Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
- Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A) / Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insbes. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen / Angaben zum Auftragsinhalt, Angabe des jährlichen Auftragsvolumens brutto in Euro) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre zurückliegt; d.h. in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt ist.
Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist.
Es ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt / vergleichbarer Referenzauftrag bzw. Referenzkunde anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen gewesen ist.
Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand bzw. die Erbringung vergleichbarer Leistungen liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt / Gegenstand des Referenzprojektes / des Referenzauftrages gewesen sind:
Versorgung des jeweiligen Referenz-Auftraggebers mit mindestens folgender Reinraumbekleidung und -möppen als Mietwäsche:
- Zwischenbekleidung Hose nicht wasserabweisend, Zwischenbekleidung Oberteil nicht wasserabweisend
- Overall wasserabweisend, Overall nicht wasserabweisend
- Vollschutzhaube mit freiem Gesichtsfeld wasserabweisend, Vollschutzhaube mit freiem Gesichtsfeld nicht wasserabweisend
- Überschuhe wasserabweisend / Überschuhe nicht wasserabweisend
- Tunika / Kurzkittel nicht wasserabweisend
- Stiefel wasserabweisend, Stiefel nicht wasserabweisend
- Reinraumsocken nicht wasserabweisend
- steriler Wischmopp, unsteriler Wischmopp.
Zudem müssen im Rahmen der Referenzprojekte / der Referenzaufträge bzw. für den Referenz-Auftraggeber jeweils die oben genannten Leistungen über eine Dauer von insgesamt mindestens drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht worden sein. Die Leistungserbringung muss zudem in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgt sein. Das heißt, dass in einem Referenzprojekt innerhalb der letzten fünf Kalenderjahre (2017 - 2021) Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein müssen. Es ist hierbei unschädlich, wenn die Leistungserbringung bereits vor dem Kalenderjahr 2017 begonnen hat oder über das Kalenderjahr 2021 hinaus erfolgt (ist); es müssen lediglich im Zeitraum von 2017 - 2021 im Referenzprojekt Leistungen über eine Dauer von insgesamt drei Jahren erbracht worden sein.
Des Weiteren muss das jährliche Auftragsvolumen brutto des jeweiligen Referenzprojektes / des Referenzauftrages mindestens 77.000 EUR betragen haben.
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen bzw. Betriebsstätten / Wäschereien, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung bzw. Betriebsstätte / Wäscherei beziehen, die den Auftrag ausführen soll.
- gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig): Es ist nachzuweisen, dass ein Qualitätsmanagement / Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
- Nachweis über ein bestehendes betriebliches Umweltprogramm (Umweltmanagement) oder ein bestehendes betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Nachhaltigkeitsmanagement): Es ist nachzuweisen, dass ein betriebliches Umwelt- und / oder ein betriebliches Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) eingeführt und in Verwendung ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung zu dem bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramm (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) zu erbringen, in der insbesondere der Inhalt des bestehenden Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsprogramms (Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagement) und die entsprechenden getroffenen betrieblichen Maßnahmen (Umweltmanagement- / Nachhaltigkeitsmaßnahmen) darzustellen sind (bspw. konkrete Handlungsfelder des Umwelt- und / oder Nachhaltigkeitsmanagements; z.B. konkrete Projekte / Maßnahmen und damit verbundene CO2-Einsparung).
Der Bestand eines betrieblichen Umweltprogramms / Nachhaltigkeitsprogramms kann zudem auch alternativ durch den Nachweis über ein eingeführtes und in Verwendung befindliches, nach DIN EN ISO 14001:2015 zertifiziertes Umweltmanagementsystem oder den Nachweis der bestehenden Eintragung im EMAS-Register (EMAS-Zertifizierung / -Registrierung) erbracht werden. Der Nachweis eines Umweltmanagements / Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001:2015 ist hierbei durch Vorlage einer entsprechenden, aktuell gültigen Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Nachweis einer Eintragung im EMAS-Register / einer EMAS-Zertifizierung / -Registrierung kann bspw. durch den Registrierungsbescheid oder die Registrierungsurkunde erbracht werden. Des Weiteren werden auch gleichwertige Bescheinigungen / Nachweise zum Umweltmanagement anerkannt, wenn sie: sich auf andere nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 anerkannte Umweltmanagementsysteme beziehen oder auf einschlägigen europäischen oder internationalen Normen beruhen und von akkreditierten Stellen zertifiziert sind. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.
- gültiger Nachweis über ein aktuell gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL - GZ 992-1 und 992-2: Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über ein aktuelles, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL GZ 992-1 und 992-2 verfügt, welches von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e.V. vergeben / erteilt worden ist. Der Nachweis ist durch Vorlage des entsprechenden Hygienezeugnisses zu erbringen.
- gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Hygienemanagementzertifizierung nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig): Es ist nachzuweisen, dass ein Hygienemanagement nach DIN EN 14065:2016 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.