Reinigungsdienstleistungen TH Köln

Technische Hochschule Köln

Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln) inkl. Anmietungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-06 Auftragsbekanntmachung
2021-04-20 Ergänzende Angaben
2021-05-03 Ergänzende Angaben
2021-05-06 Ergänzende Angaben
2021-05-18 Ergänzende Angaben
2021-05-26 Ergänzende Angaben
2021-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Referenznummer: 101205
Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln) inkl. Anmietungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Oberbergischer Kreis 🏙️
Leverkusen, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Hochschule Köln
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Ufer 54
Postleitzahl: 50968
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.th-koeln.de 🌏
E-Mail: anke.zimmermann@th-koeln.de 📧
Telefon: +49 2218275-3963 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UDMK4/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UDMK4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-06 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-09 📅
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 069-175866
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als 2 Losen bzw. beiden Losen der Standorte Südstadt und Deutz an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 6791462.30 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Campus Südstadt 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln (TH Köln).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1099941.01 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Es wird eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als 2 Losen bzw. beiden Losen der Standorte Südstadt und Deutz an einen Bietenden ist nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge der Lose richtet sich nach der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose.
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Bezeichnung des Loses: Campus Südstadt 2
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1326843.46 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Campus Deutz 1
Losnummer: 3
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1595895.47 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Campus Deutz 2
Losnummer: 4
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1343294.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Campus Gummersbach
Losnummer: 5
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1024027.42 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Campus Leverkusen
Losnummer: 6
Geschätzter Wert ohne MwSt: 401460.93 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Technische Hochschule Köln
Claudiusstr. 1
50678 Köln
Campus Südstadt:
Claudiusstr. 1 in 50678 Köln
Sowie Anmietung
Gustav-Heinemann-Ufer 54
50968 Köln
Ubierring 40
Ubierring 48 und
Ubierring 48a
Sowie die Anmietungen
Sachsenring 2-4
50677 Köln und
Maternusstr. 23
Betzdorfer Str. 2
50679 Köln
Campus Deutz:
IWZ Hochhaus, Hallenbereich Nord
Hallenbereiche Ost, Süd und West
Bibliothek
Altbau
Alle Betzdorfer Str. 2
Robertstr. 2
51105 Köln und
Schanzenstr. 22, 28 und 32
51063 Köln
TH Köln – Campus Gummersbach
Steinmüllerallee 1
51643 Gummersbach
Campus Gummersbach:
Steinmüllerallee 1 (Bauteil A, B und Mensapavillon)
Sowie Anmietungen
Steinmüllerallee 4,
Steinmüllerallee 6 und
Rospestr. 1
Campusallee 1
51379 Leverkusen
Campus Leverkusen:

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bitte nutzen Sie das Dokument „Unternehmensdaten“ für:
— Ihre Angaben zum Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. andersartigen, geeigneten Nachweis über die erlaubte Berufsausübung (Handelsregisternummer, Registergericht, vertretungsberechtigte Person bzw. vergleichbare Daten).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bitte nutzen Sie das Dokument „Unternehmensdaten“ für:
— eine Erklärung zu Ihrem finanziellen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich Reinigungsdienstleistungen (den je Los entsprechenden durchschnittlichen Mindest-Nettojahresumsatz entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument „Bietenden-Leitfaden“, Nummer 4.3), sowie
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— über das Vorhandensein bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung.
2. Bitte nutzen Sie das Dokument „Erklärungen im Beschaffungsverfahren“ für die Abgabe der dort aufgeführten Eigen- bzw. Verpflichtungserklärungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nutzen Sie das Dokument „Referenzliste“ für:
— mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, bei denen Sie der ausgeschriebenen Leistung gleichwertige Aufträge je Los (technische Komplexität und monetärer Umfang) durchgeführt haben (Angaben zur Gleichwertigkeit von Referenzobjekten entnehmen Sie bitte dem Vergabedokument „Bietenden-Leitfaden“, Nummer 4.3). Bewertet wird die Gleichwertigkeit der Referenzen im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung sowie die Qualität und Aussagekraft der Referenzen.
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Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Referenzen werden durch die TH Köln vertraulich behandelt und nur zu Zwecken der Referenzprüfung genutzt. Die Nicht-Vorlage von Referenzen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
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2. Nutzen Sie das Dokument „Unternehmensdaten“ für:
— eine Kurzdarstellung Ihres Firmenprofils,
— die jeweilige persönliche Qualifikation der voraussichtlich mit der Objektleitung beauftragten Person (je Los) – eine abgeschlossene Ausbildung zum geprüften Objektleiter oder zum Fachwirt für Reinigung und Hygiene oder vergleichbare Ausbildung und eine mindestens 5-jährige Berufserfahrung als Objektleitung von gleichwertig erbrachten Leistungen wird vorausgesetzt,
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— Angaben zu ISO-Zertifizierungen (9001 und 14001) – der Zertifizierung gleichgesetzt sit der vom Bieter zu erbringende Nachweis, dass er die mit der Zertifizierung verbundenen Kriterien erfüllt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Digital
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Elektronisches Qualitätsmesssystem
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltschutzkonzept
Personalkonzept
Technisches Umsetzungskonzept
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Umsetzungkonzept

