„RV Vertrag zum Betreiben von Heizanlagen in Berlin-Lübars“

Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH

Die Gewobag ED beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen zum Betreiben von Heizanlagen, bestehend aus:
— Inspektion und Wartung,
— Instandsetzung,
— Betriebsführung geregelt in der Rahmenvereinbarung „Vertrag zum Betreiben von Heizanlagen“ in Berlin-Lübars nebst Anhängen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-26.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsbereitmachung von Heizanlagen
Kurze Beschreibung:
“Die Gewobag ED beabsichtigt die Beschaffung von Leistungen zum Betreiben von Heizanlagen, bestehend aus:”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsbereitmachung von Heizanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag ED Energie- und Dienstleistungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de 🌏
E-Mail: vergabe-ed@gewobag.de 📧
URL der Dokumente: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-30 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 084-216420
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen

“Die Vorgaben des BerAVG sind zwingend einzuhalten.”
Quelle: OJS 2021/S 084-216420 (2021-04-26)