Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.1. Eigenerklärungen/Bestätigungen im Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu:
1.1.1. dass die geforderte Mindestanzahl des zum Einsatz kommenden Personals von 2 Personen eingehalten wird
1.1.2. dass mindestens eine Person in der Kolonne ein Sprachniveau von minimal B.1 besitzt
1.1.3. dass eine Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe besteht, oder diese bei Zuschlagserteilung spätestens abgeschlossen wird
1.2. Eigenerklärung/Bestätigungen im Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zur Anzeigepflicht gem. § 53 Abs. 1 KrWG:
1.2.1. Anzeigepflicht entfällt, da die Summe der gesammelten Abfallmengen während eines Kalenderjahres bei nicht gefährlichen Abfällen 20 Tonnen nicht übersteigt
1.2.2. Anzeigepflicht entfällt, da eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG vorliegt oder der AN ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist
1.2.3. Anzeigepflicht
1.2.3.1. Eingangsbestätigung liegt bereits vor
1.2.3.2. Anzeige wird unmittelbar nach Zuschlagserteilung gestellt
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärungen auf einer gesonderten Anlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
1.3. Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
1.3.1. bei Einschaltung anderer Unternehmen:
Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe“
1.3.2. bei Eignungsleihe:
Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“. Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
2. Auf besondere Aufforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
2.1. Nachweise oder Erklärungen zu den Angaben zur Anzeigepflicht gem. § 53 Abs. 1 KrWG
2.1.1. Plausible Erläuterung und Darlegung zu der Einschätzung, dass die Summe der gesammelten Abfallmengen während eines Kalenderjahres bei nicht gefährlichen Abfällen 20 Tonnen nicht übersteigt.
2.1.2. Nachweis der Eingangsbestätigung der vollständigen Anzeige durch die zuständige Behörde
2.1.3. Nachweis über die Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG oder des Zertifikats als Entsorgungsfachbetrieb
2.2 Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“. Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.