Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 an den Fahrgestellen des Systems Wolf SSA in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern: — 2320-12-358-1175, — 2320-12-368-1813, — 2320-12-370-0300, — 2320-12-368-8193, — 2320-12-377-3623, — 2320-12-377-3626, — 2320-12-402-9966, — 2320-12-398-3450, — 2320-12-379-0180, — 2320-12-379-2991, — 2320-12-375-2987, — 2320-12-378-2016, — 2320-12-378-9122, — 2320-12-371-9521, — 2320-12-371-9491, — 2320-12-376-3762, — 2320-12-367-7085, — 2320-12-378-2014, — 2320-12-375-2989, — 2320-12-398-3026, — 2320-12-398-3027. Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80 % aus) d. h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 03/2021 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen
Menge oder Umfang:
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 260 (130 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 3 600 (1 800 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 52 (26 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 720 (360 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 312 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 260 (130 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3 600 (1 800 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 52 (26 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 720 (360 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. — Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 669 600 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 334 800 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 334 800 EUR,— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 1 339 200 EUR.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 260 (130 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 3 600 (1 800 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 52 (26 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 720 (360 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 312 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 260 (130 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3 600 (1 800 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 52 (26 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 720 (360 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. — Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 669 600 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 334 800 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 334 800 EUR,— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 1 339 200 EUR.
Gesamtwert des Auftrags: 1 339 200,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Militärfahrzeugen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH
Postanschrift: Josef-Wirmer-Straße 2-8
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Kontakt
E-Mail: vergabe@hilgmbh.de📧
Telefon: +49 228-4463-2312📞
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
— elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
— elektronischer Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen: https://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYDQ6
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 an den Fahrgestellen des Systems Wolf SSA in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern:
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Instandsetzungsleistung vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 an den Fahrgestellen des Systems Wolf SSA in den Instandhaltungsstufen 2/3 regional in allen militärischen Liegenschaften der Bundeswehr und in den HIL-Stützpunkten je nach Region sowie bei Bedarf in der Betriebsstätte des Auftragsnehmers mit folgenden Versorgungsnummern:
— 2320-12-358-1175,
— 2320-12-368-1813,
— 2320-12-370-0300,
— 2320-12-368-8193,
— 2320-12-377-3623,
— 2320-12-377-3626,
— 2320-12-402-9966,
— 2320-12-398-3450,
— 2320-12-379-0180,
— 2320-12-379-2991,
— 2320-12-375-2987,
— 2320-12-378-2016,
— 2320-12-378-9122,
— 2320-12-371-9521,
— 2320-12-371-9491,
— 2320-12-376-3762,
— 2320-12-367-7085,
— 2320-12-378-2014,
— 2320-12-375-2989,
— 2320-12-398-3026,
— 2320-12-398-3027.
Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80 % aus) d. h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 03/2021 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80 % aus) d. h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen. Eine Standortliste mit Stand vom 03/2021 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen). Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Region Nord – Teillos 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80 % aus) d. h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80 % aus) d. h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Eine Standortliste mit Stand vom 03/2021 sind den Anhängen A zur Anlage 1 der jeweiligen Region mit dem jeweiligen Teillos zu entnehmen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Verteilung der Leistung sowie die Anzahl und Standorte der in den Anlagen aufgeführten Geräte kann während der Vertragslaufzeit variieren.
Menge oder Umfang: Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 120 (60 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 1 600 (800 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 24 (12 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 320 (160 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 144 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 120 (60 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1 600 (800 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 24 (12 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 320 (160 p .a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. — Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 297 600 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 148 800 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 148 800 EUR,— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 595 200 EUR.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 120 (60 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 1 600 (800 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 24 (12 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 320 (160 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 144 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 120 (60 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1 600 (800 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 24 (12 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 320 (160 p .a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 120 (60 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 1 600 (800 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 24 (12 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 320 (160 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 144 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 120 (60 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1 600 (800 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 24 (12 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 320 (160 p .a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
— Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 297 600 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 148 800 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 148 800 EUR,
— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 595 200 EUR.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Es kann auf ein oder auf alle Lose geboten werden.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Region Nord – Teillos 2
Menge oder Umfang: Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 100 (50 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 1 400 (700 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 20 (10 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 280 (140 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 120 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 100 (50 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1 400 (700 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 20 (10 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 280 (140 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. — Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 260 400 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 130 200 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 130 200 EUR,— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 520 800 EUR.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 100 (50 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 1 400 (700 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 20 (10 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 280 (140 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 120 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 100 (50 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1 400 (700 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 20 (10 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 280 (140 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 100 (50 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 1 400 (700 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 20 (10 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 280 (140 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 120 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 100 (50 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 1 400 (700 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 20 (10 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 280 (140 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
— Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 260 400 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 130 200 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 130 200 EUR,
— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 520 800 EUR.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Region Nord – Teillos 3
Kurze Beschreibung:
Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80 % aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Die Leistungserbringung (Befundung und Instandsetzung) soll planerisch zu ca. 20 % durch Servicemonteure am jeweiligen Standort des Fahrzeuges erfolgen. Bei Bedarf (wir gehen planerisch von ca. 80 % aus) d.h. bei größerem Schadbild soll die Instandsetzung in der Betriebsstätte des Auftragnehmers erfolgen.
