Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg
Der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
(1) Eigenerklärung über mindestens ein (1), höchstens 2 Referenzprojekte des Bewerbers, die jeweils alle
folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 7 HOAI) gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI für Neubauten vergleichbarer Gebäude
- Baufertigstellung des Referenzprojekts des Bewerbers im Zeitraum vom 01.07.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge (mit dem Referenzprojekt kann vor dem 01.07.2016 begonnen worden sein).
Bei Nichterfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen (Eignungskriterien) erfolgt der Ausschluss des
Teilnahmeantrags.
Die Referenzprojekte des Bewerbers werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach § 51 VgV gewertet,
wenn Eigenerklärungen zu den weiteren Anforderungen gemäß Ziffer 3.2.3.4.2 des Dokuments Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief gemacht werden (Auswahlkriterien). In diesem Fall erhalten die
Referenzprojekte des Bewerbers jeweils die dort beschriebene Punktzahl je erfüllter weiterer Anforderung.
(2) Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über Dauer und Inhalt der
Erfahrung des Projektleiters nach folgender Maßgabe.
a) Eigenerklärung über die Dauer der Berufserfahrung des Projektleiters im Bereich der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 7 HOAI) gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen
Fassungen der HOAI und die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Projektleiters zum Betrieb des Bewerbers /
des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft.
b) Eigenerklärung über mindestens ein (1), höchstens 2 vom Projektleiter als solchem ausgeführte persönliche
Referenzprojekte, die jeweils alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Es handelt es sich um ein persönliches Referenzprojekt des Projektleiters über von ihm erbrachte Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 7 HOAI) gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, für Neubauten vergleichbarer Gebäude, das vom Projektleiter in dieser Funktion geleitet wurde,
- Baufertigstellung des persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters im Zeitraum vom 1.7.2016 bis zum
Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge (mit dem Referenzprojekt kann vor dem 1.7.2016 begonnen
worden sein).
Bei Nichterfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen (Eignungskriterien) erfolgt der Ausschluss des
Teilnahmeantrags.
Die Erfahrung des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters werden
nach Ziffer 3.2.3.5.3 des Dokuments Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief im Rahmen
der Teilnehmerauswahl nach § 51 VgV (Auswahlkriterien) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen dort
genannten weiteren Anforderungen gemacht werden. In diesem Fall wird für die Dauer der Erfahrung und
Betriebszugehörigkeit des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte jeweils die dort beschriebene
Punktzahl je erfüllter weiterer Anforderung vergeben.
(3) Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über Dauer und Inhalt der
Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters nach folgender Maßgabe.
a) Eigenerklärung über die Dauer der Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Bereich der
Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 7 HOAI) gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI und die Dauer der Betriebszugehörigkeit des stellvertretenden Projektleiters
zum Betrieb des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft.
b) Eigenerklärung über über mindestens ein (1), höchstens 2 vom stellvertretenden Projektleiter als solchem
ausgeführte persönliche Referenzprojekte, die jeweils alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
- Es handelt es sich um ein persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters über von ihm
erbrachte Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 und 7 HOAI) gemäß §§ 53 ff. HOAI i.V.m. Anlage 15 bzw. gem. den
jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, für Neubauten vergleichbarer Gebäude, das vom
stellvertretenden Projektleiter in dieser Funktion oder als Projektleiter geleitet wurde.
- Baufertigstellung des persönlichen Referenzprojekts des stellvertretenden Projektleiters im Zeitraum vom
1.7.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge (mit dem Referenzprojekt kann vor dem
1.7.2016 begonnen worden sein).
Bei Nichterfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen (Eignungskriterien) erfolgt der Ausschluss des
Teilnahmeantrags.
Die Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden
Projektleiters werden nach Ziffer 3.2.3.6.3 des Dokuments Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief
im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach § 51 VgV (Auswahlkriterien) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen
dort genannten weiteren Anforderungen gemacht werden.
(4) Eigenerklärung des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über die Verfügbarkeit eines bürointernen (oder per Eignungsleihe eingesetzten) Experten für nachhaltiges Bauen (Nachhaltigkeitsconsultant / Auditor BNB, DGNB, BREAAM, LEED etc., und / oder z.B. Energieberater, mit einschlägigen Studienabschlüssen aus dem Bereich nachhaltiges Bauen). Ein Rückgriff auf entsprechende externe Experten im Wege der Eignungsleihe ist möglich.
(5) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bewerbers im Mittel der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren.