RFQ Pilotprojekt Netzbooster

TransnetBW GmbH

Die TransnetBW GmbH fordert hiermit alle interessierten Unternehmen dazu auf, in dem Vergabeverfahren zu dem „Pilotprojekt Netzbooster" einen Teilnahmeantrag einzureichen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Kurze Beschreibung:
Die TransnetBW GmbH fordert hiermit alle interessierten Unternehmen dazu auf, in dem Vergabeverfahren zu dem „Pilotprojekt Netzbooster" einen Teilnahmeantrag einzureichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: TransnetBW GmbH
Postanschrift: Osloer Str. 15-17
Postleitzahl: 70173
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.transnetbw.de 🌏
E-Mail: eu-ausschreibung@transnetbw.de 📧
Telefon: +49 71121858-3300 📞
URL der Dokumente: https://bis-fx.transnetbw.de/portal-seefx/=%7Epublic/YmI5MzJjZWUtMTcxZi00YjQyLTkzNTUtN2RiNmZiMzZjOTFm?download 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-29 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 189-492804
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Sollte der Link unter Kommunikation Ziff. I.3 nicht funktionieren, dann bitte folgenden Link kopieren und in die Befehlszeile des Browsers einfügen: https://bis-fx.transnetbw.de/portal-seefx/~public/YmI5MzJjZWUtMTcxZi00YjQyLTkzNTUtN2RiNmZiMzZjOTFm?download
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um die Herausforderungen eines sich wandelnden Energieversorgungssystems – mit einem Anteil an erneuerbaren Energien von 65 % im Jahr 2030 – zu bewältigen ist es notwendig den obligatorischen Netzausbau durch den Einsatz von Innovationen sinnvoll zu ergänzen. Dabei spielt insbesondere die Höherauslastung des Bestandsnetzes eine wesentliche Rolle.
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Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Leistungen zur Errichtung je eines Netzboosters und eines Batterieenergiespeichersystems (auch genannt BESS) sowie jeweils deren Instandhaltung und Wartung.
Die zu errichtende Gesamtanlage (Netzbooster und Batterieenergiespeichersystem auf LFP-Basis, d.h. Batterien mit Lithium-Ionen Technologie, insbesondere Lithium-Eisenphosphat) muss über eine Anbindung am 380 kV Umspannwerk Kupferzell eine Leistung von 250 MW für eine Stunde ins 380 kV Übertragungsnetz des Auftraggebers abgeben können. Die volle Leistung muss binnen ca. einer Stunde wieder aufgeladen sein. Die Verfügbarkeit der Gesamtanlage muss sehr hoch sein. Teil der Leistung ist daher zur Absicherung der Verfügbarkeit insbesondere auch die Ausarbeitung eines Instandhaltungskonzepts. Ein weiterer Bestandteil des zu vergebenden Auftrags ist der Abschluss eines langfristigen Vertrages mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren über die Erbringung der erforderlichen Instandhaltungs-, Wartungs- und Serviceleistungen, um die Verfügbarkeit der Gesamtanlage auch nach Ablauf des Gewährleistungszeitraumes bestmöglich abzusichern.
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Am Ende des Vergabeverfahrens soll daher mit dem Bestbieter je ein Vertrag über die Errichtung des Netzboosters, über die Errichtung des Batterieenergiespeichersystems, über Instandhaltungs-, Wartungs- und Serviceleistungen betreffend des Netzboosters sowie schließlich über Instandhaltungs-, Wartungs- und Serviceleistungen betreffend des Batterieenergiespeichersystems abgeschlossen werden.
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Genaue Angaben zu den auszuschreibenden Leistungen sind enthalten in den Vergabeunterlagen.
Unternehmen, die an dem Vergabeverfahren teilnehmen möchten, werden aufgefordert, über den unter Ziff. I.3 hinterlegten Link die Geheimhaltungsvereinbarung abzurufen, gegenzuzeichnen und über die o.g. Kontaktdaten einzureichen. Nach Vorlage der unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarung wird den Unternehmen sodann der uneingeschränkte Zugang zu allen Ausschreibungsunterlagen gewährt. Bitte beachten Sie den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gem. Nr. IV.2.2) dieser Auftragsbekanntmachung.
