Region Südost – Kombivergabe von Winterdienst-Räumleistungen und ganzjährigen Sicherungsleistungen im Bereich der DB AG 2021/2022 ff mit Verlängerungsoption

DB Fahrwegdienste GmbH (Bukr 5G)

Region Südost – Kombivergabe von Winterdienst-Räumleistungen und ganzjährigen Sicherungsleistungen im Bereich der DB AG 2021/2022 ff mit Verlängerungsoption.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: 21FEA52292
Kurze Beschreibung:
Region Südost – Kombivergabe von Winterdienst-Räumleistungen und ganzjährigen Sicherungsleistungen im Bereich der DB AG 2021/2022 ff mit Verlängerungsoption.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schneeräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Fahrwegdienste GmbH (Bukr 5G)
Postanschrift: Köpenicker Straße 31
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: manuel.grieger@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 6926547669 📞
Fax: +49 6926520154 📠
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5ca069b0-7f42-4a23-8d45-2c94c1c9e46f 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5ca069b0-7f42-4a23-8d45-2c94c1c9e46f 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-30 📅
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 084-218078
ABl. S-Ausgabe: 84

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Winterdienstleistungen im Regionalbereich Südost
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Winterdienstleistungen im Regionalbereich Südost.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Grieger, Manuel
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/5ca069b0-7f42-4a23-8d45-2c94c1c9e46f 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEA4 – Beschaffung Facilitymanagement
Postanschrift: Mainzer Landstraße 199
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60326
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 084-218078 (2021-04-26)