Menge oder Umfang: Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 40 (20 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 600 (300 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 8 (4 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 120 (60 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 48 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 40 (20 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 600 (300 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 8 (4 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 120 (60 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung. — Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 111 600 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 55 800 EUR,— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 55 800 EUR,— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 223 200 EUR.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 40 (20 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 600 (300 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 8 (4 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 120 (60 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 48 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 40 (20 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 600 (300 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 8 (4 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 120 (60 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 40 (20 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 600 (300 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 8 (4 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 120 (60 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 48 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 40 (20 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 600 (300 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 8 (4 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 120 (60 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
— Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 111 600 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 55 800 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 55 800 EUR,
— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 223 200 EUR.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 260 (130 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 3 600 (1 800 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 52 (26 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 720 (360 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 312 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 260 (130 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3 600 (1 800 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 52 (26 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 720 (360 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
Das prognostizierte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum 1.1.2022 bis 31.12.2023 beträgt ca. 260 (130 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem angenommenen Gesamtvolumen von 3 600 (1 800 p. a.) Instandhaltungsstunden. Optional können zusätzlich insgesamt 52 (26 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 720 (360 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 312 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 260 (130 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3 600 (1 800 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 52 (26 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 720 (360 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden. Der Auftraggeber hat keine Verpflichtung zum Abruf der prognostizierten Gesamtmenge oder der Optionen sowohl hinsichtlich der Menge als auch der Verlängerung.
— Schätzwert für den Leistungszeitraum inkl. Mengenoption (ohne Verlängerungsoption): 669 600 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2024 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 334 800 EUR,
— Schätzwert für das Optionsjahr 2025 (Verlängerungsoption inkl. Mengenoption): 334 800 EUR,
— gesamter Schätzwert inkl. aller Optionen: 1 339 200 EUR.
Beschreibung der Optionen:
Optional können zusätzlich insgesamt 52 (26 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 720 (360 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 312 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 260 (130 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3 600 (1 800 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 52 (26 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 720 (360 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.
Optional können zusätzlich insgesamt 52 (26 p. a.) Instandsetzungsaufträge (Mengenoption) mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 720 (360 p. a.) Stunden für den Leistungszeitraum 1.1.2022-31.12.2023 beauftragt werden. Sobald die Gesamtanzahl der prognostizierten Instandsetzungsaufträgen und der optionalen Aufträge in Höhe von 312 erreicht ist, verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirksamkeit. Optional kann die Rahmenvereinbarung um 2 Jahre, längstens bis zum 31.12.2025 verlängert werden (Verlängerungsoption). Die Planmenge für den Zeitraum der optionalen Verlängerung beträgt insgesamt ca. 260 (130 p. a.) Instandhaltungsaufträge mit einem prognostizierten Volumen von 3 600 (1 800 p. a.) Instandsetzungsstunden. Zusätzlich können nochmal im optionalen Zeitraum bis zum 31.12.2025 optional 52 (26 p. a.) Instandsetzungsaufträge mit einem geschätzten Volumen von 720 (360 p. a.) Instandsetzungsstunden (Mengenoption) beauftragt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: RegLa_049/21
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 00000 Wer des AN
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. in §§ 23 und 24 VSVgV genannten Gesetze gegen uns vorliegen und dass wir die für uns geltenden für allgemeinverbindlich erklärten tarifvertraglichen Bestimmungen beachten.
2. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.
2. Eigenerklärung, dass der Bieter seinen Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetzes (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlt und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist der Bieter die Einhaltung dieser Pflichten nach.
3. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.
3. Eigenerklärung, dass der Bieter für den Fall, dass er sich zur Erfüllung der dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichtet. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.
4. Eigenerklärung, dass der Bieter sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch den Bieter selbst oder ein durch ihn beauftragten Nachunternehmer entstehen.
