Die Anlage ist ausgelegt zur Beschichtung von Metall-, Papier und Kunststofffolien mittels Inkjet-Druck in Verbindung mit einer anschließenden thermischen Ausheilung mittels Blitzlampen (FLA, englisch flash lamp annealing) oder NIR-IR-Ausheilung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rolle-zu-Rolle Anlage mit Blitzlampenmodul
EUOV2112
Produkte/Dienstleistungen: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)📦
Kurze Beschreibung:
“Die Anlage ist ausgelegt zur Beschichtung von Metall-, Papier und Kunststofffolien mittels Inkjet-Druck in Verbindung mit einer anschließenden thermischen...”
Kurze Beschreibung
Die Anlage ist ausgelegt zur Beschichtung von Metall-, Papier und Kunststofffolien mittels Inkjet-Druck in Verbindung mit einer anschließenden thermischen Ausheilung mittels Blitzlampen (FLA, englisch flash lamp annealing) oder NIR-IR-Ausheilung.
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz-Zentrum Dresden - Rossendorf e.V.
Gebäude 852 Raum 103
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden, Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der genau Aufbau und die Anforderung sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
Das Design der Anlage ist vor der Fertigung vom Kunden freizugeben...”
Beschreibung der Beschaffung
Der genau Aufbau und die Anforderung sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.
Das Design der Anlage ist vor der Fertigung vom Kunden freizugeben und muss eine CE-Kennzeichnung besitzen. Zum Leistungsumfang gehört die Vor-Ort Installation und die Unterweisung von Personal des Auftraggebers in der Handhabung. Zur Abnahme gehört neben dem Nachweis das die gestellten Anforderungen erreicht werden, die Übergabe der Bedienungsanleitungen in englischer und/oder deutscher Sprache.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Erklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen sowie Unternehmensdarstellung mit Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Erklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen sowie Unternehmensdarstellung mit Angaben zum Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“≥ 1 Referenzen in Art und Umfang vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung in den letzten 3 Jahren.” Bedingungen für die Teilnahme
“Eine Referenz welche beweisen muss das eine Rolle-zu-Rolle Anlage mit Blitzlampenmodul für mindestens 500.000 € netto geliefert und erfolgreich installiert wurde”
Eine Referenz welche beweisen muss das eine Rolle-zu-Rolle Anlage mit Blitzlampenmodul für mindestens 500.000 € netto geliefert und erfolgreich installiert wurde
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-11
10:05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2021/S 241-634753 (2021-12-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
E-Mail: dm-vergabe@hzdr.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der genau Aufbau und die Anforderung sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Das Design der Anlage ist vor der Fertigung vom Kunden freizugeben...”
Beschreibung der Beschaffung
Der genau Aufbau und die Anforderung sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Das Design der Anlage ist vor der Fertigung vom Kunden freizugeben und muss eine CE-Kennzeichnung besitzen. Zum Leistungsumfang gehört die Vor-Ort Installation und die Unterweisung von Personal des Auftraggebers in der Handhabung. Zur Abnahme gehört neben dem Nachweis das die gestellten Anforderungen erreicht werden, die Übergabe der Bedienungsanleitungen in englischer und/oder deutscher Sprache.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 241-634753
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Rolle-zu-Rolle Anlage mit Blitzlampenmodul
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rovak GmbH
Postanschrift: Zum Teich 4
Postort: Grumbach
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 00000000📞
E-Mail: info@rovak.de📧
Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 015-033411 (2022-01-18)