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Team 8.3 – Einkauf
Internetadresse: www.th-koeln.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNY5UDMK4/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Frühjahr 2025
1. Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang über den Vergabemarktplatz des Landes NRW gebührenfrei zur Verfügung (www.evergabe.nrw.de). Eine Registrierung ist nicht erforderlich um die Unterlagen einzusehen.
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Sollten sich Dateien als beschädigt oder nicht zu öffnen erweisen, hat das bietende Unternehmen die Vergabestelle hierüber umgehend zu informieren. Die dem bietenden Unternehmen nicht zugänglichen Vergabeunterlagen werden dann schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
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2. Wichtiger Hinweis:
Die Kommunikation im Vergabeverfahren (z. B. Fragen zu den Unterlagen und die zugehörige Beantwortung) erfolgt ausschließlich über den Vergabemarktplatz. Um diesen Kommunikationsweg nutzen zu können, ist die Registrierung des Unternehmens erforderlich. Eine Registrierung bietet zudem den Vorteil, automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen, sowie über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren, die von allgemeiner Bedeutung sind, informiert zu werden.
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Fragen zu den Unterlagen bzw. zum Verfahren sollten bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Spätere Anfragen können unberücksichtigt bleiben. Eine Beantwortung erfolgt i. d. R. innerhalb von drei Arbeitstagen. Die übermittelten Antworten werden Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind im weiteren Verfahren zu beachten.
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Zur Abgabe eines Angebotes muss das bietende Unternehmen registriert sein.
3. Aus dem Angebotsschreiben und den abzugebenden, ggfls zu unterzeichnenden Unterlagen/Erklärungen muss eindeutig hervorgehen, dass es sich bei der dort genannten bzw. unterzeichnenden Person um vertretungsberechtigte Personen des Bieters handelt. Soweit sich die Vertretungsberechtigung nicht aus öffentlichen Registern (z. B. Handelsregister) ergibt, ist eine Originalvollmacht für die genannte/unterschreibende Person mit dem Angebot vorzulegen. Diese Vollmacht ist von einer Person zu unterzeichnen, deren Vertretungsberechtigung sich aus einem öffentlichen Register ergibt. Eine unbeglaubigte Kopie eines Registerauszugs o.ä., aus dem sich die Vollmacht der unterzeichnenden Person bzw. der Person, von dem die unterzeichnende Person ihre Vollmacht ableitet, ergibt, ist dem Angebot beizufügen.
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4. Im Falle einer Bietergemeinschaft nutzen Sie bitte das Formblatt 531. Dies ist zusammen mit dem Angebot einzureichen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen (es ist nicht notwendig, dass alle Mitglieder auf demselben Formblatt unterzeichnen, d. h. es können mehrere Formblätter eingereicht werden).
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5. Bedient sich der Bieter bei der Darstellung seiner Eignung der Leistungsfähigkeit Dritter, indem er beispielsweise auf Referenzprojekte von Subunternehmen usw. verweist (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass der Bieter über alle persönlichen und sachlichen Betriebsmittel dieses Dritten uneingeschränkt verfügen kann. Hierzu muss sich der Dritte unbefristet und mit einseitiger Bindungswirkung verpflichten, im Fall der Auftragserteilung dem Bieter zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen alle sachlichen und personellen Mittel einschließlich des erforderlichen Know-hows zur Verfügung zu stellen.
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Hierfür ist von Ihnen bzw. dem Dritten das Formblatt:
a) 532 (Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag) und
b) 533 (Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungleiher) zu nutzen. Bitte beachten Sie dabei die unter 2. genannten Maßgaben für die Unterzeichnung.
6. Das Projekt richtet sich nach den Vorschriften der VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY5UDMK4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3055 / 3045 📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-147-2889 📠
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die direkt an die Vergabestelle gerichtete Rüge, sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer.
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1),
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (Nr. 4).
Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes – jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss – geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt:
— Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
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— Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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— Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 069-175866 (2021-04-06)
Ergänzende Angaben (2021-04-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 079-203692
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 069-175866
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Das Qualitätskriterium - Name: Elektronisches Qualitätsmesssystem bleibt ohne Gewichtung, da es sich um ein Ausschlusskriterium handelt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Team 8.3 - Einkauf
Quelle: OJS 2021/S 079-203692 (2021-04-20)
Ergänzende Angaben (2021-05-03)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 089-230829
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Die Änderung gilt für alle 6 Lose.
Quelle: OJS 2021/S 089-230829 (2021-05-03)
Ergänzende Angaben (2021-05-06)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 091-236652
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Die Änderungen gelten für alle 6 Lose.
Quelle: OJS 2021/S 091-236652 (2021-05-06)
Ergänzende Angaben (2021-05-18)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-258552
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Die Änderung gilt für alle 6 Lose. Aufgrund von Bieterfragen werden zeitnah (voraussichtlich am Mittwoch, den 19.5.2021) korrigierte Raumbücher zur Verfügung gestellt und die eingegangenen Bieterfragen auf diesem Vergabeportal beantwortet.
Quelle: OJS 2021/S 098-258552 (2021-05-18)
Ergänzende Angaben (2021-05-26)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 103-272165
ABl. S-Ausgabe: 103
Quelle: OJS 2021/S 103-272165 (2021-05-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften an allen Standorten der Technischen Hochschule Köln (TH Köln)
Gesamtwert des Auftrags: 6064988.99 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 22182753963 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 153-407477
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Es wurde eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen bzw. beiden Losen der Standorte Südstadt und Deutz an einen Bietenden war nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge richtete sich nach der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Reinigungsdienstleistungen Campus Südstadt – Claudiusstr. 1, Gustav-Heinemann-Ufer 54
Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln - Campus Südstadt (Claudiusstr. 1, Gustav-Heinemann-Ufer 54)
Zusätzliche Informationen:
Es wurde eine Zuschlagslimitierung vorgenommen. Eine Vergabe von mehr als zwei Losen bzw. beiden Losen der Standorte Südstadt und Deutz an einen Bietenden war nicht beabsichtigt. Die Zuschlagsreihenfolge richtete sich nach der Gesamtbetrachtung der Wirtschaftlichkeit aller Lose.
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Bezeichnung des Loses: Reinigungsdienstleistungen Campus Südstadt – Ubierring 40, 48, 48a, Sachsenring 2-4, Maternusstr. 23
Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln - Campus Südstadt (Ubierring 40, 48, 48a, Sachsenring 2-4, Maternusstr. 23)
Bezeichnung des Loses: Reinigungsdienstleistungen Campus Deutz – IWZ Hochhaus, Halle Nord, Betzdorfer Str. 2
Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln -Campus Deutz – IWZ Hochhaus, Halle Nord, Betzdorfer Str. 2
Bezeichnung des Loses: Reinigungsdienstleistungen Campus Deutz – Hallen Süd, Ost, West, Bibliothek, Altbau – alle Betzdorfer Str. 2, Robertstr. 2, Schanzenstr. 22, 28, 32
Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln -Campus Deutz – Hallen Süd, Ost, West, Bibliothek, Altbau – alle Betzdorfer Str. 2, Robertstr. 2, 51105 Köln und Schanzenstr. 22, 28, 32, 51063 Köln
Bezeichnung des Loses: Reinigungsdienstleistungen Campus Gummersbach - Steinmüllerallee 1, 4, 6, Rospestr. 1
Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln -Campus Gummersbach - Steinmüllerallee 1, 4, 6, Rospestr. 1, 51643 Gummersbach
Bezeichnung des Loses: Reinigungsdienstleistungen Campus Leverkusen - Campusallee 1
Kurze Beschreibung:
Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften der Technischen Hochschule Köln - Campus Leverkusen - Campusallee 1, 51379 Leverkusen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Campus Südstadt – Claudiusstr. 1, 50678 Köln, Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln
Campus Südstadt – Ubierring 40, 48, 48a, 50678 Köln, Sachsenring 2-4, 50677 Köln und Maternusstr. 23, 50678 Köln
Campus Deutz – IWZ Hochhaus, Halle Nord, Betzdorfer Str. 2, 50679 Köln
Campus Deutz – Hallen Süd, Ost, West, Bibliothek, Altbau – alle Betzdorfer Str. 2, 50679 Köln, Robertstr. 2, Schanzenstr. 22, 28, 32
Campus Gummersbach - Steinmüllerallee 1, 4, 6, Rospestr. 1
Campus Leverkusen - Campusallee 1