5. Eigenerklärung, dass wir über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügen.
Vorzulegende Nachweise:
Alle – Handelsregisterauszug; Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
1. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 23 und 24 VSVgV vorliegen,
2. Vorlage (Kopie) eines Handelsregisterauszuges oder eines vergleichbaren Nachweises.
Diese Forderungen gelten für jeden Unterauftragnehmer bis zur Ebene des tatsächlichen Leistungserbringers.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz des Unternehmens mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre.
2. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Mindeststandards:
Der jährliche Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen (Instandsetzung an militärischem Gerät) muss zweimal so hoch sein wie der prognostizierte Jahresauftragswert des jeweiligen Loses.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme (Nachweis ist vorzulegen), oder Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft im Sinne der in Verkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme, oder Eigenerklärung über den Besitz einer Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme, die durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Das entsprechende Zertifikat (z. B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen, oder Eigenerklärung über eine zugelassene Vertrags-/Service Partnerschaft mit dem Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme sind (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen),
1. Eigenerklärung der Herstellereigenschaft für die ausgeschriebenen Systeme (Nachweis ist vorzulegen), oder Eigenerklärung über den Besitz der Herstellereigenschaft im Sinne der in Verkehrsbringung für die in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme, oder Eigenerklärung über den Besitz einer Zertifizierung zur Instandhaltung der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme, die durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller erfolgt ist. Das entsprechende Zertifikat (z. B. Standortrahmenvertrag, Beauftragungen durch logistische Steuerstellen, Instandsetzungsrahmenvertrag) ist vorzulegen, oder Eigenerklärung über eine zugelassene Vertrags-/Service Partnerschaft mit dem Hersteller der in diesem Verfahren ausgeschriebenen Systeme sind (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen),
2. Eigenerklärung über den Besitz einer stets aktuellen gerätebezogenen technischen Dokumentation auf Basis der Arbeitsvorgangsebene, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist,
2. Eigenerklärung über den Besitz einer stets aktuellen gerätebezogenen technischen Dokumentation auf Basis der Arbeitsvorgangsebene, die zur sach- und fachgerechten Durchführung einer Instandhaltung zur Herstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit (das Produkt ist für den vorgesehenen Verwendungszweck uneingeschränkt ohne festgestellte Mängel verwendbar. Die Sicherheit der Benutzer oder Dritter ist nicht beeinträchtigt) geeignet ist,
3. Eigenerklärung über den Besitz der zur Instandhaltung benötigten Sonderwerkzeuge, Vorrichtungen, Mess- und Prüfmittel Des Weiteren sind wir berechtigt Software auf bestimmte Bauteile (z. B. Steuergerät) aufzuspielen und zu bearbeiten,
4. Eigenerklärung über den Besitz aller sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie),
4. Eigenerklärung über den Besitz aller sonstigen erforderlichen Nachweise, die zur Durchführung der Instandhaltung einschließlich aller erforderlichen Prüfungen an den ausgeschriebenen Systemen/Geräten gesetzlich vorgeschrieben sind (z. B. gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften oder Zertifizierung nach Druckgeräterichtlinie),
5. Eigenerklärung, dass wir einen Nachweis der Schweißqualifikation in Form einer DIN 2303-Zertifizierung oder in Form einer DIN EN ISO 9606 besitzen,
6. Eigenerklärung zur Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller),
6. Eigenerklärung zur Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller),
7. Eigenerklärung, dass wir einen Hol- und Bring Service für die Systeme/Geräte anbieten,
8. Eigenerklärung, dass wir für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleisten, dass die maximale Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil (Standort Fahrzeug gem. Anlage 1. Anhang A) von 100 km nicht überschritten wird. Dabei ist zu beachten, dass die aufgeführte Mindestanzahl der Fahrzeuge im jeweiligen Regionallos mit einer oder mehrerer Betriebsstätten im Umkreis von 50 km Entfernung zum Haltertruppenteil abgedeckt wird.
8. Eigenerklärung, dass wir für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleisten, dass die maximale Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil (Standort Fahrzeug gem. Anlage 1. Anhang A) von 100 km nicht überschritten wird. Dabei ist zu beachten, dass die aufgeführte Mindestanzahl der Fahrzeuge im jeweiligen Regionallos mit einer oder mehrerer Betriebsstätten im Umkreis von 50 km Entfernung zum Haltertruppenteil abgedeckt wird.
Bei der Angebotsauswertung werden Betriebsstätten von 75 bis 100 km nicht bewertet, aber bei der Auftragsdurchführung berücksichtigt. Betriebsstätten im Umkreis von bis zu 50 bzw. bis zu 75 km werden dabei positiv bewertet.
