Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Verfahren wird gem. §§ 74, 14 VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt.
In dem vorliegenden Verfahren sollen 3 bis 5 geeignete Bewerber ausgewählt und zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als 5 geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3.) geforderten Eigenerklärungen zu den Punktereferenzen gem. der Bewerberformulare 7.1 bis 7.3. Die angegebenen Referenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden zunächst anhand der Bewertungsmatrix bewertet. Es werden die besten 3 Referenzen gewertet. Die mit den einzelnen Referenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (= Gesamtpunktzahl). Mindestens drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit von mehr als fünf Bewerbern erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
1) Referenz Gebäude [25 %]:
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LP 2-5,
— KG 300+400 größergleich 5,0 Mio EUR netto,
— mindestens Honorarzone III,
— Fertigstellung des Objekts oder Ende der Leistungsphase 5 ab 1.1.2011.
a) Investitionskosten (KGR 300 + 400, netto):
Projektvolumen (KGR 300+400, netto)
— Kleiner 5,0 Mio. EUR: 0 Punkte,
— ab 5,0 Mio. EUR: 2 Punkte,
— ab 10,0 Mio. EUR: 4 Punkte,
— ab 15,0 Mio. EUR: 6 Punkte.
b) Leistungsphasen 1-6 der Tragwerksplanung gem. HOAI vollständig erbracht.
— Unterkriterium nicht erfüllt: 0 Punkte;
— Unterkriterium erfüllt: 1 Punkt.
c)Tragwerksplanung für ein Büro- oder Verwaltungsgebäude i.S.d. Objektliste Anlage 10.2 der HOAI (Büro- oder Verwaltungsflächen min. 5 000 m):
— Unterkriterium nicht erfüllt: 0 Punkte;
— Unterkriterium erfüllt: 1 Punkt.
2) Referenz Gebäude [25 %]
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LP 2-5,
— KG 300+400 größergleich 10,0 Mio EUR netto,
— mindestens Honorarzone III,
— Fertigstellung des Objekts oder Ende der Leistungsphase 5 ab 1.1.2011.
a) Investitionskosten (KGR 300+400, netto)
Projektvolumen (KGR 300+400, netto):
— Kleiner 10,0 Mio. EUR: 0 Punkte,
— ab 15,0 Mio. EUR: 2 Punkte,
— ab 20,0 Mio. EUR: 4 Punkte,
— ab 25,0 Mio. EUR: 6 Punkte.
b) Leistungsphasen 1-6 der Tragwerksplanung gem. HOAI vollständig erbracht:
— Unterkriterium nicht erfüllt: 0 Punkte;
— Unterkriterium erfüllt: 1 Punkt.
c)Tragwerksplanung für ein Büro- oder Verwaltungsgebäude i.S.d. Objektliste Anlage 10.2 der HOAI (Büro- oder Verwaltungsflächen min. 5 000 m):
— Unterkriterium nicht erfüllt: 0 Punkte;
— Unterkriterium erfüllt: 1 Punkt.
3) Referenz Gebäude [25 %]:
— Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, LP 2-5,
— KG 300+400 größergleich 30,0 Mio EUR netto,
— mindestens Honorarzone III,
— Fertigstellung des Objekts oder Ende der Leistungsphase 5 ab 1.1.2011.
a) Investitionskosten (KGR 300+400, netto)
Projektvolumen (KGR 300+400, netto):
— Kleiner 30,0 Mio. EUR: 0 Punkte,
— ab 35,0 Mio. EUR: 2 Punkte,
— ab 40,0 Mio. EUR: 4 Punkte,
— ab 45,0 Mio. EUR: 6 Punkte.
b) Leistungsphasen 1-6 der Tragwerksplanung gem. HOAI vollständig erbracht.
— Unterkriterium nicht erfüllt: 0 Punkte;
— Unterkriterium erfüllt: 1 Punkt.
c)Tragwerksplanung für ein Büro- oder Verwaltungsgebäude i.S.d. Objektliste Anlage 10.2 der HOAI (Büro- oder Verwaltungsflächen min. 5 000 m)
— Unterkriterium nicht erfüllt: 0 Punkte;
— Unterkriterium erfüllt: 1 Punkt.
4) Umsatz [10 %]
Durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019 u. 2020):
— Bis 500 000 EUR: 1 Punkt,
— ab 500.000 EUR: 2 Punkte,
— ab 1.000.000 EUR: 3 Punkte,
— ab 1.500.000 EUR: 4 Punkte,
— ab 2.000.000 EUR: 5 Punkte.
5) Mitarbeiter [10 %]
Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter in den Kalenderjahren 2018, 2019, 2020
— Unter 5 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 5- 13 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 14 - 22 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— 23 - 30 Mitarbeiter: 4 Punkte,
— mehr als 30 Mitarbeiter: 5 Punkte.
Die vorstehende Bewertungsmatrix findet sich auch in dem Dokument Anlage A.2 — Bewertungsmatrix, das über die in vorstehender Ziff. I.3) genannte Internetadresse heruntergeladen werden kann.