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16,7

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-22 📅
Name: WISAG Gebäudereinigung Nordwest Süd GmbH & Co. KG
Postanschrift: Max-Planck-Str. 39
Postort: Köln
Postleitzahl: 50858
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 223493699-0 📞
E-Mail: sascha.nitschke@wisag.de 📧
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.facility.wisag.de/facility/standorte/nordrhein-westfalen/koeln/wisag-gebaeudereinigung-nordwest-sued-gmbh-co-kg.html 🌏
Name: Dussmann Service Deutschland GmbH
Postanschrift: Josef-Lammerting-Allee 16
Postleitzahl: 50933
Telefon: +49 02211700180 📞
E-Mail: dussmann-servicekoeln@dussmann.de 📧
Internetadresse: https://www.dussmann.com/koeln/ 🌏
Name: Wackler Service Group GmbH & Co. KG
Postanschrift: Chemnitzer Str. 36
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09247
Telefon: +49 08004204900 📞
E-Mail: gebaeude-service@wackler-group.de 📧
Land: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.wackler-group.de/ 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
11
13
10

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Team Einkauf

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland - c/o Bezirksregierung Köln
Telefon: +49 221147-3045 📞
Fax: +49 221147-2889 📠
Internetadresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheit gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB sowie die Vorgaben zur fristgerechten Einlegung von Nachprüfungsanträgen in § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. . Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit er auf eine Rüge gestützt wird, der der Auftraggeber nicht abgeholfen hat und seit Eingang dieser Mitteilung des Auftraggebers mehr als15 Kalendertage vergangen sind. . Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: . - Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (Nr. 1), . - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 2), . - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (Nr. 3). . Die Unwirksamkeit eines unter Verstoß des § 134 GWB geschlossenen Vertrages oder eines Vertrages, mit dem ein öffentlicher Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt werden soll, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann gemäß § 135Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nur festgestellt werden, wenn die Unwirksamkeit innerhalb von30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes - jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss -geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. . Die Vorschrift des § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) lautet wie folgt: . Abs. 1: Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. . Abs. 2: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn 9 / 9 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. . Abs. 3: Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzugbehindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Quelle: OJS 2021/S 153-407477 (2021-08-05)