Lediglich die angegebenen und qualifizierten Betriebsstätten werden bei der Angebotsauswertung und Auftragsdurchführung berücksichtigt.
Die Abdeckung ist für das jeweilige Los/Teillos in der Anlage 1 – Antrag zur Teilnahme zu befüllen und für jeden Unterauftragnehmer eine Anlage 1d – UAN einzureichen.
Hinweis: Die Entfernung(Wegstrecke) vom Haltertruppenteil bis zur Betriebsstätte ist mit dem Routenplaner Google Maps zu ermitteln.
Gemeint ist die, für die im Anhang A geschilderten Fahrzeuge, nach StVo zugelassene Wegstrecke.
9. Eigenerklärung, dass wir für die Dauer der Vertragslaufzeit durchgehend eine Kapazität der geforderten Arbeitsplätze und Systemmonteure bereitstellen können (den Anhängen zu entnehmen),
10. Eigenerklärung, dass die Führer der Fahrzeuge eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, die die Gewichtsklasse des jeweiligen Fahrzeugs einschließt,
11. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Endprüfung und Test, AQAP 2131:2017 eingehalten und angewendet wird,
12. Eigenerklärung dass unser Unternehmen eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 besitzt,
13. Eigenerklärung dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers (zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z. B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z. B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden.
13. Eigenerklärung dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers (zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z. B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z. B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden.
Vorzulegende Nachweise:
— Alle – DIN EN ISO Zertifizierung; Vorlage des Nachweises der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung,
— SYS – Anlage 1b – technischer Anteil; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung,
— SYS – Anlage 1c – QM Anteil; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung,
— SYS – Anlage 1d – UAN; Anlage 1d – Unterauftragnehmer ist nur bei Beauftragung von Unterauftragnehmer anzugeben; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung,
— SYS – Kopie der Zertifizierung durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller; Vorlage des Nachweises in Kopie über eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung durch Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme in der Systeminstandsetzungstiefe Instandhaltungsstufe 4; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
— SYS – Kopie der Zertifizierung durch eine behördliche Stelle oder den Hersteller; Vorlage des Nachweises in Kopie über eine erfolgreich durchgeführte Probeinstandsetzung durch Zertifizierung einer behördlichen Stelle oder den Hersteller für die ausgeschriebenen Systeme in der Systeminstandsetzungstiefe Instandhaltungsstufe 4; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
5. Eigenerklärung zur Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller),
5. Eigenerklärung zur Durchführung von Prüfungen nach Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der gewerblichen Berufsgenossenschaften in der jeweiligen gültigen Fassung. Die Prüfungen erfolgen durch Personal des Auftragsnehmers oder Dritte (bspw. DEKRA, TÜV oder betroffene Hersteller),
6. Eigenerklärung, dass wir einen Hol- und Bring Service für die Systeme/Geräte anbieten,
7. Eigenerklärung, dass wir für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleisten, dass die maximale Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil (Standort Fahrzeug gem. Anlage 1. Anhang A) von 100 km nicht überschritten wird. Dabei ist zu beachten, dass die aufgeführte Mindestanzahl der Fahrzeuge im jeweiligen Regionallos mit einer oder mehrerer Betriebsstätten im Umkreis von 50 km Entfernung zum Haltertruppenteil abgedeckt wird.
7. Eigenerklärung, dass wir für die Dauer der Vertragslaufzeit gewährleisten, dass die maximale Entfernung der Betriebsstätte zum Haltertruppenteil (Standort Fahrzeug gem. Anlage 1. Anhang A) von 100 km nicht überschritten wird. Dabei ist zu beachten, dass die aufgeführte Mindestanzahl der Fahrzeuge im jeweiligen Regionallos mit einer oder mehrerer Betriebsstätten im Umkreis von 50 km Entfernung zum Haltertruppenteil abgedeckt wird.
8. Eigenerklärung, dass wir für die Dauer der Vertragslaufzeit durchgehend eine Kapazität der geforderten Arbeitsplätze und Systemmonteure bereitstellen können (den Anhängen zu entnehmen),
9. Eigenerklärung, dass die Führer der Fahrzeuge eine gültige Fahrerlaubnis besitzen, die die Gewichtsklasse des jeweiligen Fahrzeugs einschließt,
10. Eigenerklärung, dass die geforderte NATO-Qualitätssicherungsrichtlinie für Endprüfung und Test, AQAP 2131:2017 eingehalten und angewendet wird,
11. Eigenerklärung dass unser Unternehmen eine gültige Zertifizierung nach der DIN EN ISO 9001:2015 besitzt,
12. Eigenerklärung dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers (zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z. B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z. B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden.
