Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
j) ausgefülltes Formblatt – Lieferantenbewertung (Anlage II zur Leistungsbeschreibung), einschließl. vorhandener Nachweise der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder nach ISO 9001 für die Abfallarten AVV 15 01 01 und 20 01 01 und die leistungsbezogenen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Lagern, Behandlen, Verwerten,
k) Nachweis der Anzeige nach § 53 KrWG (vom Bieter und bei Beauftragung eines Nachunternehmers für die Transportleistung ebenfalls von diesem vorzulegen),
l) Angabe des Standorts und des Betreibers der tatsächlich in Anspruch genommenen Recyclinganlage und Datum der Inbetriebnahme,
m) unterschriebene Eigenerklärung der Recyclinganlage/n (Anlage III zur Leistungsbeschreibung,
n) Angaben zu den Aufbereitungs- und Verarbeitungsverfahren (ggf. Angaben bei Beschränkungen in der Verarbeitung auf bestimmte Papiersorten),
o) Kopie des Prüfprotokolls für die Eichung der Annahmewaage an der Recyclinganlage,
p) Darstellung des Arbeitsablaufes für reibungslose Abholung/Übernahme der PPK-Mengen,
q) Angaben zu technischen Parametern wie Größe, Art, Anzahl des zum Transport der PPK-Fraktion verwendeten Transportsystems,
r) unterschriebene Eigenerklärung des beauftragten Transporteurs (Anlage IV zur Leistungsbeschreibung)
Im Falle von Bietergemeinschaften oder Nachauftragnehmen sind die Nachweise
f) bis r) der Leistungsbeschreibung für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jeden einzelnen Nachauftragnehmer erforderlich.
Bei Inanspruchnahme mehrerer Recyclinganlagen ist die Erklärung (Anlage III zur Leistungsbeschreibung) von jeder Anlage abzugeben.
Das Fehlen der aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Angaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus der Wertung – siehe § 57 Abs. 1 Nr. 2. VgV. Auf die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen entsprechend § 56 Abs. 2 VgV wird hingewiesen.
Die Beifügung eigener Geschäftsbedingungen des Bieters zum Angebot stellt eine Ergänzung der Vertagsunterlagen im Sinne des § 57 Abs. 1 Nr. 4. VgV dar und führt zwingend zum Ausschluss seines Angebotes.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Übersetzungen in die deutsche Sprache sind auf Kosten des Bieter zu beglaubigen.