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Beschreibung der Verlängerungen: Instandhaltungsvertrag
Beschreibung der Optionen: Optionale Leistungen sind in dem Vertrag nebst Anhängen beschrieben.
Zusätzliche Informationen:
Sollte der Link unter Kommunikation Ziff. I.3 nicht funktionieren, dann bitte folgenden Link kopieren und in die Befehlszeile des Browsers einfügen:

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Angaben zum Bewerber bzw. zur Bewerbergemeinschaft: Darstellung des Unternehmens bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Rechtsform, Unternehmensorganisation (insbesondere Standorte innerhalb der DACH-Region Deutschland, Österreich, Schweiz), Anschrift und Ansprechpartner) sowie:
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— Auszug aus dem Handelsregister und Auszug der Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer soweit vorhanden
Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist sein.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen diese Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweisezuführen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen.
b) Eigenerklärung: Jeder Bewerber (soweit zutreffend: Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft) muss eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt „Ausschlussgründe“ abgeben.
Soweit zutreffend:
c) Bewerbergemeinschaftserklärung: Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur Gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft entsprechend Formblatt „Bewerbergemeinschaft“.
d) Eignungsleihe: Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen will, sind diese bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags zu benennen und ihre Eignung mit den Anforderungen der Ziffer III.1) mit den entsprechenden Nachweisen darzulegen. Im Einzelnen sind von dem eignungsverleihenden Unternehmen folgende Nachweise und Erklärung darzulegen:
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— Auszug aus dem Handelsregister und Auszug der Mitgliedschaft einer Ingenieurkammer soweit vorhanden.
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB entsprechend Formblatt „Ausschlussgründe“.
— Die Nachweise über die Wirtschaftliche und finanzielle und/oder Technische und berufliche Leistungsfähigkeit soweit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf diese beruft entsprechend Formblatt "Erklärung zu Umsätzen"/"Fachkräfte"/"Referenzen".
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Darüber hinaus ist der Nachweis erforderlich, dass diese benannten Unternehmen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft bei der Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (Formblatt „Verpflichtungserklärung technisch und beruflich und/oder wirtschaftlich“).
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Mindeststandards:
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es gilt ein Mindestumsatz von 50 Mio. € pro Jahr in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Soweit vorhanden ist der Nachweis durch die Vorlage der Kennziffern aus den Geschäftsberichten der letzten 3 Geschäftsjahre zu erbringen. Ansonsten ist der Umsatz zu schätzen. Es ist das Formblatt „Erklärung zu Umsätzen“ zu verwenden.
Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft werden addiert und gesamthaft betrachtet.
Umsätze von eignungsverleihenden Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn die unter Ziff. III.1.1) d) für das eignungsverleihende Unternehmen geforderten Erklärungen und Nachweise vorliegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen
Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten über Batteriespeicher mit mind. 5 MW
Mindeststandards:
Zugelassen, das heißt zur Angebotsabgabe aufgefordert, werden ausschließlich Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die 2 vergleichbare Referenzprojekte nachweisen können. Ein Referenzvorhaben ist vergleichbar, wenn alle der drei folgenden Merkmale erfüllt sind
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- das Vorhaben ist thematisch der Infrastruktur zuzuordnen,
- die Bauleistungen nicht länger als 5 Jahre zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist zurückliegen und
- der Batteriespeicher über mind. 5 MW verfügt.
Hierfür sind die jeweiligen Projekte kurz zu beschreiben, insbesondere mit folgenden Angaben:
- Bezeichnung des Referenzvorhabens,
- Name des Auftraggebers (mind. ein verantwortlicher Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen),
- Ort,
- Gesamtbaukosten des Projektes,
- Auftragsinhalt (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung, aus der erkennbar wird, dass das Referenzprojekt thematisch der linienhaften Infrastruktur zuzuordnen ist),
Auftragswert,
Gesamtbaukosten,
- Zeitdauer des Vertragsverhältnisses,
Leistungszeitraum (Jahr),
- Jahr der Fertigstellung.
- Arbeitsunfall- und Sicherheitsstatistik (1000-Mann-Quote).
