Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
4.2.2.2. Mindestvoraussetzungen:
Der Bieter muss die in Ziffer 4.2.2.2. Angebot zwingend geforderten Mindestvoraussetzungen nachweisen.
Unter Referenzleistungen versteht die Gewobag ED vergleichbare Leistung am Maßstab Ziffer II.1.4) bzw. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung.
Eine Projektreferenz ist grundsätzlich nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen an die Vergleichbarkeit erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen,
— Bezeichnung und Anschrift Objekt,
— Unternehmen, dass die Leistung erbracht hat,
— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung der zuständigen Abteilung beim AG,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Abschluss der Leistungen nicht vor 2018).
Die Mindestvoraussetzungen an die Leistungsfähigkeit nach dieser Ziffer sind erfüllt, wenn der Bieter/die Bietergemeinschaft:
Mindestens 2 wertungsfähige Referenzleistungen in seinem Angebot benannt hat sowie
Mit den benannten Referenzen die Erbringung sämtlicher „Zusätzlichen Spezifika“ mindestens einmal in dem dort geforderten Umfang und unter den dort geforderten Mindestbedingungen nachweisen kann.
Gibt ein Bieter keine den in dieser Ziffer zwingend geforderten Mindestvoraussetzungen entsprechenden Referenzen mit Angebotsabgabe an, wird sein Angebot zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Referenzleistung zusammenzufügen.
Zusätzliche Spezifika:
— Betrieb von Heizanlagen (inkl. Parametrierung von Heizkesseln, Pumpen und weiteren Armaturen und Bauteilen in den Heizanlagen),
— Inspektion und Wartung von mind. 13 Fernwärmeanlagen,
— Inspektion und Wartung von mind. 2 Gasanlagen mit einer Kesselleistung von mind. 50 kW,
— Instandsetzung von Heizungssystemen (inkl. Heizkörper beim Mieter),
— Auslegen von Anlagenkomponenten (z. B. Pumpen, Wärmetauscher, MAG und Weitere).