Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u. a.
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung.
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben:
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt.
Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung.
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-25) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/431896📞
E-Mail: rosmarie.jaeckle@bge.de📧
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E82615176🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Beantwortung der ad-hoc Fragen Asse – Eram
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u. a.
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung.
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben:
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt.
Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung.
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung).
1️⃣
Ort der Leistung: Peine🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u.a.
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung:
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben:
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt.
Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung:
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Mit Option auf 24 Monate Verlängerung
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 102-267909 (2021-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: RV Beantwortung der ad-hoc Fragen Asse - Eram
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u.a.
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
• Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen • Bewertung von - technischen und baulichen Planungen
- Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung
• • Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung • Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten • Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben • Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten • Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwer-punkte.
Wesentliche Aufgaben:
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt.
Leistungsschwerpunkte:
• Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen • Bewertung von - technischen und baulichen Planungen
- Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung
• • Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung • Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten • Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben • Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten • Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung)
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 176600.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 176600.00
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schachtanlage Asse II + Morsleben
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u.a.
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
• Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen • Bewertung von - technischen und baulichen Planungen
- Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung
• • Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung • Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten • Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben • Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten • Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwer-punkte.
Wesentliche Aufgaben:
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt.
Leistungsschwerpunkte:
• Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen • Bewertung von - technischen und baulichen Planungen
- Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung
• • Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung • Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten • Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben • Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten • Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 102-267909
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DMT GmbH & Co. KG
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Essen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 176 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 235-619114 (2021-11-29)