RV zur Lieferung von Geschossfang, Projektionspapier und Reflektionsfolie für die RSA der Polizeidienststellen in Niedersachsen und Bremen
Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Das Logistik Zentrum Niedersachsen – Außenstelle Hannover – schreibt für die Polizeidienststellen der Länder Niedersachsen (Los 1, 2 und 3) und Bremen (ausschließlich Los 2 und 3) eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Geschossfang; Projektionspapier und Reflexionsfolie für die Raumschießanlagen aus (3 Lose).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucken zu den Losen 1 bis 3 zu entnehmen.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-19.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-01-19 | Auftragsbekanntmachung |
| 2022-11-11 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Referenznummer: 028-RV-WUE/2020-03.310
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: michaela.wille@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYTC1/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYTC1 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-030829
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geschätzter Gesamtwert: 1 200 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Geschossfanglamellen
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Beschreibung der Optionen: 2x zu jeweils 12 weiteren Monaten möglich
Bezeichnung des Loses: Los 2 – Bildwand-/Projektionspapier
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen: 2x zu jeweils 12 weiteren Monaten
Bezeichnung des Loses: Los 3 – Rückprallschutz- / Reflektionsfolie
Losnummer: Los 3
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen: 2x zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen und Bremen Niedersachsen und Bremen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Testung des Geschossfangs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYTC1/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 015-030829 (2021-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Referenznummer: 028-RV-WUE/2020-03.310
Kurze Beschreibung:
Das Logistik Zentrum Niedersachsen – Außenstelle Hannover – schreibt für die Polizeidienststellen der Länder Niedersachsen (Los 1, 2 und 3) und Bremen (ausschließlich Los 2 und 3) eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Geschossfang; Projektionspapier und Reflexionsfolie für die Raumschießanlagen aus (3 Lose).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucken zu den Losen 1 bis 3 zu entnehmen.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: michaela.wille@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYTC1/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYTC1 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-19 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-030829
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck “Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYTC1.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Logistik Zentrum Niedersachsen – Außenstelle Hannover – schreibt für die Polizeidienststellen der Länder Niedersachsen (Los 1, 2 und 3) und Bremen (ausschließlich Los 2 und 3) eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Geschossfang; Projektionspapier und Reflexionsfolie für die Raumschießanlagen aus (3 Lose).
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Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucken zu den Losen 1 bis 3 zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Los 1 – Geschossfanglamellen
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Die Artikel werden im LZN-Webshop gelistet und als online-Bestellungen von den Polizeidienststellen abgerufen.
Dauer: 24 Monate Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit von 24 Monaten kann der Vertrag optional durch 2 einseitige Vertragsverlängerungen durch den Auftraggeber zu jeweils höchstens 12 weiteren Monaten verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens nach 4 Jahren.
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Bezeichnung des Loses: Los 2 – Bildwand-/Projektionspapier
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung:
Die Artikel werden im LZN-Webshop gelistet und als online-Bestellungen von den Polizieidienststellen des Landes Niedersachsen und Bremen abgerufen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann nach 24 Monaten einseitig durch den Auftraggeber zu jeweils 12 weiteren Monaten verlängert werden. Er verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens nach 4 Jahren.
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Bezeichnung des Loses: Los 3 – Rückprallschutz- / Reflektionsfolie
Losnummer: Los 3
Kurze Beschreibung:
Die Artikel werden im LZN-Webshop gelistet und als online-Bestellungen von den Polizeidienststellen des Landes Niedersachsen und Bremen abgerufen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit von 24 Monaten kann der Vertrag einseitig durch den Auftraggeber 2 Vertragsverlängerungen zu jeweils 12 weiteren Monaten verlängert werden. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht vom Auftraggeber 6 Monate vor Ablauf des Jahres gekündigt wird und endet spätestens nach 4 Jahren.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen und Bremen Niedersachsen und Bremen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von…
… Subunternehmen,
… eignungsrelevanten Dritten,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Die in der Leistungsbeschreibung – Teil B – mit (A) gekennzeichneten Vorgaben im Los 1 (Geschossfang) müssen erfüllt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Produktdatenblatt/-information für den jeweils angebotenen Artikel (Los 1-3)
Sicherheitsdatenblatt für Los 1 (Geschossfanglamellen)
Nachweis des Bieters für Los 1, dass das Material der Baustoffklasse D-s2, d0 gem. DIN EN 13501 entspricht.
Eigenerklärungen des Bieters für Los 1 (Geschossfang), dass die zulässige Mindesttemperatur für Beschusszwecke 16
Eigenerklärung des Bieters für Los 1, dass an dem angebotenen Material für den Geschossfang auch nach mehrfachem (ca. 1 000) Geschossdurchgang keine Splitter- oder Rissbildung entsteht.
Eigenerklärung des Bieters für Los 1 zur Erfüllung den Vorgaben an das Material bzw. ob es sich um Recyceltes Material handelt. Weiterhin hat der Bieter ein Entsorgungskonzept vorzulegen.
Eigenerklärung für Los 1, dass der Bieter die individuellen Anpassungen der Längen an das Material erfüllt.
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen sowie Sozial- und Umweltstandards (siehe Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“),
— Erklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien gem. § 11 NTVergG.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-19 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Testung des Geschossfangs
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70 %
Preis (Gewichtung): 30 %
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYTC1/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz – NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) – ab einem geschätzten Auftragswert von 20 000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden, sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 1. Juli 2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck “Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“.
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z. B. per E-Mail) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYTC1.
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Kontakt
E-Mail: moritz.kuehne@lzn.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 221-636623
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 015-030829
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Los 1 - Geschossfanglamellen
Los 2 - Bildwand-/Projektionspapier
Los 3 - Rückprallschutz- / Reflektionsfolie
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70%
Preis (Gewichtung): 30%
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2022/S 221-636623 (2022-11-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Logistik Zentrum Niedersachsen - Außenstelle Hannover - schreibt für die Polizeidienststellen der Länder Niedersachsen (Los 1, 2 und 3) und Bremen (ausschließlich Los 2 und 3) eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Geschossfang; Projektionspapier und Reflexionsfolie für die Raumschießanlagen aus (3 Lose).
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucken zu den Losen 1 bis 3 zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Kontakt
E-Mail: moritz.kuehne@lzn.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 221-636623
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 015-030829
ABl. S-Ausgabe: 221
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon 20.000 EUR (netto).
Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Angebote sind elektronisch einzureichen.
Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen.
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDNF8
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Logistik Zentrum Niedersachsen - Außenstelle Hannover - schreibt für die Polizeidienststellen der Länder Niedersachsen (Los 1, 2 und 3) und Bremen (ausschließlich Los 2 und 3) eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Geschossfang; Projektionspapier und Reflexionsfolie für die Raumschießanlagen aus (3 Lose).
Mehr anzeigen
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordrucken zu den Losen 1 bis 3 zu entnehmen.
Los 2 - Bildwand-/Projektionspapier
Los 3 - Rückprallschutz- / Reflektionsfolie
Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70%
Preis (Gewichtung): 30%
Referenz
Zusätzliche Informationen
Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon 20.000 EUR (netto).
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Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016.
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Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil".
Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.
Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes.
Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.
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Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDNF8
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an."
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"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
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