Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 an den Fahrgestellen des Systems UTF (Ungeschütztes Transport Fahrzeug) in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: — 2320-12-408-1153 – Lastkraftwagen, — 2320-12-408-1163 – Lastkraftwagen. Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 80 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrezeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 20 % aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 11.2020 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Menge oder Umfang:
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 200 (ca. 100 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 2.370 (1.000 h in 2022 und 1.370 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 40 (20 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 474 Stunden (200 h in 2022 und 274 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 220 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 200 (100 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2 740 (1 370 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 40 (20 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 548 (274 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. — Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 308 716 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 178 456 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 175 456 EUR,— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 665 628 EUR.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 200 (ca. 100 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 2.370 (1.000 h in 2022 und 1.370 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 40 (20 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 474 Stunden (200 h in 2022 und 274 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 220 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 200 (100 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2 740 (1 370 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 40 (20 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 548 (274 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. — Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 308 716 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 178 456 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 175 456 EUR,— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 665 628 EUR.
Gesamtwert des Auftrags: 665 628,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
E-Mail: robert.schimmang@hilgmbh.de📧
Telefon: +49 228-4463-2313📞
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
— elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
— elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYDX8
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 an den Fahrgestellen des Systems UTF (Ungeschütztes Transport Fahrzeug) in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern:
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 an den Fahrgestellen des Systems UTF (Ungeschütztes Transport Fahrzeug) in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern:
— 2320-12-408-1153 – Lastkraftwagen,
— 2320-12-408-1163 – Lastkraftwagen.
Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 80 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrezeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 20 % aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 11.2020 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 80 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrezeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 20 % aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 11.2020 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Region Südost – Teillos 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 80 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrezeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 20 % aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 80 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrezeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 20 % aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Eine Standortliste mit Stand vom 11.2020 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Menge oder Umfang: Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 100 (ca. 50 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 1.200 (500 h in 2022 und 700 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 20 (10 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 240 Stunden (100 h in 2022 und 140 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 240 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 100 (50 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1 400 (700 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 20 (10 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 280 (140 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. — Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 156 312 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 91 182 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 91 182 EUR,— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 338 676 EUR.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 100 (ca. 50 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 1.200 (500 h in 2022 und 700 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 20 (10 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 240 Stunden (100 h in 2022 und 140 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 240 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 100 (50 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1 400 (700 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 20 (10 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 280 (140 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 100 (ca. 50 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 1.200 (500 h in 2022 und 700 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 20 (10 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 240 Stunden (100 h in 2022 und 140 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 240 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 100 (50 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1 400 (700 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 20 (10 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 280 (140 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
— Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 156 312 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 91 182 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 91 182 EUR,
— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 338 676 EUR.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Es kann auf ein oder auf alle Lose geboten werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Region Südost – Teillos 2
Kurze Beschreibung:
Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 80 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrezeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 20 % aus) d. h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 80 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrezeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 20 % aus) d. h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Menge oder Umfang: Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 60 (ca. 30 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 700 (300 h in 2022 und 400 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 12 (6 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 140 Stunden (60 h in 2022 und 80 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 72 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 60 (30 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 800 (400 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 12 (6 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 140 (80 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. — Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 91 182 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 52 104 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 52 104 EUR,— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 195 390 EUR.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 60 (ca. 30 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 700 (300 h in 2022 und 400 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 12 (6 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 140 Stunden (60 h in 2022 und 80 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 72 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 60 (30 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 800 (400 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 12 (6 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 140 (80 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 60 (ca. 30 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 700 (300 h in 2022 und 400 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 12 (6 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 140 Stunden (60 h in 2022 und 80 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 72 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 60 (30 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 800 (400 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 12 (6 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 140 (80 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
— Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 91 182 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 52 104 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 52 104 EUR,
— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 195 390 EUR.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Region Südost - Teillos 3
Menge oder Umfang: Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 30 (ca. 15 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 350 (150 h in 2022 und 200 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 6 (3 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 70 Stunden (30 h in 2022 und 40 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022 - 31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 36 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 30 (15 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 400 (200 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 6 (3 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 80 (40 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. — Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 45 591 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 26 052 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 26 052 EUR,— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 97 695 EUR.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 30 (ca. 15 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 350 (150 h in 2022 und 200 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 6 (3 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 70 Stunden (30 h in 2022 und 40 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022 - 31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 36 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 30 (15 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 400 (200 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 6 (3 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 80 (40 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 30 (ca. 15 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 350 (150 h in 2022 und 200 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 6 (3 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 70 Stunden (30 h in 2022 und 40 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022 - 31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 36 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 30 (15 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 400 (200 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 6 (3 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 80 (40 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
— Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 45 591 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 26 052 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 26 052 EUR,
— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 97 695 EUR.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Region Südost – Teillos 4
Menge oder Umfang: Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 10 (ca. 5 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 120 (50 h in 2022 und 70 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 2 (1 p .a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 24 Stunden (10 h in 2022 und 14 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 12 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 10 (5 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 140 (70 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 2 (1 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 28 (14 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. — Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 15 631 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 9 118 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 9 118 EUR,— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 33 867 EUR.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 10 (ca. 5 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 120 (50 h in 2022 und 70 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 2 (1 p .a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 24 Stunden (10 h in 2022 und 14 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 12 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 10 (5 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 140 (70 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 2 (1 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 28 (14 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 10 (ca. 5 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 120 (50 h in 2022 und 70 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 2 (1 p .a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 24 Stunden (10 h in 2022 und 14 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 12 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 10 (5 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 140 (70 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 2 (1 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 28 (14 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
— Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 15 631 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 9 118 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 9 118 EUR,
— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 33 867 EUR.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 200 (ca. 100 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 2.370 (1.000 h in 2022 und 1.370 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 40 (20 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 474 Stunden (200 h in 2022 und 274 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 220 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 200 (100 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2 740 (1 370 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 40 (20 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 548 (274 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 200 (ca. 100 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 2.370 (1.000 h in 2022 und 1.370 h in 2023) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 40 (20 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 474 Stunden (200 h in 2022 und 274 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 220 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 200 (100 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2 740 (1 370 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 40 (20 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 548 (274 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
— Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 308 716 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 178 456 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 175 456 EUR,
— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 665 628 EUR.
Beschreibung der Optionen:
Optional können zusätzlich insgesamt 40 (20 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 474 Stunden (200 h in 2022 und 274 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 220 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 200 (100 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2 740 (1.370 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 40 (20 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 548 (274 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.
Optional können zusätzlich insgesamt 40 (20 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 474 Stunden (200 h in 2022 und 274 h in 2023) für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen -auftäge in Höhe von 220 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 200 (100 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 2 740 (1.370 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 40 (20 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 548 (274 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: RegLa_037/21
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 HIL-Niederlassung je nach Region
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV genannten Gesetze gegen vorliegen und der Bewerber die geltenden für ihn allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Bestimmungen beachtet.
2. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.
2. Eigenerklärung, dass der Bewerber seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.
4. Eigenerklärung, dass der Bewerber sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen.
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass über eine zur Entgegennahme und Auslieferung des Materials geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt. Zusätzlich: Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.
Vorzulegende Nachweise:
Alle – Handelsregisterauszug; Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
1. Eigenerklärung des Unterauftragnehmers, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen.
2. (entfällt),
3. (entfällt),
4. (entfällt),
5. (entfällt),
Zusätzlich: Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz des Unternehmens mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre.
2. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Mindeststandards:
1. Eigenerklärung, dass für den Fall der Abrechnung nach Selbstkosten die in der Preisermittlung von Selbstkosten angesetzten Preise und Entgelte den preisrechtlichen Vorschriften (VO PR 30/53) entsprechen und das die Preisermittlung nach den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) erfolgt ist.
