Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Qualitätssicherungssystem
Der Hersteller der angebotenen Produkte muss ein Qualitätssicherungssystem (z. B. gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig) unterhalten. Dieses System muss sicherstellen, dass die Qualitätsforderungen an das Material sowie für alle Phasen der Herstellung festgelegt sind und während all dieser Phasen eingehalten werden. Es muss die frühzeitige Feststellung von Mängeln sowie rechtzeitige und wirksame Korrekturmaßnahmen gewährleisten.
Bitte reichen Sie mit dem Angebot einen Nachweis zum bestehenden Qualitätssicherungssystem des Herstellers ein.
Umweltmanagementsystem
Der Hersteller der angebotenen Produkte muss ein Umweltmanagementsystem (z. B. gem. DIN EN ISO 14001:2015 oder gleichwertig) unterhalten. Diese internationale Norm legt Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem fest, mit dem der Hersteller seine Umweltleistung verbessern und Umweltziele erreichen kann. Zum Beispiel Umweltschutzmaßnahmen fördern, vermeiden von unnötiger Verschmutzung, Minimierung von Abfällen und die Reduzierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs.
Bitte reichen Sie mit dem Angebot einen Nachweis zum bestehenden Umweltmanagementsystem des Herstellers ein.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Die jeweilige Referenz muss mindestens die Lieferung über 10 000 Stück RSG 3 an eine behördliche Institution vorweisen.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.