Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis), ergänzt durch ggf. erforderliche Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung), ergänzt durch ggf. erforderliche Einzelerklärungen oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Eigenerklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu erbringen, soweit es den Leistungsteil betrifft, der durch das Mitglied erbracht werden soll. Erforderlich sind gemäß § 6a EU Nr. 3 folgende Nachweise und Erklärungen:
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind einschließlich der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung,
— Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt. Erforderlich ist zusätzlich:
— mindestens eine Referenz (mit Bestätigung über die ordnungsgemäße Ausführung) für Leistungen an Wasserbauwerken (z. B. Stauanlagen, Schleusen) mit Ausführung von Tauchleistungen ab 30 m Wassertiefe und der Instandsetzung inkl. Demontage/Montage von Stahlwasserbauteilen mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 1 Mio. EUR.
Erforderliche technische Nachweise:
— Nachweis zum Ausführen von Stahlwasserbauarbeiten der Klasse EXC3 nach DIN EN 1090,
— taucherspezifische Nachweise und Erklärungen.
Zu Personal und Ausrüstung: vorhandenes Fachpersonal nach DGUV V 40 und Tauchtechnik über den Anwendungsbereich der DGUV V 40 hinaus zum Tauchen bis zu 95 m Wasserdruck mit schriftlichen Referenzbelegen aus den letzten 5 Jahren für Höhenlagen >300 m.
6-Mann Behandlungskammer DN min. 1 800 mm inkl. Vorkammer, Nachweis der Bedienungseinführung in die Druckkammer für das Tauchpersonal für jeden Taucher, Einsatz eines L. A. R. S. System, Vorhandensein eines Unterwasserzustiegsystems (Unterwasserbase nach DGUV 201 033) bis mind. 9 m unter die Wasseroberfläche,
Angaben zumSicherheitskonzept bei Tauchunfällen, z. B. auch bei Ausfall oder Nichtinbetriebsnahme der Druckkammer.
Die Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot abzugeben.