Die Koelnmesse GmbH weist darauf hin, dass diese Auftragsbekanntmachung freiwillig erfolgt. Die Koelnmesse GmbH ist kein öffentlicher Auftraggeber, der in Anwendung von EU-Vergaberecht nach GWB, VgV, etc. ausschreiben muss. Die Koelnmesse GmbH wird indes wesentliche Bestimmungen des Vergaberechts freiwillig anwenden, sie teilt hierzu Näheres in den Bedingungen zur Abgabe eines Angebots mit. Die Koelnmesse GmbH weist ferner darauf hin, dass die freiwillige Anwendung von Vergaberecht nicht dazu führt, dass der Rechtsweg zur Vergabekammer eröffnet wird.