Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte. Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u. a. − Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte: —— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen, —— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen. — Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung. —— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung, —— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten, —— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben, —— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten, —— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte. Wesentliche Aufgaben: Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht. Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt. Leistungsschwerpunkte: —— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen, —— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen. — Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung. —— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung, —— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten, —— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben, —— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten, —— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u. a.
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung.
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben:
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt.
Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung.
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung).
Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u. a.
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung.
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben:
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt.
Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung.
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Peine
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postleitzahl: 31224
Postort: Peine
Kontakt
Internetadresse: http://www.bge.de🌏
E-Mail: rosmarie.jaeckle@bge.de📧
Telefon: +49 5171/431896📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E82615176🌏
Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u. a.
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
—— Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen,
—— Bewertung von – technischen und baulichen Planungen.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung.
—— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung,
—— Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten,
—— Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben,
—— Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten,
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben:
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt.
Leistungsschwerpunkte:
—— Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung).
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u.a.
— Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung:
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Mit Option auf 24 Monate Verlängerung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 102-267909 (2021-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u.a.
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
• Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen • Bewertung von - technischen und baulichen Planungen
- Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung
• • Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung • Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten • Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben • Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten • Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwer-punkte.
Wesentliche Aufgaben:
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt.
Leistungsschwerpunkte:
• Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen • Bewertung von - technischen und baulichen Planungen
- Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung
• • Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung • Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten • Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben • Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten • Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung)
Gegenstand der Ausschreibung für die Schachtanlage Asse II − Teil 1 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwerpunkte.
Wesentliche Aufgaben: der BGE sind dabei u.a.
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
• Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen • Bewertung von - technischen und baulichen Planungen
- Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung
• • Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung • Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten • Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben • Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten • Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwer-punkte.
Wesentliche Aufgaben:
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens Planfeststellungsverfahrens zur Stilllegung des ERAM wurde ein Stilllegungskonzept erarbeitet, um das Endlager ERAM so zu verschließen, dass davon auch langfristig keine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Zur Erfüllung der o. g. Aufgaben arbeitet die BGE an der Durch die BGE werden umfangreiche Arbeiten zur Optimierung dieses Stilllegungskonzepts und an der Planung der in diesem Stilllegungskonzept vorgesehenen Abdichtbauwerke durchgeführt.
Leistungsschwerpunkte:
• Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen • Bewertung von - technischen und baulichen Planungen
- Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung
• • Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung • Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten • Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben • Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten • Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als Präsenzveranstaltung)
Gesamtwert des Auftrags: 176 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
− Die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II − Notfallplanung für den Fall eines möglichen Absaufens − Stilllegung der Schachtanlage nach der Rückholung Leistungsschwerpunkte:
• Güteprüfung von Verfahrensberichten und Antragsunterlagen • Bewertung von - technischen und baulichen Planungen
- Änderungen und Abweichungen von der Genehmigung
• • Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen − zur Abarbeitung von Auflagen aus Genehmigungsbescheid − zu sicherheitstechnischen Fragestellungen in Bezug auf die Genehmigung • Untersuchungen und Bewertungen zur Optimierung der betrieblichen Abläufe unter sicherheitstechnischen Aspekten • Fachliche Beratung der BGE bei ad-hoc Aufgaben • Vertretung der Arbeitsergebnisse gegenüber Dritten • Teilnahme und Protokollierung von Fachgesprächen (online oder als…
… Präsenzveranstaltung Gegenstand der Ausschreibung für das Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) – Teil 2 sind Leistungen für die fachliche Begleitung der BGE hinsichtlich der Erfüllung ihrer unten genannten Aufgaben durch die Bearbeitung der unten genannten Leistungsschwer-punkte.
… Präsenzveranstaltung)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schachtanlage Asse II + Morsleben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-15 📅
Name: DMT GmbH & Co. KG
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪 Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 176 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.