Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt den Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel mit Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle sowie den Abbruch des Bestandgebäudes und des Werkstattgebäudes. Für die Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle werden in diesem Verfahren die Rohbauarbeiten vergeben. Das Gewerk Rohbauarbeiten umfasst die Leistungen Abbruch massiver Bauteile, Betonsanierung, Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten (innerhalb Gebäude), Fundamenterderarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Betonsägearbeiten und Mauerarbeiten. Weitere diesbezügliche Ausführungen finden Sie unter Nummer II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Referenznummer: BSZTH_204-C
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt den Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel mit Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle sowie den Abbruch des Bestandgebäudes und des Werkstattgebäudes.
Für die Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle werden in diesem Verfahren die Rohbauarbeiten vergeben. Das Gewerk Rohbauarbeiten umfasst die Leistungen Abbruch massiver Bauteile, Betonsanierung, Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten (innerhalb Gebäude), Fundamenterderarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Betonsägearbeiten und Mauerarbeiten. Weitere diesbezügliche Ausführungen finden Sie unter Nummer II.2.4).
Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt den Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel mit Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle sowie den Abbruch des Bestandgebäudes und des Werkstattgebäudes.
Für die Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle werden in diesem Verfahren die Rohbauarbeiten vergeben. Das Gewerk Rohbauarbeiten umfasst die Leistungen Abbruch massiver Bauteile, Betonsanierung, Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten (innerhalb Gebäude), Fundamenterderarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Betonsägearbeiten und Mauerarbeiten. Weitere diesbezügliche Ausführungen finden Sie unter Nummer II.2.4).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-22 📅
Datum des Beginns: 2021-06-21 📅
Datum des Endes: 2021-09-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 056-140432
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt den Neubau des Beruflichen Schulzentrums Alfons Goppel mit Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle sowie den Abbruch des Bestandgebäudes und des Werkstattgebäudes.
Für die Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle werden in diesem Verfahren die Rohbauarbeiten vergeben. Das Gewerk Rohbauarbeiten umfasst die Leistungen Abbruch massiver Bauteile, Betonsanierung, Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten (innerhalb Gebäude), Fundamenterderarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Betonsägearbeiten und Mauerarbeiten. Weitere diesbezügliche Ausführungen finden Sie unter Nummer II.2.4).
Für die Generalsanierung der bestehenden Doppelturnhalle werden in diesem Verfahren die Rohbauarbeiten vergeben. Das Gewerk Rohbauarbeiten umfasst die Leistungen Abbruch massiver Bauteile, Betonsanierung, Erdarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten (innerhalb Gebäude), Fundamenterderarbeiten, Beton- und Stahlbetonarbeiten, Betonsägearbeiten und Mauerarbeiten. Weitere diesbezügliche Ausführungen finden Sie unter Nummer II.2.4).
— Auffüllungen Schottermaterial: ca. 470 m
— Stahlbetonfundamente: ca. 80 m
— Stahlbetonbodenplatten d= 20-25 cm: ca. 460 m
— Stahlbetonwände d= 25-30 cm: ca. 145 m
— Stahlbetondecke d=20-25 cm: ca. 540 m
— Außen- und Innenmauerwerk KS, teilweise als Sichtmauerwerk, Wandstärke bis 24 cm: ca. 215 m
— Fundamenterder- / Ringerderverlegearbeiten: ca. 260 m,
— Entwässerungskanalarbeiten: ca. 190 m.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Anschrift siehe Nr. I.1)
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Schweinfurt
Postanschrift: Schrammstraße 1
Postort: Schweinfurt
Postleitzahl: 97421
Telefon: +49 972155662📞
E-Mail: vergabestelle@lrasw.de📧
Fax: +49 97215578662 📠
Internetadresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/🌏
Quelle: OJS 2021/S 056-140432 (2021-03-17)
Ergänzende Angaben (2021-03-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden unter dem in Nr. I.3) genannten Link.
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde entsprechend § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden unter dem in Nr. I.3) genannten Link.
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde entsprechend § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Auffüllungen Schottermaterial: ca. 470 m3
- Stahlbetonfundamente: ca. 80 m3
- Stahlbetonbodenplatten d= 20-25 cm: ca. 460 m2
- Stahlbetonwände d= 25-30 cm: ca. 145 m3
- Stahlbetondecke d=20-25 cm: ca. 540 m2
- Außen- und Innenmauerwerk KS, teilweise als Sichtmauerwerk, Wandstärke bis 24 cm: ca. 215 m2
- Fundamenterder- / Ringerderverlegearbeiten: ca. 260 m
- Entwässerungskanalarbeiten: ca. 190 m
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-14 📅
Name: Riedel Bau GmbH & Co. KG
Postort: Schweinfurt
Land: Deutschland 🇩🇪 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung der Vertragswerte wurde entsprechend § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.