12. Eigenerklärung dass evtl. eingesetzte nicht zertifizierte (DIN EN ISO 9001:2015) UAN des Auftragnehmers in das QM-System des Auftragnehmers (zertifizierter Auftragnehmer = Vertragspartner der HIL GmbH) eingebunden sind und die entsprechenden Forderungen der DIN EN ISO 9001:2015 (z. B. ausschließlicher Einsatz kalibrierter Prüf- und Messmittel) und der AQAP 2131 (z. B. Zutrittsberechtigung ZtQ) eingehalten werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
1. Eigenerklärung zur Vorlage einer Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % des Auftragswertes. Auf die Vertragserfüllungsbürgschaft wird verzichtet, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit unter 250 Punkten liegt oder ein gleichwertiger Bonitätsnachweis vorgelegt wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Der Bewerber ist verpflichtet, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ die Bestimmungen des „Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ einzuhalten, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt.
1. Der Bewerber ist verpflichtet, bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS – Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ die Bestimmungen des „Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ einzuhalten, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt.
2. Der Bewerber erklärt die Bereitschaft, sich bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-Vertraulich“ oder höher in die Geheimschutzbetreuung des BMWi oder einer ver-gleichbaren ausländischen EU-Behörde zu begeben sowie das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt. Der Bewerber ver-pflichtet sich, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausgegebene „Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)“ sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 „Militärische Sicherheit in der Bundeswehr“ in der jeweils neusten Fassung zu beachten.
2. Der Bewerber erklärt die Bereitschaft, sich bei Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-Vertraulich“ oder höher in die Geheimschutzbetreuung des BMWi oder einer ver-gleichbaren ausländischen EU-Behörde zu begeben sowie das einzusetzende Personal für den Geheimhaltungsgrad VS-Vertraulich oder höher bzw. NATO Confidential oder höher überprüfen zu lassen, sofern der Leistungsgegenstand diesem Geheimhaltungsgrad unterliegt. Der Bewerber ver-pflichtet sich, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie herausgegebene „Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch)“ sowie die Bestimmungen der Zentralrichtlinie A-1130/1 „Militärische Sicherheit in der Bundeswehr“ in der jeweils neusten Fassung zu beachten.
3. Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft der Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle, die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert.
3. Eigenerklärung des Bewerbers zur Bereitschaft der Einleitung einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung Ü2-vorbeugender Sabotageschutz gemäß § 9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz für alle, die als Monteur in militärischen Liegenschaften eingesetzt werden, wenn der Auftraggeber dies fordert.
4. Der Auftraggeber kann sich jederzeit von der ordnungsgemäßen Leistungserbringung vor Ort überzeugen.
5. Das für die Abwicklung der Verträge und Durchführung der Aufträge vorgesehene Personal muss die Deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
6. Der Bewerber erklärt, dass die Leistung im eigenen Werk, Servicebetrieb bzw. beim Unterauftragnehmer, im HIL Stützpunkt oder beim Kunden Bundeswehr erbracht werden.
7. Der Bewerber erklärt die Bereitschaft, sich an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL) anbinden zu lassen, Im Falle einer Beauftragung von Unterauftragnehmern sind die Bedingungen gemäß Ziff. 1 bis 7 auch durch den Unterauftragnehmer zu erfüllen, sofern dieser das Gesamtsystem instand setzt.
7. Der Bewerber erklärt die Bereitschaft, sich an die Zentrale Bundeswehr Ersatzteil Logistik (ZEBEL) anbinden zu lassen, Im Falle einer Beauftragung von Unterauftragnehmern sind die Bedingungen gemäß Ziff. 1 bis 7 auch durch den Unterauftragnehmer zu erfüllen, sofern dieser das Gesamtsystem instand setzt.
Vorzulegende Nachweise:
— alle – Vollmacht Bietergemeinschaft; Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung,
— alle – Vollmacht Bietergemeinschaft; Ist die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt, haben die daran beteiligten Unternehmen einen Bevollmächtigten zu bestimmen, dessen Vollmacht mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem Angebot vorzulegen ist; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung,
— SYS – Anlage 1a – kaufmännischer Teil; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Eigenerklärung,
— SYS – Haftpflicht 5/10 Mio.; Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
— SYS – Haftpflicht 5/10 Mio.; Vorlage einer Versicherungspolice in Kopie über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung (industrieübliche Betriebshaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflichtversicherung), deren Höhe jeweils 5 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse jedoch 10 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.; mit dem Teilnahmeantrag; mittels Dritterklärung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-05-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 082-212872 (2021-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 339 200 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge