Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mit dem Angebot ist die Anlage „Selbstauskunft Auftragnehmer“ (Teil der Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt abzugeben.
Fachliche und technische Leistungsfähigkeit (Bestätigung durch die Vorlage von Eigenerklärungen (siehe Selbstauskunft). Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter belegen zu lassen.):
1. Beschreibung der personellen Ausstattung des Unternehmens: Mindestforderung: Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Mittel der anzugebenden Jahre:
— mind. 5 Mitarbeiter zur Unterhalsreinigung (= Summe aus Aufsichts- / Kontrollpersonal und operativen Reinigungskräfte UHR) sowie
— mind. 2 Mitarbeiter zur Glasreinigung (= operative Reinigungskräfte Glasreinigung).
Je angebotenen Los betragen.
Für den Fall, dass ein Bieter mit eingeschränkter Eignung (bspw. Mindestanforderungen zur personellen Ausstattung nur für ein Los erfüllt) in mehreren Losen das wirtschaftlichste Angebot eingereicht haben sollte, erfolgt die Bezuschlagung entsprechend der Rangfolge der Lose (1. Vergabe Los 1; 2. Vergabe Los 2)
2. Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung des Umweltschutzes: Mindestforderung:
a) Aufbau oder Betrieb eines Umweltmanagementsystems (DIN EN ISO 14001, DIN EN ISO 50001, EG-Öko-Audit-Verordnung EMAS, gleichwertiges System, Branchen spezifisches System, integriertes System)
Oder
b) mindestens 3 Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß „D. Umweltschutz im Unternehmen“: (Maßnahmen / Aktivitäten zum Umweltschutz gemäß „D. Umweltschutz im Unternehmen“:
1. Umweltschutz oder Nachhaltigkeitsorientierte Standards, z. B. DGNB-Mitgliedschaft, Standards für Bauten,
2. Teilnahme an der Umweltallianz Berlin / Umweltpartnerschaft Brandenburg oder entsprechenden Vereinbarungen anderer Bundesländer,
3. Verwendung von umweltfreundlich gekennzeichneten Materialien, Geräte und Leistungen (z.B. Blauen Engel, Euroblume, FSC-/ EFCSiegel für Holz, natureplus- / ecoNcert- / AUB-Siegel für Bauprodukte, Energieeffizienz-Kennzeichnungen),
4. Einsatz von Leitlinien für den Umweltschutz / Umweltpolitik,
5. Führen eines Verzeichnisses der Umweltrechtsvorschriften,
6. Nachweisliche Kontrolle der Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften,
7. Aktive Vermeidung von Umweltbelastungen (z. B. Material, Energie, Abfall, Lärm),
8. Sammeln und Auswerten von Daten über den Umweltschutz (z. B. Material, Energie, Abfall, Lärm),
9. Ziele für besseren Umweltschutz definieren und umsetzen,
10. Verantwortliche Personen für den Umweltschutz / gesetzliche Beauftragte im Umweltschutz bereitstellen/ einsetzen,
11. Investitionen / Ausgaben für den Umweltschutz, z. B. für Messgeräte, energiesparende oder lärmarme Maschinen,
12. Schulungen / Weiterbildungen der Mitarbeiter für den Umweltschutz,
13. Bereitstellung von Umweltinformationen für die Mitarbeiter,
14. Darstellung von umweltrelevanten Informationen z. B. mittels Homepage, Werbematerial, Umwelt-/ Nachhaltigkeitsbericht,
15. Anweisungen für Umweltschutz relevante Tätigkeiten,
16. aktive Vorsorge gegen Umweltunfälle,
17. Nachweisbare Kontrollen / Messungen von Umweltschutz relevanten Größen, z. B. Energieverbrauch, Lärm, Abfallmengen,
18. Kontrolle und Bewertung der Leistungen im Umweltschutz durch die Unternehmensleitung.
Siehe hierzu EKP-VA-21-05368_Selbstauskunft.xls alle weiteren Mindestanforderungen an die technische und berufliche Qualifikation.