Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Soweit nichts Anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforder-ten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich ad-dierten Werte.
1. Qualitätssicherung (EK-06-A)
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Qualitätssicherung" zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-06-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z.B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
2. Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl (EK-07-A)
Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in an-gemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zur Anzahl seiner Beschäftigten (VZÄ) in den letzten drei Geschäftsjahren (2017 - 2019) vorlegen.
Die Angaben müssen sich auf die folgenden Beschäftigtenkategorien beziehen:
• Gesamt-Mitarbeiter (inklusive Führungskräfte)
• Führungskräfte
Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Durchschnittliche Beschäftigtenanzahl" vorzunehmen.
3. Unternehmensreferenzen (EK-08-A - EK-11-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit der hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten drei Jahren anzugeben. Diese müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
• Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern;
• Angaben zum Auftragszeitraum;
• aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat,
• Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang),
• Angaben, wie viele Mitarbeiter mit der Leistungserbringung beschäftigt waren.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei de-ren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden):
• 2 Referenzen für den Leistungsbereich "Projektleitung Softwareimplementierung" (EK-08-A),
• 2 Referenzen für den Leistungsbereich "Software Lagerverwaltung mit Lagerinventur" (EK-09-A),
• 2 Referenzen für den Leistungsbereich "Software Anlageninventur"(EK-10-A),
• 2 Referenzen für den Leistungsbereich "Rollout Software inkl. Anwenderschulung" (EK-11-A).
Es ist dabei möglich, eine einzelne Referenz zum Nachweis verschiedener erbachter Leistungen zu benen-nen. Es ist bei Darstellung der Referenz daher anzugeben, welcher Leistungsbereich damit abgedeckt wer-den soll.
Die Referenzen müssen in den drei Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeach-tung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils 2 DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Unternehmensreferenzen" darzustellen.
4. Verfügbarkeit der Software (EK-12-A)
Als Nachweis der erforderlichen technischen Ausrüstung des Bieters hat dieser zu erklären, dass der Bieter selbst Hersteller der entsprechenden Softwarelösung ist oder dass der Bieter vom Hersteller zum Vertrieb der hier gesuchten Softwarelösung autorisiert ist (in letzterem Fall ist auch eine entsprechende Bestätigung des Herstellers als Nachweis einzureichen). Die Erklärung ist unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt "Ver-fügbarkeit der Software" einzureichen.