Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (
www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Sonstige mit dem Angebot weiter einzureichende Unterlagen/Nachweise:
— Erklärung Unternehmensdaten,
— Leistungsbeschreibung,
— Artikelliste,
— Sicherheitsdatenblätter gem. REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und Anhang II (EU) 2020/878 für die angebotenen Reinigungsmittel,
— Datenblätter für die angebotenen Abfallsäcke,
— Angaben zu Inhaltsstoffen für die dem Arbeitsschutz dienenden Produkte,
— Anbieterfragebogen zur umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung von Produkten aus Recyclingkunststoffen,
— Ausführung hinsichtlich der Beachtung der Umweltgesichtspunkte,
— ggf. Angabe der Mischverhältnisse zur gebrauchsfertigen Lösung.
Weiterhin verpflichtet sich der AN bei Zuschlagserteilung, dem AG zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehen Personen jederzeit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 13a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) gemäß Anlage 6 unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die – unter Verwendung des Formulars „Einwilligungserklärung“ in Anlage 6 – in eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Des Weiteren wird Anlage 8 Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO bei Zuschlagserteilung Vertragsbestandteil.
Auf Anfrage einzureichende Unterlagen:
— Detaillierte Produktbeschreibungen und Technische Datenblätter für die angebotenen Reinigungsmittel,
— gültige Dokumente für die dem Arbeitsschutz dienenden Produkte: 1. Prüfungszeugnisse, 2. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, 3. Prüfzertifikate u. 4. Gutachten,
— Nachweis der im LV geforderten Wirkung von Hautschutz- und -pflegemitteln mittels der in §5 b Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 Kosmetikverordnung genannten Unterlagen.
Vor Zuschlagserteilung wird der für die Auftragsvergabe in Aussicht genommene Bieter bei Bedarf zur Verprobung der angebotenen Qualität aufgefordert, eine kostenfreie Bemusterung der angebotenen Artikel vorzunehmen. Ein Verbleib des bezuschlagten Musters bei der Bemusterungsstelle kann zu Vergleichszwecken bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist vorgesehen werden.