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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Röntgentherapieausrüstung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausstattung für Röntgentherapie📦
Ort der Leistung: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig Haus 8, OG
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung, Installation, Einweisung und Inbetriebnahme eines Röntgentherapiegerätes für die Strahlentherapie” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Kostenkriterium (Name): Gesamtkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-14 📅
Datum des Endes: 2022-06-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1.1 Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1.1 Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist. (Vorlage Kopie);
1.2 Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht (Vorlage Kopie)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.3 Nachweis über eine ausreichende Betriebshaftpflicht-
versicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen (Personenschaden, Sachschaden sowie für reine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.3 Nachweis über eine ausreichende Betriebshaftpflicht-
versicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen (Personenschaden, Sachschaden sowie für reine Vermögens-
schäden, Vorlage Kopie)
1.4 unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und
§ 124 GWB
(Anlage 8)
“zu 1.3 - Mindestforderung Deckungssummen:
7,5 Mio EUR für Personenschaden, 1,0 Mio EUR für Sach- u. Vermögensschäden pro Versicherungsfall. Die zu...”
zu 1.3 - Mindestforderung Deckungssummen:
7,5 Mio EUR für Personenschaden, 1,0 Mio EUR für Sach- u. Vermögensschäden pro Versicherungsfall. Die zu versichernde Gesamtsumme für alle Versicherungsfälle innerhalb eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungs- summen.
Sofern die geforderten Deckungssummen nicht abgesichert sind, ist mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe zu Vertragsbeginn vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1.5 Referenzen
1.6 Anzahl der in Deutschland durchschnittlich angestellten Servicetechniker zur Reparatur und Wartung der Anlagen einschließlich Angabe der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1.5 Referenzen
1.6 Anzahl der in Deutschland durchschnittlich angestellten Servicetechniker zur Reparatur und Wartung der Anlagen einschließlich Angabe der Anzahl der installierten Anlagen.
(Anlage 7)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu 1.5 - Referenzen Mindestanforderung:
Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzleistungen (Art und Umfang bezogen auf den Leistungsgegenstand)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu 1.5 - Referenzen Mindestanforderung:
Angabe von mindestens drei vergleichbaren Referenzleistungen (Art und Umfang bezogen auf den Leistungsgegenstand) mit einem Inbetriebnahmezeitpunkt nach dem 31.12.2016. Anzugeben ist je Referenz die Einrichtung, das Produkt, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme sowie ein Ansprechpartner mit Tel.-Nr.
(Anlage 6)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-11-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-11-26
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig,
Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
“Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.
Zur Fristwahrung kommt es...”
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.
Zur Fristwahrung kommt es auf den Zeitpunkt der Einreichung auf der Vergabeplattform an.
Der Bieter trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich.
Andere Zustellungsformen (z.B. E-Mail oder Fax) ersetzen die oben genannte Form nicht.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig, d.h. einschließlich aller geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04R9EZ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3202📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben (§ 182 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 211-550715 (2021-10-26)
Ergänzende Angaben (2021-11-15)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 211-550715
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-11-26 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-12-03 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-11-26 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-12-03 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2021/S 225-591003 (2021-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 211-550715
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 069 21
Titel: Röntgentherapiegerät, deckenhängend für die Strahlentherapie
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: XStrahl GmbH
Postanschrift: Josef-Schappe-Straße 21
Postort: Ratingen
Postleitzahl: 40882
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Mettmann🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen...”
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04RSV8
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 020-047437 (2022-01-25)