Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise zwingend vorzulegen (Teilnahmeanträge ausschl. per-E-Mail an einkauf-100@mvv.de):
1. Referenzliste mit realisierten Projekten, vergleichbar mit den in dieser Ausschreibung angefragten Leistungen. Insbesondere FW-Großrohrverlegungen und Gleispressungen in den letzten 5 Jahren mit der Angabe von Nennweite, Länge, die eingesetzte verantwortliche Fachaufsicht in den einzelnen Projekten, eingesetztes System, Ort der Leistungserbringung und Auftraggeber.
2. Nachweis der folgenden vollständigen Zertifizierungen (Zertifikate müssen spätestens zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung vorliegen. In dem Falle in dem Sie zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags noch nicht vorliegen, ist zumindest der Antrag auf Zertifizierung vorzulegen):
— G1, W1 gemäß DVGW GW 301,
— FW1 – st gemäß AGFW 601,
— GW 302 GN1,
— Nachweis GW 15 für Nachumhüllungen von Rohrleitung,
— Nachweis, dass die eingesetzten Erdbaumaschinenführer über eine gültige Schulung nach DVGW GW 129 (H) verfügen,
— Nachweis der Mindestanforderungen für Bauunternehmen im Leitungstiefbau nach DVGW GW 381 (A).
3. Das eingesetzte aufsichtführende Personal muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und sich einwandfrei mit den Ansprechpartnern des Auftraggebers artikulieren können. D.h. sie sind in der Lage Alltagskommunikation zu betreiben, können Sachverhalte um das Aufgabengebiet vollständig und verständlich erklären und alle diesbezüglichen Fragen eigenständig beantworten. ((Eigen-)Erklärung),
4. Nachweis über die dem Unternehmen für die Ausführung der vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung. (Übersicht über den vorhandenen Maschinen und Fuhrpark für Rohr- und Tiefbau),
5. Nachweis der ISO-Zertifizierungen: DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement und DIN EN ISO 14001 Umweltmanagementsystem (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften genügt die Zertifizierung eines Mitglieds der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft),
Ein Ausschlussgrund ist auch die vorsätzliche Abgabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Vergabeverfahren. Es gilt deutsches Recht.
Fehlende Nachweise können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Der AG behält sich vor, fehlende Nachweise nachzufordern.