1. Eigenerklärung, dass für den Fall der Abrechnung nach Selbstkosten die in der Preisermittlung von Selbstkosten angesetzten Preise und Entgelte den preisrechtlichen Vorschriften (VO PR 30/53) entsprechen und das die Preisermittlung nach den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) erfolgt ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme (Nachweis ist vorzulegen), oder Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft im Sinne der in Verkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme, oder Eigenerklärung über den Besitz einer Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme, die durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Das entsprechende Zertifikat (z. B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen, oder Eigenerklärung über eine zugelassene Vertrags-/Service Partnerschaft mit dem Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme sind (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen),
1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme (Nachweis ist vorzulegen), oder Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft im Sinne der in Verkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme, oder Eigenerklärung über den Besitz einer Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme, die durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Das entsprechende Zertifikat (z. B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen, oder Eigenerklärung über eine zugelassene Vertrags-/Service Partnerschaft mit dem Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme sind (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen),
2. Eigenerklärung über den Besitz einer stets aktuellen gerätebezogenen technischen Dokumentation auf Basis der Arbeitsvorgangsebene, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist,
2. Eigenerklärung über den Besitz einer stets aktuellen gerätebezogenen technischen Dokumentation auf Basis der Arbeitsvorgangsebene, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist,
3. Eigenerklärung über den Besitz der zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel Des Weiteren sind wir berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z. B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten,
4. Eigenerklärung über den Besitz aller sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie),
4. Eigenerklärung über den Besitz aller sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie),
5. Eigenerklärung zur Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller),
5. Eigenerklärung zur Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller),
6. Eigenerklärung, dass wir einen Hol- und Bring Service für die Systeme/Geräte anbieten,
7. Eigenerklärung, dass unser für die Instandsetzung eingesetztes Personal eine durchgeführte Schulung durch MAN (MAN Schulungs-Nr. Z-16a) oder eine gleichwertige Schulung des Herstellers RMMV, über die in der Ausschreibung genannten Systeme, nachweisen kann (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). Oder Eigenerklärung, dass unser für die Instandsetzung eingesetztes Personal die genannte Schulung von MAN oder RMMV in Zukunft geplant und spätestens bis zum Leistungsbeginn durchgeführt hat (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen),
7. Eigenerklärung, dass unser für die Instandsetzung eingesetztes Personal eine durchgeführte Schulung durch MAN (MAN Schulungs-Nr. Z-16a) oder eine gleichwertige Schulung des Herstellers RMMV, über die in der Ausschreibung genannten Systeme, nachweisen kann (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen). Oder Eigenerklärung, dass unser für die Instandsetzung eingesetztes Personal die genannte Schulung von MAN oder RMMV in Zukunft geplant und spätestens bis zum Leistungsbeginn durchgeführt hat (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen),
8. Eigenerklärung, dass wir für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleisten, dass die maximale Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil (Standort Fahrzeug gem. Anlage 1. Anhang A) von 100 km nicht überschritten wird. Dabei ist zu beachten, dass die aufgeführte Mindestanzahl der Fahrzeuge im jeweiligen Regionallos mit einer oder mehrerer Betriebsstätten im Umkreis von 50 km Entfernung zum Haltertruppenteil abgedeckt wird,
8. Eigenerklärung, dass wir für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleisten, dass die maximale Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil (Standort Fahrzeug gem. Anlage 1. Anhang A) von 100 km nicht überschritten wird. Dabei ist zu beachten, dass die aufgeführte Mindestanzahl der Fahrzeuge im jeweiligen Regionallos mit einer oder mehrerer Betriebsstätten im Umkreis von 50 km Entfernung zum Haltertruppenteil abgedeckt wird,
9. Eigenerklärung, dass wir für die Dauer der Vertragslaufzeit durchgehend eine Kapazität der geforderten Arbeitsplätze und Systemmonteure bereitstellen können (den Anhängen zu entnehmen),
10. Eigenerklärung, dass die Führer der Fahrzeuge eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, die die Gewichtsklasse des jeweiligen Fahrzeugs einschließt,
11. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Endprüfung und Test, AQAP 2131:2017 eingehalten und angewendet wird,
12. Eigenerklärung dass unser Unternehmen eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 besitzt,
13. Eigenerklärung dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers (zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z. B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z. B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden.
13. Eigenerklärung dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers (zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z. B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z. B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden.
