Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und/oder sonstige Nachweise) zum Beleg
Der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
(1) Eigenerklärung über mindestens ein (1), höchstens 2 Referenzprojekte des Bewerbers, die jeweils alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, für Neubauten vergleichbarer Bauten,
— Baufertigstellung des Referenzprojekts des Bewerbers im Zeitraum vom 1.7.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge (mit dem Referenzprojekt kann vor dem 1.7.2016 begonnen worden sein).
Bei Nichterfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen (Eignungskriterien) erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die Referenzprojekte des Bewerbers werden im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach § 51 VgV gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den weiteren Anforderungen gemäß Ziffer 3.2.3.4.2 des Auslobungstextes (Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief) gemacht werden (Auswahlkriterien). In diesem Fall erhalten die Referenzprojekte des Bewerbers jeweils die dort beschriebene Punktzahl je erfüllter weiterer Anforderung.
(2) Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über Dauer und Inhalt der Erfahrung des Projektleiters nach folgender Maßgabe.
a) Eigenerklärung über die Dauer der Berufserfahrung des Projektleiters im Bereich der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI und die Dauer der Betriebszugehörigkeit des Projektleiters zum Betrieb des Bewerbers / des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft.
b) Eigenerklärung über mindestens ein (1), höchstens 2 vom Projektleiter als solchem ausgeführte persönliche Referenzprojekte, die jeweils alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Es handelt es sich um ein persönliches Referenzprojekt des Projektleiters über von ihm erbrachte Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, für Neubauten vergleichbarer Bauten, das vom Projektleiter in dieser Funktion geleitet wurde,
— Baufertigstellung des persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters im Zeitraum vom 1.7.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge (mit dem Referenzprojekt kann vor dem 1.7.2016 begonnen worden sein).
Bei Nichterfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen (Eignungskriterien) erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die Erfahrung des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters werden nach Ziffer 3.2.3.5.3 des Auslobungstextes (Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief) im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach § 51 VgV (Auswahlkriterien) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen dort genannten weiteren Anforderungen gemacht werden. In diesem Fall wird für die Dauer der Erfahrung und Betriebszugehörigkeit des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte jeweils die dort beschriebene Punktzahl je erfüllter weiterer Anforderung vergeben.
(3) Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über Dauer und Inhalt der Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters nach folgender Maßgabe.
a) Eigenerklärung über die Dauer der Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters im Bereich der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI und die Dauer der Betriebszugehörigkeit des stellvertretenden Projektleiters zum Betrieb des Bewerbers/des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft.
b) Eigenerklärung über über mindestens ein (1), höchstens 2 vom stellvertretenden Projektleiter als solchem ausgeführte persönliche Referenzprojekte, die jeweils alle folgenden Mindestanforderungen erfüllen:
— Es handelt es sich um ein persönliches Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters über von ihm erbrachte Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI i. V. m. Anlage 10 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI, für Neubauten vergleichbarer Bauten, das vom stellvertretenden Projektleiter in dieser Funktion oder als Projektleiter geleitet wurde.
— Baufertigstellung des persönlichen Referenzprojekts des stellvertretenden Projektleiters im Zeitraum vom 1.7.2016 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge (mit dem Referenzprojekt kann vor dem 1.7.2016 begonnen worden sein).
Bei Nichterfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen (Eignungskriterien) erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die Erfahrung des stellvertretenden Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters werden nach Ziffer 3.2.3.6.3 des Auslobungstextes (Leistungsbeschreibung und Verfahrensbrief) im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach § 51 VgV (Auswahlkriterien) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen dort genannten weiteren Anforderungen gemacht werden.
(4) Eigenerklärung des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über die Verfügbarkeit mindestens eines bürointernen Experten für nachhaltiges Bauen (Nachhaltigkeitsconsultant / Auditoren BNB, DGNB, BREAAM, LEED etc., und / oder z. B. Energieberater, Bauphysiker, TGA-Planer mit einschlägigen Studienabschlüssen aus dem Bereich nachhaltiges Bauen). Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrags. Gefordert ist die Benennung der Person(en) und die Vorlage von Nachweisen der Qualifikation (Zeugnisse etc.). Ein Rückgriff auf entsprechende externe Experten im Wege der Eignungsleihe ist möglich.
(5) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bewerbers im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Bei Bewerbern, die ihr Geschäft vor weniger als 3 Jahren begonnen haben, sind die Mitarbeiterzahlen ab Beginn der Geschäftstätigkeit maßgeblich.