Ruftaxi-Verkehr in der Gemeinde Wald-Michelbach

Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH

Die Gemeinde Wald-Michelbach beabsichtigt als Inhaber der Genehmigung für den Betrieb des Linienverkehrs mit Ruftaxis nach dem Personenbeförderungsgesetz die Durchführung des Ruftaxi-Verkehrs nach einem neuen Konzept nach der Sektorenverordnung (SektVO) gemäß § 14 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 100 Abs. 1 Nr.1 und 102 Abs. 4 GWB mit Betriebsaufnahme zum 1. Januar 2022 zu vergeben.
Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt besteht bis zum 25.2.2029.
Das derzeitige Ruftaxi-Konzept wird unter den Liniennummern 6990 und 6997 betrieben. Es kann vor Betriebsaufnahme zu einer Änderung der Liniennummern für das Neukonzept kommen. Der Auftragnehmer wird rechtzeitig vor Betriebsaufnahme über die endgültigen Liniennummern unterrichtet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-01 Auftragsbekanntmachung
2021-07-09 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2021-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wald-Michelbach beabsichtigt als Inhaber der Genehmigung für den Betrieb des Linienverkehrs mit Ruftaxis nach dem Personenbeförderungsgesetz die Durchführung des Ruftaxi-Verkehrs nach einem neuen Konzept nach der Sektorenverordnung (SektVO) gemäß § 14 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 100 Abs. 1 Nr.1 und 102 Abs. 4 GWB mit Betriebsaufnahme zum 1. Januar 2022 zu vergeben. Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt besteht bis zum 25.2.2029. Das derzeitige Ruftaxi-Konzept wird unter den Liniennummern 6990 und 6997 betrieben. Es kann vor Betriebsaufnahme zu einer Änderung der Liniennummern für das Neukonzept kommen. Der Auftragnehmer wird rechtzeitig vor Betriebsaufnahme über die endgültigen Liniennummern unterrichtet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bergstraße 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
Postanschrift: B1, 3-5
Postleitzahl: 68159
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.vrn.de/vergabestelle 🌏
E-Mail: vergabestelle@vrn.de 📧
Telefon: +49 62110770-0 📞
Fax: +49 62110770-170 📠
URL der Dokumente: https://vergaben.vrn.de/E47578892 🌏
URL der Teilnahme: https://vergaben.vrn.de/E47578892 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-04 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 107-283035
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
Der Verkehrsunternehmer ist verpflichtet, vollumfänglich die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Hessen (HVTG). Die Einhaltung des Mindestlohnes ist durch rechtsverbindliche Unterzeichnung und Einreichen der Verpflichtungserklärung im Bieterfragebogen zu bestätigen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wald-Michelbach beabsichtigt als Inhaber der Genehmigung für den Betrieb des Linienverkehrs mit Ruftaxis nach dem Personenbeförderungsgesetz die Durchführung des Ruftaxi-Verkehrs nach einem neuen Konzept nach der Sektorenverordnung (SektVO) gemäß § 14 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 100 Abs. 1 Nr.1 und 102 Abs. 4 GWB mit Betriebsaufnahme zum 1. Januar 2022 zu vergeben.
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Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt besteht bis zum 25.2.2029.
Das derzeitige Ruftaxi-Konzept wird unter den Liniennummern 6990 und 6997 betrieben. Es kann vor Betriebsaufnahme zu einer Änderung der Liniennummern für das Neukonzept kommen. Der Auftragnehmer wird rechtzeitig vor Betriebsaufnahme über die endgültigen Liniennummern unterrichtet.
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Das Ruftaxi dient der Erschließung der Ortsteile von Wald-Michelbach. Es gelten die Bedingungen des PBefG. Die Ruftaxi-Verkehre sind bedarfsgerecht nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Anforderung des Fahrgastes zu den veröffentlichten Bedienzeiten mit Kraftfahrzeugen mit einer Kapazität von mindestens 7 Fahrgastplätzen durchzuführen. Es ist der Einsatz von Fahrzeugen mit konventionellem Antrieb (Diesel/Benzin) vorgesehen.
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Die Ruftaxi-Leistung Grundangebot Daseinsvorsorge erfolgt nach Bedarf während des folgenden Zeitfensters:
— Montag bis Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr.
Beschreibung der Optionen:
Für den Ruftaxi-Verkehr soll optional der Betrieb in folgenden weiteren Zeitfenstern sowie der Einsatz eines batterieelektrischen Fahrzeuges angeboten werden:
— Leistungsbaustein B1: Ausweitung morgens und abends (Berufspendler)
Zeitfenster: 5.00 bis 8.00 Uhr und 18.00 bis 21.00 Uhr,
— Leistungsbaustein B2: Ausweitung Freizeitverkehr Freitag- und Samstagabend
Zeitfenster 18.00 bis 2.00 Uhr,
— Leistungsbaustein B3: Angebot sonntags
Zeitfenster 10.00 bis 20.00 Uhr,
— Leistungsbaustein B4 – batterieelektrisches Fahrzeug:
Für die Leistungen gemäß Kapitel 1.1 der Leistungsbeschreibung soll optional der Einsatz von batterieelektrischen Fahrzeugen angeboten werden. Auch dieses soll eine Kapazität für mind. 7 Fahrgäste aufweisen. In der Option sind alle anfallenden Mehrkosten für den Elektroantrieb – auch z. B. für Werkstattausrüstung u. ä. – zu kalkulieren und ins entsprechende Kalkulationsblatt einzutragen.
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Zum Aufladen des batterieelektrischen Fahrzeugs stehen im Bediengebiet der Gemeinde Wald-Michelbach 3 Ladesäulen an den folgenden Standorten zur Verfügung:
— Standort 1 – Parkplatz In der Gass,
— Standort 2 – Parkplatz Hofwiese am Einhaus,
— Standort 3 – Rosenstraße im Ortsteil Siedelsbrunn.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Wald-Michelbach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot folgende Nachweise bzw. Erklärungen (Bieterfragebogen) vorzulegen:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen,
— Name und Qualifikation der Vertreter der juristischen Personen,
— Kopie einer Bescheinigung über die fachliche Eignung (z. Bsp. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) oder Kopie einer Genehmigungsurkunde für den Taxiverkehr nach § 47 PBefG bzw. Mietwagenverkehr nach § 49 PBefG,
— ausgeführte Betriebsleistungen im Taxi-Verkehr, Ruftaxi-Verkehr bzw. vergleichbarer Tätigkeiten in der Personenbeförderung in den letzten 3 Betriebsjahren, insbesondere solcher, die mit dem Gegenstand der Vergabe vergleichbar sind (Beschreibung, Benennung von Ansprechpartnern der konzessionierenden Stellen, Rechnungswert).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung mit dem Angebot folgende Nachweise bzw. Erklärungen (Bieterfragebogen) vorzulegen:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 PBefG und § 2 Abs. 1 PBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden. Nachweis einer ausreichenden Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit, die alle Risiken, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben abdeckt.
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Die Deckungssumme muss bei Personen- oder Sachschäden mindestens 2 Millionen EUR je Fall betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss seine Fahrzeuge maximal 20 Kilometer zu den bedienten Haltestellen im Verkehrsgebiet stationiert haben, um flexibel auf die Fahrtanforderungen reagieren zu können.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: PBefG und PBZugV

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergaben.vrn.de/E47578892 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Verkehrsunternehmer ist verpflichtet, vollumfänglich die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Hessen (HVTG).
Die Einhaltung des Mindestlohnes ist durch rechtsverbindliche Unterzeichnung und Einreichen der Verpflichtungserklärung im Bieterfragebogen zu bestätigen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 615112-0 📞
E-Mail: poststelle@rpda.hessen.de 📧
Fax: +49 615112-6347 📠
Internetadresse: https://www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 6151-126603 📞
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Fax: +49 6151-125816 📠
Quelle: OJS 2021/S 107-283035 (2021-06-01)
Ergänzende Angaben (2021-07-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wald-Michelbach beabsichtigt als Inhaber der Genehmigung für den Betrieb des Linienverkehrs mit Ruftaxis nach dem Personenbeförderungsgesetz die Durchführung des Ruftaxi-Verkehrs nach einem neuen Konzept nach der Sektorenverordnung (SektVO) gemäß § 14 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 100 Abs. 1 Nr.1 und 102 Abs. 4 GWB mit Betriebsaufnahme zum 01. Januar 2022 zu vergeben. Es handelt sich ausschließlich um einen Linienverkehr nach § 42 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 2 Abs. 6 PBefG. Eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt besteht bis zum 25.2.2029. Das derzeitige Ruftaxi-Konzept wird unter den Liniennummern 6990 und 6997 betrieben. Es kann vor Betriebsaufnahme zu einer Änderung der Liniennummern für das Neukonzept kommen. Der Auftragnehmer wird rechtzeitig vor Betriebsaufnahme über die endgültigen Liniennummern unterrichtet.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 134-357935
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 107-283035
ABl. S-Ausgabe: 134

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Wald-Michelbach beabsichtigt als Inhaber der Genehmigung für den Betrieb des Linienverkehrs mit Ruftaxis nach dem Personenbeförderungsgesetz die Durchführung des Ruftaxi-Verkehrs nach einem neuen Konzept nach der Sektorenverordnung (SektVO) gemäß § 14 Abs. 1 SektVO i. V. m. § 100 Abs. 1 Nr.1 und 102 Abs. 4 GWB mit Betriebsaufnahme zum 01. Januar 2022 zu vergeben.
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Quelle: OJS 2021/S 134-357935 (2021-07-09)
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