RV-IR-Ohrthermometer und Kalibrierungsgeräten sowie Schulungen mit Festbeauftragung

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Rahmenvertrag über die Beschaffung von IR-Ohrthermometer
und Kalibrierungsgeräten sowie Schulungen mit
Festbeauftragung

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-13.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-13 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-08-13)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: BAAINBw U2.5 (AIN)
Telefon: +49 26140018212 📞
E-Mail: baainbwu2.5@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 26140018452 📠
Region: Koblenz 🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=408664 🌏
Teilnahme-URL: http://www.evergabe-online.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel:
“RV-IR-Ohrthermometer und Kalibrierungsgeräten sowie Schulungen mit Festbeauftragung Q U2EA MA028 R0000”
Produkte/Dienstleistungen: Thermometer 📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Beschaffung von IR-Ohrthermometer und Kalibrierungsgeräten sowie Schulungen mit Festbeauftragung”

1️⃣
Ort der Leistung: Koblenz 🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Beschreibung der Beschaffung:
“bis zu 5000 EA IR-Ohrthermometer bis zu 20 EA Kalibrierungsgeräte bis zu 20 Ausbildung von je 2 Medizintechniker Davon Festbeauftragung: 1200 EA...”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Option: Die Vertragslaufzeit kann einseitig vom Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils...”    Mehr anzeigen
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Option: Die Vertragslaufzeit kann einseitig vom Auftraggeber zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden, was der Auftraggeber dem Auftragnehmer jeweils...”    Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034)”

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-14 13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-11-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-14 13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt

Ergänzende Informationen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen

“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”    Mehr anzeigen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 159-419722 (2021-08-13)