Das Logistik Zentrum Niedersachsen – Außenstelle Hannover – schreibt für die Polizeidienststellen der Länder Niedersachsen (Los 1, 2 und 3) und Bremen (ausschließlich Los 2 und 3) eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Geschossfang; Projektionspapier und Reflexionsfolie für die Raumschießanlagen aus (3 Lose).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucken zu den Losen 1 bis 3 zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-19.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“RV zur Lieferung von Geschossfang, Projektionspapier und Reflektionsfolie für die RSA der Polizeidienststellen in Niedersachsen und Bremen
028-RV-WUE/2020-03.310”
Titel
RV zur Lieferung von Geschossfang, Projektionspapier und Reflektionsfolie für die RSA der Polizeidienststellen in Niedersachsen und Bremen
028-RV-WUE/2020-03.310
Das Logistik Zentrum Niedersachsen – Außenstelle Hannover – schreibt für die Polizeidienststellen der Länder Niedersachsen (Los 1, 2 und 3) und Bremen (ausschließlich Los 2 und 3) eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Geschossfang; Projektionspapier und Reflexionsfolie für die Raumschießanlagen aus (3 Lose).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucken zu den Losen 1 bis 3 zu entnehmen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 – Geschossfanglamellen
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Polizeiausrüstung📦
Ort der Leistung: Niedersachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen und Bremen Niedersachsen und Bremen
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Artikel werden im LZN-Webshop gelistet und als online-Bestellungen von den Polizeidienststellen abgerufen.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Testung des Geschossfangs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit von 24 Monaten kann der Vertrag optional durch 2 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils...”
Beschreibung der Verlängerungen
Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit von 24 Monaten kann der Vertrag optional durch 2 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens nach 4 Jahren.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: 2x zu jeweils 12 weiteren Monaten möglich
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 – Bildwand-/Projektionspapier
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Artikel werden im LZN-Webshop gelistet und als online-Bestellungen von den Polizieidienststellen des Landes Niedersachsen und Bremen abgerufen.” Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann nach 24 Monaten einseitig durch den Auftraggeber zu jeweils 12 weiteren Monaten verlängert werden. Er verlängert sich stillschweigend um...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag kann nach 24 Monaten einseitig durch den Auftraggeber zu jeweils 12 weiteren Monaten verlängert werden. Er verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens nach 4 Jahren.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: 2x zu jeweils 12 weiteren Monaten
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 3 – Rückprallschutz- / Reflektionsfolie
Titel
Los-Identifikationsnummer: Los 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Artikel werden im LZN-Webshop gelistet und als online-Bestellungen von den Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und Bremen abgerufen.”
Beschreibung der Verlängerungen:
“Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit von 24 Monaten kann der Vertrag einseitig durch den Auftraggeber 2 Vertragsverlängerungen zu jeweils 12 weiteren...”
Beschreibung der Verlängerungen
Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit von 24 Monaten kann der Vertrag einseitig durch den Auftraggeber 2 Vertragsverlängerungen zu jeweils 12 weiteren Monaten verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens nach 4 Jahren.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: 2x zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Subunternehmen,
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
“Die in der Leistungsbeschreibung – Teil B – mit (A) gekennzeichneten Vorgaben im Los 1 (Geschossfang) müssen erfüllt werden.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Produktdatenblatt/-information für den jeweils angebotenen Artikel (Los 1-3)
Sicherheitsdatenblatt für Los 1 (Geschossfanglamellen)
Nachweis des Bieters für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Produktdatenblatt/-information für den jeweils angebotenen Artikel (Los 1-3)
Sicherheitsdatenblatt für Los 1 (Geschossfanglamellen)
Nachweis des Bieters für Los 1, dass das Material der Baustoffklasse D-s2, d0 gem. DIN EN 13501 entspricht.
Eigenerklärungen des Bieters für Los 1 (Geschossfang), dass die zulässige Mindesttemperatur für Beschusszwecke 16 C oder weniger beträgt und die Zündtemperatur mehr als 350 C beträgt.
Eigenerklärung des Bieters für Los 1, dass an dem angebotenen Material für den Geschossfang auch nach mehrfachem (ca. 1 000) Geschossdurchgang keine Splitter- oder Rissbildung entsteht.
Eigenerklärung des Bieters für Los 1 zur Erfüllung den Vorgaben an das Material bzw. ob es sich um Recyceltes Material handelt. Weiterhin hat der Bieter ein Entsorgungskonzept vorzulegen.
Eigenerklärung für Los 1, dass der Bieter die individuellen Anpassungen der Längen an das Material erfüllt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
—...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-19
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-19
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck “Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYTC1.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
E-Mail: moritz.kuehne@lzn.de📧
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Logistik Zentrum Niedersachsen - Außenstelle Hannover - schreibt für die Polizeidienststellen der Länder Niedersachsen (Los 1, 2 und 3) und Bremen...”
Kurze Beschreibung
Das Logistik Zentrum Niedersachsen - Außenstelle Hannover - schreibt für die Polizeidienststellen der Länder Niedersachsen (Los 1, 2 und 3) und Bremen (ausschließlich Los 2 und 3) eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Geschossfang; Projektionspapier und Reflexionsfolie für die Raumschießanlagen aus (3 Lose).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucken zu den Losen 1 bis 3 zu entnehmen.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1 - Geschossfanglamellen
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70%
Preis (Gewichtung): 30%
Umfang der Beschaffung
Titel: Los 2 - Bildwand-/Projektionspapier
Titel: Los 3 - Rückprallschutz- / Reflektionsfolie
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 015-030829
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches...”
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon 20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDNF8
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
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Quelle: OJS 2022/S 221-636623 (2022-11-11)