Vorzulegende Nachweise:
— Alle – DIN EN ISO Zertifizierung; Vorlage des Nachweises der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung,
— SYS – Anlage 1b – technischer Anteil; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung,
— SYS – Anlage 1c – QM Anteil; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung,
— SYS – Anlage 1d – UAN; Anlage 1d – Unterauftragnehmer ist nur bei Beauftragung von Unterauftragnehmer anzugeben; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung,
— SYS – Kopie der Zertifizierung durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller; Vorlage des Nachweises in Kopie über eine erfolgreich Durchgeführte Probeinstandsetzung durch Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme in der Systeminstandsetzungstiefe Instandhaltungsstufe 4; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
— SYS – Kopie der Zertifizierung durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller; Vorlage des Nachweises in Kopie über eine erfolgreich Durchgeführte Probeinstandsetzung durch Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme in der Systeminstandsetzungstiefe Instandhaltungsstufe 4; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme (Nachweis ist vorzulegen), oder
Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft im Sinne der in Verkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme, oder
Eigenerklärung über den Besitz einer Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme, die durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Das entsprechende Zertifikat (z. B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen, oder Eigenerklärung über eine zugelassene Vertrags-/Service Partnerschaft mit dem Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme sind (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen),
Eigenerklärung über den Besitz einer Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme, die durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Das entsprechende Zertifikat (z. B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen, oder Eigenerklärung über eine zugelassene Vertrags-/Service Partnerschaft mit dem Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme sind (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen),
7. Eigenerklärung, dass unser für die Instandsetzung eingesetztes Personal eine durchgeführte Schulung durch MAN (MAN Schulungs-Nr. Z-16a) oder eine gleichwertige Schulung des Herstellers RMMV, über die in der Ausschreibung genannten Systeme, nachweisen kann (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen).
7. Eigenerklärung, dass unser für die Instandsetzung eingesetztes Personal eine durchgeführte Schulung durch MAN (MAN Schulungs-Nr. Z-16a) oder eine gleichwertige Schulung des Herstellers RMMV, über die in der Ausschreibung genannten Systeme, nachweisen kann (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen).
Oder Eigenerklärung, dass unser für die Instandsetzung eingesetztes Personal die genannte Schulung von MAN oder RMMV in Zukunft geplant und spätestens bis zum Leistungsbeginn durchgeführt hat (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen),
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der Bewerber ist verpflichtet, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS - Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ die Bestimmungen des „Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ einzuhalten, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt.
1. Der Bewerber ist verpflichtet, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS - Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ die Bestimmungen des „Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ einzuhalten, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt.
2. Der Bewerber erklärt die Bereitschaft, sich bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-Vertraulich“ oder höher in die Geheimschutzbetreuung des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde zu begeben sowie das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt. Der Bewerber ver-pflichtet sich, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausgegebene „Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)“ sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 „Militärische Sicherheit in der Bundeswehr“ in der jeweils neusten Fassung zu beachten.
2. Der Bewerber erklärt die Bereitschaft, sich bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-Vertraulich“ oder höher in die Geheimschutzbetreuung des BMWi oder einer vergleichbaren ausländischen EU-Behörde zu begeben sowie das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt. Der Bewerber ver-pflichtet sich, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausgegebene „Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)“ sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 „Militärische Sicherheit in der Bundeswehr“ in der jeweils neusten Fassung zu beachten.
3. Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft der Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle, die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert.
3. Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft der Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle, die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert.
4. Der Auftraggeber kann sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen.
5. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 6. Der Bewerber erklärt, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht werden. 7. Der Bewerber erklärt die Bereitschaft, sich an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL) anbinden zu lassen, Im Falle einer Beauftragung von Unterauftragnehmern sind die Bedingungen gemäß Ziff. 1 bis 7 auch durch den Unterauftragnehmer zu erfüllen, sofern dieser das Gesamtsystem instand setzt.
5. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. 6. Der Bewerber erklärt, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht werden. 7. Der Bewerber erklärt die Bereitschaft, sich an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL) anbinden zu lassen, Im Falle einer Beauftragung von Unterauftragnehmern sind die Bedingungen gemäß Ziff. 1 bis 7 auch durch den Unterauftragnehmer zu erfüllen, sofern dieser das Gesamtsystem instand setzt.
Vorzulegende Nachweise:
— Alle – Vollmacht Bietergemeinschaft; Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung,
— Alle – Vollmacht Bietergemeinschaft; Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung,
— SYS – Anlage 1a – kaufmännischer Teil; Mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung,
— SYS – Haftpflicht 5/10 Mio.; Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.
(industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
(industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-03-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort nach einer Registrierung kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 033-083620 (2021-02-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 637 053 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Name: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Postanschrift: Oskar Schlemmer Strasse 19-21
Postort: München
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: peter.schwab@man.eu📧
Name: Man