Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern im Wege des Teilnahmewettbewerbs erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien. Innerhalb dessen können maximal 20 Punkte erreicht werden:
1. Referenzen für den Teilnahmewettbewerb
Für den Teilnahmewettbewerb sind weitere Referenzen vorzulegen. Diese unterliegen nur der Wertung, sofern sie folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Auftraggeberf
— Kontaktdaten Ansprechpartners beim Auftraggeberf
— wenn die angegebenen Referenzaufträge die gleiche Nutzungsart (Bürogebäude mit Konferenzräumen) aufweisen,
— ein Referenzauftrag mindestens 1 300 qm der zu reinigenden Fensterfläche umfasst hierbei können gleichwohl Referenzen vorgelegt werden, die länger als 3 Jahre zurückliegen.
Pro vorgelegter, wertbarer und den Kriterien entsprechender Referenz wird 1 Punkt vergeben. Bei Vorliegen von 10 oder mehr Referenzen wird die Höchstpunktzahl von 10 Punkten vergeben
Bewertungsmatrix:
— 3 Punkte = 3 Referenzen,
— 4 Punkte = 4 Referenzen,
— 5 Punkte = 5 Referenzen,
— 6 Punkte = 6 Referenzen,
— 7 Punkte = 7 Referenzen,
— 8 Punkte = 8 Referenzen,
— 9 Punkte = 9 Referenzen,
— 10 Punkte = 10 oder mehr Referenzen.
Die Anzahl der Referenzen ist im „Fragebogen zur Eignungsprüfung.aidf“ anzugeben. Die Referenzen sind im Dokument "Anlage_Unternehmensreferenzen.docx" einzutragen.
2. Zertifizierung
Für den Teilnahmewettbewerb besteht die Möglichkeit weitere nachfolgende Zertifikate nachzuweisen. Innerhalb der dessen können maximal 10 Punkte erreicht werden.
— Umweltmanagement gemäß DIN EN ISO 14001,
— Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001,
— Arbeitsschutzmanagementsystem gemäß BS OHSAS 18001,
— Energiemanagementsystem gemäß DIN EN ISO 50001,
— Umweltkennzeichnungen DIN EN ISO 14024,
Entsprechende Nachweise/Zertifikate bitte den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beifügen.
Für den Nachweis jeweils eines Zertifikats erhält der Bieter 2 Punkte. Kann kein Nachweis geführt werden, erhält der Bieter 0 Punkte. Für den Fall, dass alle drei
Zertifikate nachgewiesen werden können erhält der Bieter 10 Punkte.
Bewertungsmatrix:
— 2 Punkte = Nachweis eines oben stehenden Zertifikats,
— 4 Punkte = Nachweis von 2 oben aufgeführter Zertifikate,
— 6 Punkte = Nachweis von 3 oben aufgeführter Zertifikate,
— 8 Punkte = Nachweis von 4 oben aufgeführter Zertifikate,
— 10 Punkte = Nachweis aller oben genannter Zertifikate.
Im „Fragebogen zur Eignungsprüfung.aidf“ ist anzugeben, wie viele Zertifikate vorliegen und auf die angefügten Dokumente zu verweisen.
3. Wertung
Ergebnis der Bewertung ist ein Punktwert je Bewerber. Rang 1 erhält der Bewerber mit dem höchsten Punktwert, Rang 2 wird für den zweithöchsten Punktwert vergeben, Rang 3 wird für den dritthöchsten Punktwert vergeben, usw. bei Punktgleichheit nach der Bewertung wird wie folgt festgelegt:
— Teilen sich 2 oder mehr Bewerber punktgleich einen Rang, so wird dieser Rang mehrfach vergeben, die nachfolgenden Ränge werden entsprechend freigelassen,
— Sollten mehr als die gewünschte Anzahl der Bewerber in derselben Rangfolge liegen, entscheidet das Los.