Es ist das Formblatt "Referenzen" zu verwenden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-11-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: De
Kontakt
Kontaktperson: Herr Andreas Mehl
Dokumente URL: https://bis-fx.transnetbw.de/portal-seefx/=%7Epublic/YmI5MzJjZWUtMTcxZi00YjQyLTkzNTUtN2RiNmZiMzZjOTFm?download 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es gilt eine Preisobergrenze („POG“) für den Netzbooster in Höhe von € 95 Mio. netto (fünfundneunzig Millionen Euro netto) sowie eine POG für den BESS von € 74 Mio. netto (vierundsiebzig Millionen Euro netto). Angebote, die einen oder beiden dieser Beträge übersteigen werden nicht bezuschlagt u. vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Auftraggeber („AG“) wird den Ausschluss erst zur Beurteilung der Finalen Angebote vornehmen. Die gemäß Ziff. 4.3.2, Abs. 1, der Angebotsbedingungen vorgesehene Möglichkeit des Zuschlags auf Erstangebote ohne Verhandlungen gilt nur für Angebote, die unterhalb der POG liegen. Die POG erfasst die Vergütung für die Erbringung der Leistungen unter dem Errichtungsvertrag Netzbooster sowie des Errichtungsvertrages BESS. Nicht jedoch werden die kapitalisierten Instandhaltungskosten über den Zeitraum von 20 Jahren sowie auch nicht die von den Bietern optional anzubietenden Leistungen (Ziff. 3.7.2 des Preisblatts Netzbooster inkl. des zugehörigen Tabellenblatts „Pauschal-FP Komptausch“) in die POG einbezogen.
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Auf die Mindestanforderungen gemäß Ziff. 4.4 der Angebotsbedingungen wird hingewiesen.
Der Zuschlag und die endgültige Entscheidung zugunsten der Realisierung der Projekte steht unter Gremienvorbehalt des AG.
Schadens oder Aufwendungsersatzansprüche des Bieters wegen der Aufhebung des Vergabeverfahrens und/oder Ansprüche auf Erstattung von Kosten für die Teilnahme an der Ausschreibung sind ausgeschlossen.
Der AG wird die geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots auffordern.
Auf die gesetzliche Regelung zur Überdimensionierung gem. § 11a Abs. 2 EnWG wird hingewiesen.
Der AG wird die eingereichten Unterlagen und die darin enthaltenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 5 Sektorenverordnung vertraulich behandeln. Insbesondere weist der AG auszugsweise auf die getroffenen Maßnahmen rund um die Themen Schutzrechte, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Datenschutz, Geheimhaltung sowie einige Grundsätze der Verfahrensintegrität hin. Genaue Details zu diesen Komplexen hierzu lassen sich Ziff. 1.5 der Angebotsbedingungen entnehmen (einschließlich Anhang 5 der Angebotsbedingungen, dies zugleich auch die Geheimhaltungsvereinbarung, deren Abschluss der AG für den Zugang zu den Vergabeunterlagen voraussetzt – siehe Link in dieser Bekanntmachung).
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Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse hat der Bieter deutlich als vertraulich zu kennzeichnen. Im Hinblick auf Angebotsteile, die nicht entsprechend gekennzeichnet sind, darf der AG davon ausgehen, dass sie keine entsprechenden vertraulichen Informationen enthalten.
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Alle im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vom AG veröffentlichten und alle weiteren zur Verfügung gestellten Informationen sind von Bietern und Bietergemeinschaften während und auch nach dem Abschluss des Verfahrens grundsätzlich vertraulich zu behandeln (zu Ausnahmen siehe Ziff. 1.5 der Angebotsbedingungen nebst Anhang 5).
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Die Auswertung der Teilnahmeanträge findet intern unter Wahrung der Vertraulichkeit statt. Informationen aus einzelnen Teilnahmeanträgen oder andere Informationen bezüglich der Prüfung, Klärung und Auswertung einzelner Teilnahmeanträge werden anderen Bewerbern oder jeglichen anderen Personen, die nicht offiziell mit diesem Prozess befasst sind, nicht offengelegt. Die Teilnahmeanträge werden erst nach Ablauf der Teilnahmefrist geöffnet.
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Die Teilnahmeanträge werden zunächst auf die Einhaltung der in der Auftragsbekanntmachung festgelegten formalen und inhaltlichen Anforderungen geprüft. Ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten, die nicht die geforderten oder ggf. nachgeforderten Unterlagen enthalten, in denen Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind und bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
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- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 189-492804 (2021-09-24)