
Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.1.3) (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der EU-Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von Bietern geforderten Unterlagen, insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung bei Angebotsabgabe mitteilen. Daneben hat der Bieter der Auftraggeberin nachzuweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen in dem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer vorlegt und diese darin erklären lässt, dass kein Ausschlussgrund gemäß § 123 bzw. § 124 GWB vorliegt. Die Verpflichtungserklärung kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, muss jedoch spätestens nach separater Aufforderung durch die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden. In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer anzusehen sind. Die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, wenn das Auftragsvolumen des Unterauftragnehmers 10 000 EUR netto erreicht oder höher ist.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXRK0Z

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Quelle: OJS 2021/S 255-673596 (2021-12-28)
Ergänzende Angaben (2022-01-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 018-043517
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 255-673596
ABl. S-Ausgabe: 18
Quelle: OJS 2022/S 018-043517 (2022-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 607 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-04-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 072-192045
ABl. S-Ausgabe: 72

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-08 📅
Name: WEST & EAST GmbH
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 213
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland 🇩🇪
Region Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 532 000 EUR 💰
Name: ProcureNet Limited
Postanschrift: 26/F, Two Harbour Square, 180 Wai Yip Street,
Postort: Kwun Tong
Land: Sonderverwaltungsregion Hongkong 🇭🇰
Name: KLT-Health
Postanschrift: Rutschbahn 39
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20146
Land: Hamburg 🏙️
Name: Kingline GmbH
Postanschrift: Gewerbering 32a
Postort: Röttenbach
Postleitzahl: 91341
Land: Erlangen-Höchstadt 🏙️
Name: ID-No.com GmbH medical aid
Postanschrift: Cassellastr.30-32
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60386
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name: GENIUS Pharmaceutical AG
Postanschrift: Feldstrasse 22
Postort: Schaffhausen
Postleitzahl: 8200
Land: Schweiz 🇨🇭
Schweiz/Suisse/Svizzera 🏙️
Name: CDM Center of Excellence Ltd.
Postanschrift: Golden Land Building Room No. 1302, Liangmaqiao Road No.32, Chaoyang District
Postort: Beijing
Postleitzahl: 100125
Land: China 🇨🇳
Name: blnk GmbH
Postanschrift: Heidelberger Straße 45
Postort: Bensheim
Postleitzahl: 64625
Land: Bergstraße 🏙️
Name: Balmung Medical Handel GmbH
Postanschrift: Sportplatzweg 15
Postort: Langkampfen
Postleitzahl: 6336
Land: Österreich 🇦🇹
Westösterreich 🏙️
Name: MEDE Q. GmbH
Postanschrift: Heinrich-Lanz-Allee 12
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60437
Name: Dr. Qiu Dipl.-Ing. Architects GmbH
Postanschrift: Leibnizstr. 86
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10625
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 75 400 EUR 💰
Name: B&M Distribution GmbH
Postanschrift: Im Neuenbühl 3
Postort: Weissach
Postleitzahl: 71287
Land: Böblingen 🏙️
Name: Baschar Traiding Center GmbH
Postanschrift: Saartsr 20
Postort: Hanau
Postleitzahl: 63450
Land: Main-Kinzig-Kreis 🏙️
Name: Dach Schutzbekleidung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Rotackerstraße 21
Postort: Rastatt
Postleitzahl: 76437
Land: Rastatt 🏙️
Name: DAFE Technologie GmbH
Postanschrift: Rathausplatz 6
Postort: Waldkirchen
Postleitzahl: 94065
Land: Freyung-Grafenau 🏙️
Name: Fit farm innovation team gmbh
Postanschrift: Benzstr.13
Postort: Heek
Postleitzahl: 48619
Land: Borken 🏙️
Name: Medipha GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 13-17
Postort: Geislingen / Steige
Postleitzahl: 73312
Land: Göppingen 🏙️
Postleitzahl: 000000
Name: TLN Trade Company GmbH
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 35
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Mainz-Bingen 🏙️
Name: Tecsag GmbH
Postanschrift: Verenastrasse 4b
Postort: Wollerau
Postleitzahl: 8832
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 29
21

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDXRGZH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabestellen des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Quelle: OJS 2022/S 072-192045 (2022-04-07)
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