Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeines:
Der Nachweis der Eignung kann gem. § 6b VOB/A durch Eigenerklärungen und gemäß der Eigenerklärung Eignung (Formblatt 333a-b) oder der EEE erbracht werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit mit dem Angebot zum Nachweis der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) des Bieters zu benennen.
Präqualifizierten Unternehmen wird empfohlen, zu prüfen, ob insbesondere der Umsatz und die ausgeführten Leistungen, die in der Präqualifikation angegeben wurden, die Mindestanforderungen erfüllen.
Ist dies nicht der Fall, sind die Angaben nicht vergleichbar und die Eignung ist durch zusätzliche Unterlagen bzw. Referenzen nachzuweisen.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist
vorgelegt werden. Wenn
- die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden und
- die Informationen für die Vergabestelle nicht gebührenfrei bei einer Datenbank abrufbar
sind bzw.
- die Zuschlag erteilende Stelle nicht bereits im Besitz der Informationen ist,
hat das den Ausschluss des Angebotes zur Folge.
Die Bieter haben durch Eigenerklärung folgende Auskünfte nach § 6a Abs. 2 Nr. 3-9 anzugeben:
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(Nachweis über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem
Leitungspersonal)
- Eintragung in das Berufs-/Handelsregister des Unternehmens- oder Wohnsitzes (Nachweis: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer),
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbar gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (Nachweis: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)),
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot
der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.),
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, (Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, Krankenkasse und des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG)
- Erklärung, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (Nachweis: Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen)