Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Software/Lizenzen für das Cisco VoIP Telefonie-Videosystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefonie- Videosystem. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen („RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) mit einem (1) Rahmenvertragspartner („Auftragnehmer“, „AN“ bzw. „RV-Partner“) je Los, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten, Monitoren und Projektoren unterstützen und ihn mit solchen versorgen. Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG mit jeweils den Losen entsprechender Aufnahme von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren ins Sortiment; 2. Veräußerung und Lieferung Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) entsprechend der Lose; 3. Ergänzende Leistungen: a) Serviceleistungen/Wartungsleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort) entsprechend der Lose; b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme); c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose); d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2021-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
Referenznummer: 2241.4254.2021-01
Kurze Beschreibung:
Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Software/Lizenzen für das Cisco VoIP Telefonie-Videosystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefonie- Videosystem. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen („RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) mit einem (1) Rahmenvertragspartner („Auftragnehmer“, „AN“ bzw. „RV-Partner“) je Los, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten, Monitoren und Projektoren unterstützen und ihn mit solchen versorgen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG mit jeweils den Losen entsprechender Aufnahme von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren ins Sortiment;
2. Veräußerung und Lieferung Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) entsprechend der Lose;
3. Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen/Wartungsleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort) entsprechend der Lose;
b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und AdministrationshandbĂĽcher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme);
c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Software/Lizenzen für das Cisco VoIP Telefonie-Videosystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefonie- Videosystem. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen („RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) mit einem (1) Rahmenvertragspartner („Auftragnehmer“, „AN“ bzw. „RV-Partner“) je Los, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten, Monitoren und Projektoren unterstützen und ihn mit solchen versorgen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG mit jeweils den Losen entsprechender Aufnahme von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren ins Sortiment;
2. Veräußerung und Lieferung Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) entsprechend der Lose;
3. Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen/Wartungsleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort) entsprechend der Lose;
b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und AdministrationshandbĂĽcher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme);
c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-16 đź“…
Einreichungsfrist: 2021-09-03 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-21 📅
Datum des Beginns: 2021-12-06 đź“…
Datum des Endes: 2026-12-05 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 139-369233
ABl. S-Ausgabe: 139
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Software/Lizenzen für das Cisco VoIP Telefonie-Videosystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefonie- Videosystem. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen („RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) mit einem (1) Rahmenvertragspartner („Auftragnehmer“, „AN“ bzw. „RV-Partner“) je Los, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten, Monitoren und Projektoren unterstützen und ihn mit solchen versorgen.
Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Software/Lizenzen für das Cisco VoIP Telefonie-Videosystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefonie- Videosystem. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen („RV“, „Vertrag“ oder „Vereinbarung“) mit einem (1) Rahmenvertragspartner („Auftragnehmer“, „AN“ bzw. „RV-Partner“) je Los, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten, Monitoren und Projektoren unterstützen und ihn mit solchen versorgen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG mit jeweils den Losen entsprechender Aufnahme von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren ins Sortiment;
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG mit jeweils den Losen entsprechender Aufnahme von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren ins Sortiment;
2. Veräußerung und Lieferung Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) entsprechend der Lose;
3. Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen/Wartungsleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort) entsprechend der Lose;
b) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u. a. Benutzer- und AdministrationshandbĂĽcher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme);
c) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z. B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Bezeichnung des Loses: Cisco Endgeräte
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen:
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG mit jeweils den Losen entsprechender Aufnahme von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren ins Sortiment;
2. Veräußerung und Lieferung von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) entsprechend der Lose;
a) Wartungsleistungen/Serviceleistungen (z. B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort) entsprechend der Lose;
FĂĽr die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands wird auf die umfassende Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 verwiesen.
Los 1 umfasst die Beschaffung von Cisco Endgeräten, Cisco Videokonferenzgeräten, Wartung und Zubehör. Cisco Endgeräte und Cisco Videokonferenzgeräte können nach Herstellervorgaben zwingend nur in Verbindung mit einem Wartungsanteil beschafft werden und die Wartungslizenzen müssen gleichzeitig den Seriennummern der Geräte zugeordnet werden, weshalb beide Bestandteile in einem Los zusammengefast werden.
Los 1 umfasst die Beschaffung von Cisco Endgeräten, Cisco Videokonferenzgeräten, Wartung und Zubehör. Cisco Endgeräte und Cisco Videokonferenzgeräte können nach Herstellervorgaben zwingend nur in Verbindung mit einem Wartungsanteil beschafft werden und die Wartungslizenzen müssen gleichzeitig den Seriennummern der Geräte zugeordnet werden, weshalb beide Bestandteile in einem Los zusammengefast werden.
— Höchstvolumen über 5 Jahre (in Euro netto): 4 068 000.
Produkte und Produktbezeichnungen (inkl. Wartung) sind in Kapitel 5.1.2.1 „Los 1: Cisco Endgeräte, Cisco Videokonferenzgeräte und Zubehör“ näher aufgeführ und beschrieben.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 390 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Ascom DECT-Enderäte
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
a. Wartungsleistungen/Serviceleistungen (z.B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort) entsprechend der Lose;
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und AdministrationshandbĂĽcher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
d. Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Los 2 umfasst die Beschaffung von Ascom DECT Geräten, die für den Betrieb der Ascom DECT Anlagen und die Anbindung an das Cisco VoIP Telefoniesystem erforderlich sind (DECT Handsets, Komponenten zur Funkversorgung, Lokalisierung, Server) und Zubehör sowie Wartungsleistungen.
Los 2 umfasst die Beschaffung von Ascom DECT Geräten, die für den Betrieb der Ascom DECT Anlagen und die Anbindung an das Cisco VoIP Telefoniesystem erforderlich sind (DECT Handsets, Komponenten zur Funkversorgung, Lokalisierung, Server) und Zubehör sowie Wartungsleistungen.
Geschätztes Gesamtvolumen über 12 Monate (in Euro, netto):100.000
Geschätztes Gesamtvolumen über 60 Monate (in Euro, netto): 500.000
Höchstvolumen über 5 Jahre (in Euro netto): 600.000
Produkte und Produktbezeichnungen und Wartung sind in Kapitel 5.1.2.2 "Los 2: Ascom DECT-Geräte und Zubehör" näher aufgeführ und beschrieben.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Software/Lizenzen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3 umfasst die Beschaffung von Software/Lizenzen, die für den Betrieb der Telefonie-und Video-Endgeräte (Cisco Videokonferenzsysteme, Cisco IP-Telefone, analoge Endgeräte, DECT Endgeräte, Third-Party-SIP Clients und Cisco Client Software) an dem Cisco VoIP Telefonie- Videosystem sowie an den Ascom DECT-Systemen benötigt werden sowie für die eingesetzte Vermittlungsplatz Anwendung PeterConnects von JDM, den eingesetzten Faxserver Office-Master Suite von Ferrari electronic AG und das Provisionierungssystem TiM von Aspiria.
Los 3 umfasst die Beschaffung von Software/Lizenzen, die für den Betrieb der Telefonie-und Video-Endgeräte (Cisco Videokonferenzsysteme, Cisco IP-Telefone, analoge Endgeräte, DECT Endgeräte, Third-Party-SIP Clients und Cisco Client Software) an dem Cisco VoIP Telefonie- Videosystem sowie an den Ascom DECT-Systemen benötigt werden sowie für die eingesetzte Vermittlungsplatz Anwendung PeterConnects von JDM, den eingesetzten Faxserver Office-Master Suite von Ferrari electronic AG und das Provisionierungssystem TiM von Aspiria.
Geschätztes Gesamtvolumen über 12 Monate (in Euro, netto): 313.000
Geschätztes Gesamtvolumen über 60 Monate (in Euro, netto): 1.565.000
Höchstvolumen über 5 Jahre (in Euro netto): 1.878.000
Produkte und Produktbezeichnungen sind in Kapitel 5.1.2.3 "Los 3: Software/Liznzen" näher aufgeführ und beschrieben.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 565 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Monitore
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4 umfasst ein Spektrum an Videokonferenz-Monitoren (Team-Monitore, Besprechungsraum-Monitore, Konferenzraum-Monitore) mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, Serviceleistungen und Zubehör (z. B. Wand-Deckenhalterung, fahrbare Gestelle, Lautsprecher, Kabel usw.).
Los 4 umfasst ein Spektrum an Videokonferenz-Monitoren (Team-Monitore, Besprechungsraum-Monitore, Konferenzraum-Monitore) mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, Serviceleistungen und Zubehör (z. B. Wand-Deckenhalterung, fahrbare Gestelle, Lautsprecher, Kabel usw.).
Zur Anzeige von Videoinhalten an modularen Videokonferenzgeräten (Codecs) werden für diesen Verwendungszweck spezielle Videokonferenz-Monitore benötigt.
• Team-Monitor - zur Nutzung bei Videokonferenzen in Teambesprechungen mit wenigen Teilnehmern in Büroräumen oder kleinen Besprechungsräumen.
• Besprechungsraum-Monitor - zur Nutzung bei Videokonferenzen in mittelgroßen Besprechungsräumen mit mehreren Teilnehmern, bedarfsweise mit Schnittstellen zur Mediensteuerung.
• Konferenzraum-Monitor - zur Nutzung bei Videokonferenzen in großen Besprechungsräumen / Konferenzräumen in gehobener Ausstattung mit vielen Teilnehmern, bedarfsweise mit Schnittstellen zur Mediensteuerung.
Das Sortiment des Online-Shops hat neben Monitoren auch Monitor-Zubehör zu beinhalten. Folgendes exemplarisches Monitor-Zubehör muss über den Online-Shop abrufbar und be-stellbar sein. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung:
• Anschlusskabel (Netzkabel, Video-Anschlusskabel) in verschiedenen Ausführungen und Längen;
• Adapter für verschiedene Anschlussmöglichkeiten;
• Fernbedienung;
• Befestigungsaufnahmen (VESA-Halter, alternative Aufsteller, Wandbefestigung, Standfüße).
• Zusätzliche anschließbare Lautsprecher
• etc.
Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Monitoren im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Monitore im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein.
Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Monitoren im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Monitore im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein.
Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Geräte muss im Online-Shop beschrieben werden.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in Anlage 11 dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Monitore, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Monitore und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in Anlage 11 dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Monitore, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Monitore und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweili-gen Nutzern abgerufen werden können.
Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten.
Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Monitoren mit- oder nachzubestellen.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.5).
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.5).
Geschätztes Gesamtvolumen über 12 Monate (in Euro, netto): 120.000
Geschätztes Gesamtvolumen über 60 Monate (in Euro, netto): 600.000
Höchstvolumen über 5 Jahre (in Euro netto): 700.000
Geschätzter Wert ohne MwSt: 600 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Projektoren
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Los 5 umfasst ein Spektrum an Videokonferenz-Projektoren (Team-Projektoren, Besprechungsraum-Projektoren, Konferenzraum-Projektoren) mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, Serviceleistungen und mit Zubehör (z. B. Wand- Deckenhalterung, Kabel).
Los 5 umfasst ein Spektrum an Videokonferenz-Projektoren (Team-Projektoren, Besprechungsraum-Projektoren, Konferenzraum-Projektoren) mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, Serviceleistungen und mit Zubehör (z. B. Wand- Deckenhalterung, Kabel).
Zur Anzeige von Videoinhalten an modularen Videokonferenzgeräten (Codecs) werden für diesen Verwendungszweck spezielle Videokonferenz-Projektoren benötigt.
• Team-Projektor - zur Nutzung bei Videokonferenzen in Teambesprechungen mit wenigen Teilnehmern in Büroräumen oder kleinen Besprechungsräumen.
• Besprechungsraum-Projektor - zur Nutzung bei Videokonferenzen in mittelgroßen Besprechungsräumen mit mehreren Teilnehmern, bedarfsweise mit Schnittstellen zur Mediensteuerung.
• Konferenzraum-Projektor - zur Nutzung bei Videokonferenzen in großen Besprechungsräumen / Konferenzräumen in gehobener Ausstattung mit vielen Teilnehmern, bedarfsweise mit Schnittstellen zur Mediensteuerung.
Das Sortiment des Online-Shops hat neben Projektoren auch Projektoren-Zubehör zu beinhalten. Folgendes exemplarisches Projektoren-Zubehör muss über den Online-Shop abrufbar und bestellbar sein. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung:
Das Sortiment des Online-Shops hat neben Projektoren auch Projektoren-Zubehör zu beinhalten. Folgendes exemplarisches Projektoren-Zubehör muss über den Online-Shop abrufbar und bestellbar sein. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung:
Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Projektoren im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Projektoren im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein.
Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Projektoren im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Projektoren im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in Anlage 11 dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Projektoren, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Projektoren und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist.
Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in Anlage 11 dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Projektoren, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Projektoren und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können.
Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Projektoren mit- oder nachzubestellen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort:
Generalverwaltung München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft sowie die rechtlich selbständigen Organisationseingheiten in Düsseldorf, Mülheim a. d. Ruhr, Hamburg, Bonn, Frankfurt a. M. und Heidelberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
1. Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB (EK-01-A). Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
1. Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB (EK-01-A). Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Subunternehmer allerdings Kapitel 2.2.2).
2. Unternehmensdarstellung (EK-02-A)
Verlangt werden folgende Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer in Form einer kurzen Unternehmensdarstellung:
— Name des Unternehmens (Firma), Anschrift, USt-ID-Nummer, Gründungsjahr, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, ggf. Internetadresse),
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36])
— Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i. S. der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36])
— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
— sowie – falls gegeben – die Angabe des amtlichen Verzeichnisses bzw. Präqualifizierungssystems, in dem der Wirtschaftsteilnehmer erfasst ist (dann Bezeichnung Verzeichnis und Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer; Angaben zum möglichen Abruf der Dokumente).
— Leistungsspektrum, Haupttätigkeitsgebiet sowie die organisatorische Gliederung des Unternehmens.
Die Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Unternehmensdarstellung“ vorzunehmen.
3. Berufs- oder Handelsregistereintragung (EK-03-A)
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Handelsregistereintragung“ zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Der Bieter hat unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Handelsregistereintragung“ zu erklären, dass er in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, eingetragen ist, oder über eine gleichwertige Erlaubnis der Berufsausübung verfügt, sofern der Bieter nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist.
Mindeststandards:
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage:
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
Soweit nichts anderes geregelt ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der unter diesem Kapitel geforderten Eignungsnachweise auf die der BG und den an der Eignungsleihe beteiligten Unternehmen insgesamt zur Verfügung stehenden Kapazitäten an. Die Beurteilung erfolgt somit auf Basis der gemeinschaftlich addierten Werte.
1. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (EK-04-A)
Gefordert wird das Vorliegen bzw. der mögliche Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Versicherungssummen:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Mio. EUR (zweifach maximiert) sowie
Der Bieter muss unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ erklären, dass
— er über eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen verfügt;
Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung oder Kopie der Versicherungspolice einzureichen;
Oder
— eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann;
— eine entsprechende Versicherbarkeit des Unternehmens besteht und der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot eine entsprechende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Mindestversicherungssummen abschließen kann;
Zum Nachweis hat der Bieter in diesem Fall eine entsprechende Bestätigung der Versicherung oder Bescheinigung eines Versicherungsmaklers einzureichen.
Hinweise:
Es wird auf die mit der Eignungsanforderung korrespondierende vertragliche Verpflichtung des kĂĽnftigen Auftragnehmers zum Abschluss und Nachweis bzw. Aufrechterhalten einer entsprechenden Versicherung im Vertrag (Anlage 1) hingewiesen.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines „bloßen“ Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
Im Falle einer BG bzw. Eignungsleihe hat jedes Mitglied der BG bzw. jeder Beteiligte an der Eignungsleihe das Vorliegen der genannten Mindestdeckung zu erklären und nachzuweisen. Es wird insoweit nicht auf die gemeinschaftlich addierten Werte abgestellt. Kann ein Unternehmen den Nachweis nicht führen, führt dies zum Ausschluss des Angebots. Im Falle eines „bloßen“ Subunternehmereinsatzes behält sich der AG vor, vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, ebenfalls den Nachweis eines entsprechenden Versicherungsschutzes für den jeweiligen Unterauftragnehmer zu fordern.
2. Umsatzdarstellung (EK-05-A – EK-06-A)
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über
— den Gesamtjahresumsatz des Unternehmens (EK-05-A) sowie
— den spezifischen Jahresumsatz des Unternehmens im jeweiligen Leistungsbereich (EK-06-A)
Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020) abzugeben, sofern die entsprechenden Angaben verfügbar sind. Sofern für das letzte Jahr noch keine abschließenden Zahlen vorliegen, sind ausnahmsweise vorläufige sorgfältige Schätzungen anzugeben und entsprechend zu kennzeichnen.
Die Angaben sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Umsatzdarstellung“ zu tätigen.
1. Qualitätssicherung (EK-07-A)
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Qualitätssicherung“ zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch (alternativ) die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
Die Bieter haben unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Qualitätssicherung“ zu erklären, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung in ihrem Unternehmen bestehen (EK-07-A). Ausreichend zur Erfüllung des Kriteriums ist auch (alternativ) die Vorlage einer entsprechenden gültigen Zertifizierungsurkunde in Kopie (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig).
2. Unternehmensreferenzen (EK-08-A – EK-09-A)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass die Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügen. Diese sind durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen von den Bietern nachzuweisen. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahe kommen, insbesondere im Hinblick auf die in Kapitel 5 ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
Der Bieter hat hierzu entsprechende Referenzen in Bezug auf die nachfolgend genannten Leistungsbereiche aus den letzten 3 Jahren anzugeben. Diese mĂĽssen jeweils folgende Angaben enthalten:
— Leistungsempfänger inklusive Referenzansprechpartnern und Telefonnummern;
— Angaben zum Auftragszeitraum;
— aussagekräftige Angaben, welche konkreten Leistungen der Bieter erbracht hat,
— Auftragsvolumen (Auftragswert und zeitlicher Umfang).
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen in den verschiedenen von dem gegenständlichen Auftrag umfassten Leistungsbereichen jeweils folgende Referenzen einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bewerber als ungeeignet ausgeschlossen werden):
— 2 Referenzen für den Leistungsbereich „Onlineverkauf von Leistungsgegenständen der jeweiligen Lose“ (EK-08-A),
— 2 Referenzen für den Leistungsbereich „Umsetzung einer Anbindung an ein eProcurement-System“ (EK-09-A).
Eine Referenz kann fĂĽr mehrere Leistungsbereiche genannt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen fĂĽr verschiedene Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche Leistungsbereiche diese abdeckt.
Eine Referenz kann fĂĽr mehrere Leistungsbereiche genannt werden, wenn in dem jeweiligen Referenzprojekt die entsprechenden Leistungen zum Nachweis der Erfahrungen fĂĽr verschiedene Leistungsbereiche erbracht wurden. Es ist daher in jeder Referenz darauf hinzuweisen, welche Leistungsbereiche diese abdeckt.
Die Referenzen mĂĽssen in den 3 Jahren vor der Bekanntmachung abgeschlossen worden sein; der Projektstart darf jedoch vor dem genannten Termin liegen (= Mindestanforderung, bei deren Nichtbeachtung Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden).
Der Bieter hat jede Referenz auf jeweils ca. 2 DIN A4-Seiten unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Unternehmensreferenzen“ darzustellen.
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung:
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen. Diese sind als X-Kriterien gekennzeichnet (XK) und stellen Ausschlusskriterien dar (XK-#-A). Die genannten Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert der Auftraggeber die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen. Diese sind als X-Kriterien gekennzeichnet (XK) und stellen Ausschlusskriterien dar (XK-#-A). Die genannten Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen.
1. Benennung Hersteller und Herstellerbindung (XK-01-A)
Dies betrifft nur die Lose 4 und 5:
Der Bieter hat sich in Bezug auf das jeweilige Los bindend auf je drei (3) Hersteller von Monitoren (geräteklassenübergreifend) bzw. Projektoren (geräteklassenübergreifend) festzulegen. Der Bieter hat den Hersteller, an den er sich im Falle der Auftragserteilung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung binden wird, unter Verwendung von Anlage 6 "Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung" (dort Abschnitt 1 inklusive Anhang) zu benennen. Der Bieter hat zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen.
Der Bieter hat sich in Bezug auf das jeweilige Los bindend auf je drei (3) Hersteller von Monitoren (geräteklassenübergreifend) bzw. Projektoren (geräteklassenübergreifend) festzulegen. Der Bieter hat den Hersteller, an den er sich im Falle der Auftragserteilung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung binden wird, unter Verwendung von Anlage 6 "Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung" (dort Abschnitt 1 inklusive Anhang) zu benennen. Der Bieter hat zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen.
Hersteller sind dabei keine anderen Unternehmen im Sinne des Kapitels 2.
Der Auftraggeber weiĂź sich zur Einhaltung der Mindeststandards der in Anlage 6 "Besondere Bedingungen fĂĽr die AuftragsausfĂĽhrung" (dort Abschnitt 2) genannten IAO-Kernarbeitsnormen verpflichtet.
Da die MPG zur breiteren Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, haben die Bieter jeweils unter Verwendung der Anlage 6 zu erklären, dass sie sich verpflichten, die Vertragsbedingungen zu den IAO-Kernarbeitsnormen zu akzeptieren.
Da die MPG zur breiteren Beachtung der genannten IAO-Kernarbeitsnormen beitragen möchte, haben die Bieter jeweils unter Verwendung der Anlage 6 zu erklären, dass sie sich verpflichten, die Vertragsbedingungen zu den IAO-Kernarbeitsnormen zu akzeptieren.
3. Datenschutzrechtliche Bestimmungen (XK-03-A)
Dies betrifft Los 3:
Der künftige Auftragnehmer hat in Bezug auf Los 3 bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen, d.h. personenbezogenen Daten beim Auftraggeber. Deshalb hat der Bieter bereits mit Angebotsabgabe unter Verwendung von Anlage 6 "Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung" (dort Abschnitt 2) für Los 3 zu erklären, dass er sich bzw. die ausführenden Unternehmen verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abzuschließen. Die verpflichtend zu verwendende Vorlage wird als Vertragsanlage 5 zur Rahmenvereinbarung zu Los 3 veröffentlicht.
Der künftige Auftragnehmer hat in Bezug auf Los 3 bei der Auftragsausführung Zugang zu vertraulichen und sensiblen, d.h. personenbezogenen Daten beim Auftraggeber. Deshalb hat der Bieter bereits mit Angebotsabgabe unter Verwendung von Anlage 6 "Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung" (dort Abschnitt 2) für Los 3 zu erklären, dass er sich bzw. die ausführenden Unternehmen verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung eine Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 ff. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abzuschließen. Die verpflichtend zu verwendende Vorlage wird als Vertragsanlage 5 zur Rahmenvereinbarung zu Los 3 veröffentlicht.
Der Bieter informiert die MPG über bestehende exportkontrollrechtliche Beschränkungen, sowie entsprechende Produktklassifizierung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für die beauftragten Lieferungen, sofern erforderlich, die jeweils anwendbaren Anforderungen des nationalen und internationalen Zoll- und Außenwirt-schaftsrechts einzuhalten und insbesondere den Erhalt der Ausfuhrgenehmigungen sicher zu stellen. Der Auftragnehmer ist im Falle einer konkreten Bestellung mit exportkontrollrechtlicher Relevanz verpflichtet, so früh wie möglich, spätestens jedoch mit der Rechnungsstellung, alle Informationen und Daten schriftlich mitzuteilen. Die nicht abschließende Auflistung möglicher Angaben sind den Zusätzliche Vertragsbedingungen der MPG Ziff.15 https://www.mpg.de/5757353/zusaetzliche-vertragsbedingungen-der-mpg.pdfzu entnehmen. Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit entsprechender Angaben.
Der Bieter informiert die MPG über bestehende exportkontrollrechtliche Beschränkungen, sowie entsprechende Produktklassifizierung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für die beauftragten Lieferungen, sofern erforderlich, die jeweils anwendbaren Anforderungen des nationalen und internationalen Zoll- und Außenwirt-schaftsrechts einzuhalten und insbesondere den Erhalt der Ausfuhrgenehmigungen sicher zu stellen. Der Auftragnehmer ist im Falle einer konkreten Bestellung mit exportkontrollrechtlicher Relevanz verpflichtet, so früh wie möglich, spätestens jedoch mit der Rechnungsstellung, alle Informationen und Daten schriftlich mitzuteilen. Die nicht abschließende Auflistung möglicher Angaben sind den Zusätzliche Vertragsbedingungen der MPG Ziff.15 https://www.mpg.de/5757353/zusaetzliche-vertragsbedingungen-der-mpg.pdfzu entnehmen. Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit entsprechender Angaben.
Der Bieter hat seine Angaben im Online-Shop fĂĽr die betroffenen Produkte zur VerfĂĽgung zu stellen. Wird einem Institut ein Angebot unterbreitet, dann sind die Informationen auch dort zu hinterlegen.
Diese Erklärung hat der Bieter unter Verwendung von Anlage 6 "Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung" (dort Abschnitt 4) abzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
BegrĂĽndung fĂĽr die Rahmenvereinbarung:
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier überschritten. Die maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 60 Monaten ist jedoch dadurch bedingt, dass bei einem Auftragnehmerwechsel sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes - Veräußerung und Lieferung von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren sowie die Erstellung und den Betrieb eines Online-Shops und einer Online-Plattform inklusive der Anbindung an das eProcurementsystem der MPG. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administratorenhandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen (vgl. Kapitel 8 - Lieferantenhandbuch). Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung und dem Betrieb von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier überschritten. Die maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 60 Monaten ist jedoch dadurch bedingt, dass bei einem Auftragnehmerwechsel sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes - Veräußerung und Lieferung von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren sowie die Erstellung und den Betrieb eines Online-Shops und einer Online-Plattform inklusive der Anbindung an das eProcurementsystem der MPG. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop für das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administratorenhandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen (vgl. Kapitel 8 - Lieferantenhandbuch). Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung und dem Betrieb von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
BegrĂĽndung fĂĽr eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier überschritten. Die maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 60 Monaten ist jedoch dadurch bedingt, dass bei einem Auftragnehmerwechsel sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes - Veräußerung und Lieferung von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren sowie die Erstellung und den Betrieb eines Online-Shops und einer Online-Plattform inklusive der Anbindung an das eProcurementsystem der MPG. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
BegrĂĽndung fĂĽr eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Die nach § 21 Abs. 6 VgV zulässige Regellaufzeit der Rahmenvereinbarung wird hier überschritten. Die maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 60 Monaten ist jedoch dadurch bedingt, dass bei einem Auftragnehmerwechsel sowie bei der Einarbeitung in die Prozesse ein sehr großer Aufwand entstehen wird. Dies wiederum hat seinen Ursprung in der Komplexität des Vergabegegenstandes - Veräußerung und Lieferung von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren sowie die Erstellung und den Betrieb eines Online-Shops und einer Online-Plattform inklusive der Anbindung an das eProcurementsystem der MPG. Die Laufzeit des Vertrages muss deshalb im Verhältnis zum Auftragsgegenstand stehen.
Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop fĂĽr das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und AdministratorenhandbĂĽcher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
BegrĂĽndung fĂĽr eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Bei dieser Vergabe werden u.a. ein Online-Shop fĂĽr das Beschaffungswesen der Max-Planck-Gesellschaft und eine Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und AdministratorenhandbĂĽcher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme) sowie Downloads (u.a. aktuelle Treiber) verlangt. Der Online-Shop muss via SAP Business Connector angebunden werden.
Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen (vgl. Kapitel 8 - Lieferantenhandbuch). Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
BegrĂĽndung fĂĽr eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der zu konfigurierende Online-Shop und die Online-Plattform müssen eine Lauffähigkeit unter verschiedenen Browsern und unter verschiedenen Betriebssystemen aufweisen (vgl. Kapitel 8 - Lieferantenhandbuch). Auch müssen der Online-Shop und die Online-Plattform des Auftragnehmers die jeweils aktuellste Version der Browser unterstützen und abwärtskompatibel sein.
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung und dem Betrieb von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
BegrĂĽndung fĂĽr eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Um dies in der vorgegebenen Zeit zu bewältigen, benötigt der Auftragnehmer gute Erfahrungen in der Programmierung und ein gewisses Know-how in der Einrichtung und dem Betrieb von Online-Shops. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass auch für die Shop-Anbindung ausreichend Personal und Ressourcen zur Verfügung stehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-01 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Die Generalverwaltung (GV) der Max-Planck-Gesellschaft betreibt eine zentralisierte Voice-over-IP basierende Telekommunikations-Plattform für die Generalverwaltung und ange-schlossene Max-Planck-Institute. Nach Abschluss einer erfolgreichen Pilotphase mit der GV und einigen weiteren beteiligten Instituten ist dieser VoIP-Service nun für die Nutzung durch alle Institute durch den Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft verpflichtend vorgeschrieben, so dass diese sukzessive bei Bedarf auf diese Lösung umgestellt werden.
Die Generalverwaltung (GV) der Max-Planck-Gesellschaft betreibt eine zentralisierte Voice-over-IP basierende Telekommunikations-Plattform für die Generalverwaltung und ange-schlossene Max-Planck-Institute. Nach Abschluss einer erfolgreichen Pilotphase mit der GV und einigen weiteren beteiligten Instituten ist dieser VoIP-Service nun für die Nutzung durch alle Institute durch den Verwaltungsrat der Max-Planck-Gesellschaft verpflichtend vorgeschrieben, so dass diese sukzessive bei Bedarf auf diese Lösung umgestellt werden.
Die VoIP- Video-Telekommunikationsplattform besteht aktuell aus einem zentralen Cluster mit den bereits vorhandenen Cisco Unified Communications Managern zur zentralen Steuerung von ca. 7000 Nebenstellen zuzüglich Presence Servern und Voicemail Servern sowie lokalen Cisco Voice Gateways an jedem Standort für die Kommunikation in das öffentliche Vermittlungsnetz. Die Signalübertragung erfolgt dabei verschlüsselt über das LAN/WAN Netzwerk der MPG und die lokalen Voice Gateways an den Standorten sind mit Survivability Funktion ausgestattet, so dass die hohen Anforderungen der IT-Sicherheitsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten der MPG an Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste sichergestellt werden.
Die VoIP- Video-Telekommunikationsplattform besteht aktuell aus einem zentralen Cluster mit den bereits vorhandenen Cisco Unified Communications Managern zur zentralen Steuerung von ca. 7000 Nebenstellen zuzüglich Presence Servern und Voicemail Servern sowie lokalen Cisco Voice Gateways an jedem Standort für die Kommunikation in das öffentliche Vermittlungsnetz. Die Signalübertragung erfolgt dabei verschlüsselt über das LAN/WAN Netzwerk der MPG und die lokalen Voice Gateways an den Standorten sind mit Survivability Funktion ausgestattet, so dass die hohen Anforderungen der IT-Sicherheitsbeauftragten und Datenschutzbeauftragten der MPG an Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Telekommunikationsdienste sichergestellt werden.
Die Provisionierung und Administration der Teilnehmer erfolgt mit dem Provisionierungssystem TiM von Aspiria, das mandantenfähig und rollenbasierend für zentrale Administratoren, lokale Administratoren der Institute und für die Konfiguration des eigenen Endgerätes durch die Anwender genutzt wird. Dieses Provisionierungssystem unterstützt ausschließlich das Cisco System. Für den weiteren Ausbau des VoIP Services an den Instituten wird für jeden Teilnehmer eine TiM-Lizenz benötigt.
Die Provisionierung und Administration der Teilnehmer erfolgt mit dem Provisionierungssystem TiM von Aspiria, das mandantenfähig und rollenbasierend für zentrale Administratoren, lokale Administratoren der Institute und für die Konfiguration des eigenen Endgerätes durch die Anwender genutzt wird. Dieses Provisionierungssystem unterstützt ausschließlich das Cisco System. Für den weiteren Ausbau des VoIP Services an den Instituten wird für jeden Teilnehmer eine TiM-Lizenz benötigt.
Zusätzlich werden erweiterte Leistungsmerkmale und Komfortfunktionen für Chef/Sekretariats-Schaltungen mit einem zusätzlichen Modul von TiM von Aspiria auf Cisco Telefonapparaten bereitgestellt.
Die Benutzerverwaltung der Telekommunikationsplattform und Rechtevergabe erfolgt ĂĽber die Anbindung an das Active Directory der MPG.
Die Vermittlungsplätze werden über einen bereits vorhandenen PeterConnects Server von JDM Software realisiert, der an das Cisco VoIP-Telefoniesystem angebunden ist und die Vermittlungsplatz-Funktionen an den jeweiligen Vermittlungsplatz Clients bereitstellt. Für den weiteren Ausbau des VoIP Services an den Instituten werden dafür entsprechende Client-Lizenzen benötigt.
Die Vermittlungsplätze werden über einen bereits vorhandenen PeterConnects Server von JDM Software realisiert, der an das Cisco VoIP-Telefoniesystem angebunden ist und die Vermittlungsplatz-Funktionen an den jeweiligen Vermittlungsplatz Clients bereitstellt. Für den weiteren Ausbau des VoIP Services an den Instituten werden dafür entsprechende Client-Lizenzen benötigt.
Als zentraler Faxserver wird das Produkt OfficeMaster Suite von Ferrari electronic AG einge-setzt.
Die DECT-Systeme und -Teilnehmer der Institute werden ebenfalls an die VoIP Telekommunikationsplattform angeschlossen, so dass plattformĂĽbergreifende Vermittlungsfunktionen und Leistungsmerkmale zur VerfĂĽgung stehen. Dazu werden die Systeme ĂĽber IP-DECT Basisstationen, DECT Gateways und das Schnittstellen-/Integrationssystem Unite von Ascom an den Cisco Callmanager Cluster und das Active Directory der MPG gekoppelt.
Die DECT-Systeme und -Teilnehmer der Institute werden ebenfalls an die VoIP Telekommunikationsplattform angeschlossen, so dass plattformĂĽbergreifende Vermittlungsfunktionen und Leistungsmerkmale zur VerfĂĽgung stehen. Dazu werden die Systeme ĂĽber IP-DECT Basisstationen, DECT Gateways und das Schnittstellen-/Integrationssystem Unite von Ascom an den Cisco Callmanager Cluster und das Active Directory der MPG gekoppelt.
Nach BeschlĂĽssen durch Verwaltungsrat, Gesamtbetriebsrat, Datenschutzbeauftragter und IT-Sicherheitsbeauftragten ist dieses beschriebene System mit den darin bestimmten Leis-tungsmerkmalen festgelegt als verbindlich einzusetzendes Telefonie- und Videosystem der Max-Planck-Gesellschaft.
Nach BeschlĂĽssen durch Verwaltungsrat, Gesamtbetriebsrat, Datenschutzbeauftragter und IT-Sicherheitsbeauftragten ist dieses beschriebene System mit den darin bestimmten Leis-tungsmerkmalen festgelegt als verbindlich einzusetzendes Telefonie- und Videosystem der Max-Planck-Gesellschaft.
Die geforderte Verschlüsselung der Signalübertragung kann ausschließlich mit Cisco Endgeräten realisiert werden. Die Notlauftelefonie, realisiert durch die Survivability Funktion mit automatischem Fallback, ist für den Laborbetrieb einer Forschungseinrichtung existenziell und kann nur mit Cisco Endgeräten realisiert werden.
Die geforderte Verschlüsselung der Signalübertragung kann ausschließlich mit Cisco Endgeräten realisiert werden. Die Notlauftelefonie, realisiert durch die Survivability Funktion mit automatischem Fallback, ist für den Laborbetrieb einer Forschungseinrichtung existenziell und kann nur mit Cisco Endgeräten realisiert werden.
Die in den Instituten installierten Ericsson DECT Systeme sind kompatibel mit den Ascom Systemen und können durch kostenlosen Firmware Upgrade an Ascom DECT Systemen be-trieben werden. Die vom Datenschutzbeauftragen der MPG geforderte Verschlüsselung der Signalübertragung, auch für DECT-Telefonie, kann zwischen den DECT Telefoniesystemen und dem Cisco VoIP Telefoniesystem ausschließlich mit dem Ascom DECT System realisiert werden.
Die in den Instituten installierten Ericsson DECT Systeme sind kompatibel mit den Ascom Systemen und können durch kostenlosen Firmware Upgrade an Ascom DECT Systemen be-trieben werden. Die vom Datenschutzbeauftragen der MPG geforderte Verschlüsselung der Signalübertragung, auch für DECT-Telefonie, kann zwischen den DECT Telefoniesystemen und dem Cisco VoIP Telefoniesystem ausschließlich mit dem Ascom DECT System realisiert werden.
Aufgrund der in den Instituten vorhandenen Arbeitsplätze in Labor- und Forschungsumgebungen ist eine BGR-139-konforme (berufsgenossenschaftskonforme) Personen-Notsignal-Anlage vorgeschrieben. Diese Anforderung kann in Kombination mit dem Cisco VoIP-Telefoniesystem nur mit der DECT-Lösung der Firma Ascom realisiert werden.
Aufgrund der in den Instituten vorhandenen Arbeitsplätze in Labor- und Forschungsumgebungen ist eine BGR-139-konforme (berufsgenossenschaftskonforme) Personen-Notsignal-Anlage vorgeschrieben. Diese Anforderung kann in Kombination mit dem Cisco VoIP-Telefoniesystem nur mit der DECT-Lösung der Firma Ascom realisiert werden.
Außerdem ist das IP-DECT System von Ascom von Cisco als bestätigte "Solutions Incentive Program (SIP)"-Lösung anerkannt, wodurch die gegenseitige Kompatibilität beider Systeme auf für zukünftige Releases gewährleistet ist.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 139-369233 (2021-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Software/Lizenzen für das Cisco VoIP Telefonie-Videosystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefonie- Videosystem. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") mit einem (1) Rahmenvertragspartner ( "Auftragnehmer", "AN" bzw. "RV-Partner") je Los, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten, Monitoren und Projektoren unterstützen und ihn mit solchen versorgen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG mit jeweils den Losen entsprechender Aufnahme von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren ins Sortiment;
2. Veräußerung und Lieferung Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) entsprechend der Lose;
3. Ergänzende Leistungen:
a. Serviceleistungen/Wartungsleistungen (z.B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort) entsprechend der Lose;
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrations-handbĂĽcher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmel-dung, erste Störungsdiagnose);
d. Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Software/Lizenzen für das Cisco VoIP Telefonie-Videosystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefonie- Videosystem. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") mit einem (1) Rahmenvertragspartner ( "Auftragnehmer", "AN" bzw. "RV-Partner") je Los, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten, Monitoren und Projektoren unterstützen und ihn mit solchen versorgen.
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG mit jeweils den Losen entsprechender Aufnahme von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren ins Sortiment;
2. Veräußerung und Lieferung Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) entsprechend der Lose;
3. Ergänzende Leistungen:
a. Serviceleistungen/Wartungsleistungen (z.B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort) entsprechend der Lose;
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrations-handbĂĽcher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmel-dung, erste Störungsdiagnose);
d. Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Software/Lizenzen für das Cisco VoIP Telefonie-Videosystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefonie- Videosystem. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") mit einem (1) Rahmenvertragspartner ( "Auftragnehmer", "AN" bzw. "RV-Partner") je Los, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten, Monitoren und Projektoren unterstützen und ihn mit solchen versorgen.
Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von Cisco-Endgeräten, Zubehör, analoge Gateways und Software/Lizenzen für das Cisco VoIP Telefonie-Videosystem der MPG und Ascom DECT Endgeräte, Gateways, Basisstationen und Managementsysteme zur Anbindung an das Cisco VoIP-Telefonie- Videosystem. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen ("RV", "Vertrag" oder "Vereinbarung") mit einem (1) Rahmenvertragspartner ( "Auftragnehmer", "AN" bzw. "RV-Partner") je Los, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von Cisco Endgeräten inkl. Wartung und Zubehör sowie Software/Lizenzen und Ascom DECT Geräten, Monitoren und Projektoren unterstützen und ihn mit solchen versorgen.
a. Serviceleistungen/Wartungsleistungen (z.B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort) entsprechend der Lose;
b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrations-handbĂĽcher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme);
c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmel-dung, erste Störungsdiagnose);
Alle Kapitel- und Anlageverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlagen: Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: 1. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG mit jeweils den Losen entsprechender Aufnahme von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren ins Sortiment; 2. Veräußerung und Lieferung von Cisco End- und Videokonferenzgeräten, Software/Lizenzen und Ascom DECT-Geräte, Lizenzen, Monitore und Projektoren inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist) entsprechend der Lose; 3. Ergänzende Leistungen: a. Wartungsleistungen/Serviceleistungen (z.B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort) entsprechend der Lose; b. Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme); c. Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose); d. Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment. Für die detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstands wird auf die umfassende Leistungsbeschreibung in Kapitel 5 verwiesen. Los…
… 1 umfasst die Beschaffung von Cisco Endgeräten, Cisco Videokonferenzgeräten, Wartung und Zubehör. Cisco Endgeräte und Cisco Videokonferenzgeräte können nach Herstellervorgaben zwingend nur in Verbindung mit einem Wartungsanteil beschafft werden und die Wartungslizenzen müssen gleichzeitig den Seriennummern der Geräte zugeordnet werden, weshalb beide Bestandteile in einem Los zusammengefast werden. Geschätztes Gesamtvolumen über 12 Monate (in Euro, netto): 680.000 Geschätztes Gesamtvolumen über 60 Monate (in Euro, netto): 3.390.000 Höchstvolumen über 5 Jahre (in Euro netto): 4.068.000 Produkte und Produktbezeichnungen (inkl. Wartung) sind in Kapitel 5.1.2.1 "Los 1: Cisco Endgeräte, Cisco Videokonferenzgeräte und Zubehör" näher aufgeführ und beschrieben.
… 2 umfasst die Beschaffung von Ascom DECT Geräten, die für den Betrieb der Ascom DECT Anlagen und die Anbindung an das Cisco VoIP Telefoniesystem erforderlich sind (DECT Handsets, Komponenten zur Funkversorgung, Lokalisierung, Server) und Zubehör sowie Wartungsleistungen. Geschätztes Gesamtvolumen über 12 Monate (in Euro, netto):100.000 Geschätztes Gesamtvolumen über 60 Monate (in Euro, netto): 500.000 Höchstvolumen über 5 Jahre (in Euro netto): 600.000 Produkte und Produktbezeichnungen und Wartung sind in Kapitel 5.1.2.2 "Los 2: Ascom DECT-Geräte und Zubehör" näher aufgeführ und beschrieben.
… 3 umfasst die Beschaffung von Software/Lizenzen, die für den Betrieb der Telefonie-und Video-Endgeräte (Cisco Videokonferenzsysteme, Cisco IP-Telefone, analoge Endgeräte, DECT Endgeräte, Third-Party-SIP Clients und Cisco Client Software) an dem Cisco VoIP Telefonie- Videosystem sowie an den Ascom DECT-Systemen benötigt werden sowie für die eingesetzte Vermittlungsplatz Anwendung PeterConnects von JDM, den eingesetzten Faxserver Office-Master Suite von Ferrari electronic AG und das Provisionierungssystem TiM von Aspiria. Geschätztes Gesamtvolumen über 12 Monate (in Euro, netto): 313.000 Geschätztes Gesamtvolumen über 60 Monate (in Euro, netto): 1.565.000 Höchstvolumen über 5 Jahre (in Euro netto): 1.878.000 Produkte und Produktbezeichnungen sind in Kapitel 5.1.2.3 "Los 3: Software/Liznzen" näher aufgeführ und beschrieben.
… 4 umfasst ein Spektrum an Videokonferenz-Monitoren (Team-Monitore, Besprechungsraum-Monitore, Konferenzraum-Monitore) mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, Serviceleistungen und Zubehör (z. B. Wand-Deckenhalterung, fahrbare Gestelle, Lautsprecher, Kabel usw.). Zur Anzeige von Videoinhalten an modularen Videokonferenzgeräten (Codecs) werden für diesen Verwendungszweck spezielle Videokonferenz-Monitore benötigt. • Team-Monitor - zur Nutzung bei Videokonferenzen in Teambesprechungen mit wenigen Teilnehmern in Büroräumen oder kleinen Besprechungsräumen. • Besprechungsraum-Monitor - zur Nutzung bei Videokonferenzen in mittelgroßen Besprechungsräumen mit mehreren Teilnehmern, bedarfsweise mit Schnittstellen zur Mediensteuerung. • Konferenzraum-Monitor - zur Nutzung bei Videokonferenzen in großen Besprechungsräumen / Konferenzräumen in gehobener Ausstattung mit vielen Teilnehmern, bedarfsweise mit Schnittstellen zur Mediensteuerung. Das Sortiment des Online-Shops hat neben Monitoren auch Monitor-Zubehör zu beinhalten. Folgendes exemplarisches Monitor-Zubehör muss über den Online-Shop abrufbar und be-stellbar sein. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung: • Anschlusskabel (Netzkabel, Video-Anschlusskabel) in verschiedenen Ausführungen und Längen; • Adapter für verschiedene Anschlussmöglichkeiten; • Fernbedienung; • Befestigungsaufnahmen (VESA-Halter, alternative Aufsteller, Wandbefestigung, Standfüße). • Zusätzliche anschließbare Lautsprecher • etc. Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Monitoren im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Monitore im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Geräte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in Anlage 11 dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Monitore, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Monitore und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweili-gen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Monitoren mit- oder nachzubestellen. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.5). Geschätztes Gesamtvolumen über 12 Monate (in Euro, netto): 120.000 Geschätztes Gesamtvolumen über 60 Monate (in Euro, netto): 600.000 Höchstvolumen über 5 Jahre (in Euro netto): 700.000
… 5 umfasst ein Spektrum an Videokonferenz-Projektoren (Team-Projektoren, Besprechungsraum-Projektoren, Konferenzraum-Projektoren) mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, Serviceleistungen und mit Zubehör (z. B. Wand- Deckenhalterung, Kabel). Zur Anzeige von Videoinhalten an modularen Videokonferenzgeräten (Codecs) werden für diesen Verwendungszweck spezielle Videokonferenz-Projektoren benötigt. • Team-Projektor - zur Nutzung bei Videokonferenzen in Teambesprechungen mit wenigen Teilnehmern in Büroräumen oder kleinen Besprechungsräumen. • Besprechungsraum-Projektor - zur Nutzung bei Videokonferenzen in mittelgroßen Besprechungsräumen mit mehreren Teilnehmern, bedarfsweise mit Schnittstellen zur Mediensteuerung. • Konferenzraum-Projektor - zur Nutzung bei Videokonferenzen in großen Besprechungsräumen / Konferenzräumen in gehobener Ausstattung mit vielen Teilnehmern, bedarfsweise mit Schnittstellen zur Mediensteuerung. Das Sortiment des Online-Shops hat neben Projektoren auch Projektoren-Zubehör zu beinhalten. Folgendes exemplarisches Projektoren-Zubehör muss über den Online-Shop abrufbar und bestellbar sein. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung: • Anschlusskabel (Netzkabel, Video-Anschlusskabel) in verschiedenen Ausführungen und Längen; • Adapter für verschiedene Anschlussmöglichkeiten; • Fernbedienung; • Befestigungsaufnahmen (Wand- / Deckenhalterungen); • Zusätzliche anschließbare Lautsprecher; • Objektive; • Projektor-Lampen • etc. Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von Projektoren im Spektrum der vorstehend genannten Geräteklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also Projektoren im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Geräteklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Geräte muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Beschreibungen der Ausstattungsmerkmale in Anlage 11 dienen ausschließlich der Verdeutlichung der Beispiel-Geräteklassen für Projektoren, die wiederum beispielhaft für den Umfang des Sortiments stehen. Diese Beispiele bilden typische Konfigurationen nach; sie stellen aber keine abschließenden oder konkreten Anforderungen an die jeweilige Geräteausstattung dar, die von den Bedarfsträgern im Einzelfall bestellt werden. Die Bedarfsträger der MPG müssen im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers die Möglichkeit haben, die benötigten Projektoren und das dazu passende Zubehör innerhalb des vereinbarten Sortiments individuell zusammenzustellen, soweit eine Individualisierung technisch möglich ist. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Geräte" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Geräte) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Geräte nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Geräte auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehöriges Zubehör von Projektoren mit- oder nachzubestellen. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.5). Geschätztes Gesamtvolumen über 12 Monate (in Euro, netto): 120.000 Geschätztes Gesamtvolumen über 60 Monate (in Euro, netto): 600.000 Höchstvolumen über 5 Jahre (in Euro netto): 700.000
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): In den Vergabeunterlagen genannte Bewertungskriterien (nach UfAB - einfache Richtwertmethode)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des Privaten Rechts
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten