Ein Rahmenvertrag zwischen der GroundSTARS GmbH & Co. KG vertreten durch ihre Komplementärin, die GroundSTARS Verwaltungs GmbH, nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt, und dem späteren Auftragnehmer (AN), über die betriebliche Gesundheitsförderung. Der Auftraggeber ist nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes und einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften für die Arbeitssicherheit und mit der den Arbeitsplatz bzw. den jobspezifischen Tätigkeiten seiner Beschäftigten betreffenden Gesundheitsthemen verantwortlich. Gegenstand dieses Vertrages ist die Übernahme von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung („BGF“) sowie weiterer, im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheit stehenden Aufgaben und Leistungen für die Betriebsstätte Hamburg Airport durch den AN.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens
Referenznummer: 20011000395
Kurze Beschreibung:
Ein Rahmenvertrag zwischen der GroundSTARS GmbH & Co. KG vertreten durch ihre Komplementärin, die GroundSTARS Verwaltungs GmbH, nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt, und dem späteren Auftragnehmer (AN), über die betriebliche Gesundheitsförderung.
Der Auftraggeber ist nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes und einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften für die Arbeitssicherheit und mit der den Arbeitsplatz bzw. den jobspezifischen Tätigkeiten seiner Beschäftigten betreffenden Gesundheitsthemen verantwortlich.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Übernahme von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung („BGF“) sowie weiterer, im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheit stehenden Aufgaben und Leistungen für die Betriebsstätte Hamburg Airport durch den AN.
Ein Rahmenvertrag zwischen der GroundSTARS GmbH & Co. KG vertreten durch ihre Komplementärin, die GroundSTARS Verwaltungs GmbH, nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt, und dem späteren Auftragnehmer (AN), über die betriebliche Gesundheitsförderung.
Der Auftraggeber ist nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes und einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften für die Arbeitssicherheit und mit der den Arbeitsplatz bzw. den jobspezifischen Tätigkeiten seiner Beschäftigten betreffenden Gesundheitsthemen verantwortlich.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Übernahme von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung („BGF“) sowie weiterer, im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheit stehenden Aufgaben und Leistungen für die Betriebsstätte Hamburg Airport durch den AN.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Ein Rahmenvertrag zwischen der GroundSTARS GmbH & Co. KG vertreten durch ihre Komplementärin, die GroundSTARS Verwaltungs GmbH, nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt, und dem späteren Auftragnehmer (AN), über die betriebliche Gesundheitsförderung.
Der Auftraggeber ist nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes und einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften für die Arbeitssicherheit und mit der den Arbeitsplatz bzw. den jobspezifischen Tätigkeiten seiner Beschäftigten betreffenden Gesundheitsthemen verantwortlich.
Der Auftraggeber ist nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes und einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften für die Arbeitssicherheit und mit der den Arbeitsplatz bzw. den jobspezifischen Tätigkeiten seiner Beschäftigten betreffenden Gesundheitsthemen verantwortlich.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Übernahme von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung („BGF“) sowie weiterer, im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheit stehenden Aufgaben und Leistungen für die Betriebsstätte Hamburg Airport durch den AN.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Übernahme von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung („BGF“) sowie weiterer, im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheit stehenden Aufgaben und Leistungen für die Betriebsstätte Hamburg Airport durch den AN.
Abgedeckt werden verschiedene Module mit einer gewissen Anzahl pro Jahr. Nähere Informationen dazu in den Vergabeunterlagen.
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Jährliche Verlängerungen mit einem Jahr. Die Maximallaufzeit des Gesamtvertrags beträgt 8 Jahre.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber(AG) führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Alle interessierten Unternehmen können ein Angebot abgeben. Die grundsätzliche Eignung ist anhand der Bekanntmachung darzulegen.
Der AG prüft die eingegangenen Angebote nach Ziffer 11.1. der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ formal auf Vollständigkeit. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2.2. der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ geprüft. Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzufordern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AG prüft die eingegangenen Angebote nach Ziffer 11.1. der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ formal auf Vollständigkeit. Im Anschluss wird die Eignung der Bieter nach Ziffer 11.2.2. der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ geprüft. Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzufordern.
Anschließend werden geeignete Bieter nach Ziffer 11.3. der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden können, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter erfolgt nach benannten Zuschlagskriterien.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Anschließend werden geeignete Bieter nach Ziffer 11.3. der „Aufforderung zur Angebotsabgabe“ ausgewählt, mit denen Verhandlungen geführt werden können, sofern nicht nach § 15 Abs. 4 SektVO auf ein Erstangebot der Zuschlag erteilt werden soll. Grundlage für die Auswahl der Bieter erfolgt nach benannten Zuschlagskriterien.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z. B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Über die Nachrichtenfunktion im Bietercockpit oder per Email eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote werden nicht zugelassen und führen zum Ausschluss. Eine doppelte Einreichung (zusätzlich per Nachricht oder Email) führt ebenfalls zum Ausschluss. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung des Bewerbers erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z. B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. Über die Nachrichtenfunktion im Bietercockpit oder per Email eingereichte Teilnahmeanträge und Angebote werden nicht zugelassen und führen zum Ausschluss. Eine doppelte Einreichung (zusätzlich per Nachricht oder Email) führt ebenfalls zum Ausschluss. Die Plattform ist über den folgenden Link erreichbar: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/index.jsp
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen Hamburg GmbH vertreten. Dies gilt nicht für behördliche und gerichtliche Verfahren.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen.
Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen unter Ziffer III.1.2)-III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen unter Ziffer III.1.2)-III.1.3) benannte Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der AG behält sich vor, die nach Ziffer I.3) veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, zur Verfügung zu stellen.
e) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe.
f) Die in Ziffer II.2.7) und in Ziffer IV.2.3) angegebenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
h) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Finanzbehörde – Vergaberecht, Gebühren, Vergabekammer, Enteignungsbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231690📞
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Fax: +49 40427923080 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 076-195611 (2021-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ein Rahmenvertrag zwischen der GroundSTARS GmbH & Co. KG vertreten durch ihre Komplementärin, die GroundSTARS Verwaltungs GmbH, nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt, und dem späteren Auftragnehmer (AN), über die betriebliche Gesundheitsförderung.
Der Auftraggeber ist nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes und einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften für die Arbeitssicherheit und mit der den Arbeitsplatz bzw. den jobspezifischen Tätigkeiten seiner Beschäftigten betreffenden Gesundheitsthemen verantwortlich.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Übernahme von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung ("BGF") sowie weiterer, im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheit stehenden Aufgaben und Leistungen für die Betriebsstätte Hamburg Airport durch den AN.
Ein Rahmenvertrag zwischen der GroundSTARS GmbH & Co. KG vertreten durch ihre Komplementärin, die GroundSTARS Verwaltungs GmbH, nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt, und dem späteren Auftragnehmer (AN), über die betriebliche Gesundheitsförderung.
Der Auftraggeber ist nach den Vorschriften des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), des Arbeitsschutzgesetzes und einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften für die Arbeitssicherheit und mit der den Arbeitsplatz bzw. den jobspezifischen Tätigkeiten seiner Beschäftigten betreffenden Gesundheitsthemen verantwortlich.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Übernahme von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung ("BGF") sowie weiterer, im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheit stehenden Aufgaben und Leistungen für die Betriebsstätte Hamburg Airport durch den AN.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand dieses Vertrages ist die Übernahme von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung ("BGF") sowie weiterer, im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheit stehenden Aufgaben und Leistungen für die Betriebsstätte Hamburg Airport durch den AN.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Übernahme von Leistungen der Betrieblichen Gesundheitsförderung ("BGF") sowie weiterer, im Zusammenhang mit der Mitarbeitergesundheit stehenden Aufgaben und Leistungen für die Betriebsstätte Hamburg Airport durch den AN.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-10 📅
Name: LIFEBONUS Gesundheitsmanagement GmbH
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4050753733📞
E-Mail: annett.demmin@lifebonus-bgm.com📧
Land: Hamburg
🏙️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf