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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile📦
Ort der Leistung: Esslingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Werk des Auftragnehmers
Beschreibung der Beschaffung:
“Neu-Lackierung der Fahrzeuge der S-Bahn Stuttgart – BR 423 (59 Fahrzeuge) und BR 430 (107 Fahrzeuge) – in vorgegebenen Design nach Leistungsbeschreibung in...”
Beschreibung der Beschaffung
Neu-Lackierung der Fahrzeuge der S-Bahn Stuttgart – BR 423 (59 Fahrzeuge) und BR 430 (107 Fahrzeuge) – in vorgegebenen Design nach Leistungsbeschreibung in einem betriebseigenen Werk des Auftragnehmers. Die Fahrzeuge werden dem Auftragnehmer kostenfrei an Werksgrenze bis zu dem Ort, der mit elektrischen Fahrzeugen befahrbar ist, innerhalb Deutschlands zur Verfügung gestellt. Die Leistung umfasst die komplette Neulackierung der Fahrzeuge und Beklebung mit Piktogrammen. Die Materialien müssen vom Auftragnehmer nach Vorgaben der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich beschafft werden. Auftragsbeginn soll spätestens Juni 2021 sein. Alle Fahrzeuge müssen spätestens bis Mitte 2027 umlackiert sein, wobei im Jahr 2024 keine Fahrzeuge gestellt werden können. Im Jahr 2021 sollen noch bis zu 6 Fahrzeuge BR 423 lackiert werden. Es können für die Serienlackierung ab 2022 bis zu 4 Fahrzeuge gleichzeitig bereit gestellt werden. Die erforderliche Dokumentation zum Fahrzeug für die Neulackierung wird im Rahmen der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-30 📅
Datum des Endes: 2027-06-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz: Der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Erklärung zur Liquidation/Insolvenz: Der Bewerber versichert, dass auf sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. Der Bewerber erklärt, dass er sich nicht in Liquidation befindet.
2. Erklärung Gewerbezentralregistereintrag: Der Bewerber erklärt, ob für ihn im Gewerbezentralregister oder in einem vergleichbaren Register ein Eintrag verzeichnet ist. Darüber hinaus erklärt der Bewerber, ob derzeit ein Verfahren anhängig ist, das zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister oder in einem Vergleichbaren Register führen kann. Sollte eine Eintragung vorliegen, so hat der Bewerber einen Auszug des Gewerbezentralregisters oder des vergleichbaren Registers mindestens in Kopie vorzulegen.
3. Anmeldung Gewerbe: Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelregisterauszugs (nicht älter als 12 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftslandes (ggf. inklusive beglaubigter Übersetzung) in Deutscher Sprache beizufügen.
4. Es ist eine Bietereigenerklärung den Unterlagen beizulegen.
(Vordruck ist im Bieter-Portal bereitgestellt)
Die Erklärungen / Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Der Bewerber legt Kopien von Halb-bzw. Jahresabschlüssen der letzten 3 abgelaufenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Der Bewerber legt Kopien von Halb-bzw. Jahresabschlüssen der letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahre vor.
2. Der Bewerber erklärt, dass sein Haftungskapital während der Laufzeit des Vertrages mindestens 5 000 000 EUR betragen wird. Ferner weist der Bewerber nach, dass er in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren mit Instandhaltungsleistungen bzw. Lackierleistungen einen Mindestumsatz von 20 Mio Euro gemacht hat.
3. Der Auftraggeber verzichtet auf die unter III. 1.2) genannten Nachweise, sofern sie im Rahmen anderer Vergabeverfahren der letzten 12 Monate der vergebenden Stelle (FE.EF 23(1)) vorgelegt wurden und der Bewerber schriftlich versichert, dass diese noch gültig sind und keine nennenswerten Änderungen seither eingetreten sind.
4. Der Bewerber hat auf Wunsch des Auftraggebers eine Aktualisierung der Umsatzzahlen/ Bilanzangaben vorzunehmen.
5. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
6. Der Bewerber stellt sicher, dass die Erfüllung des kompletten Auftragsvolumen ausschließlich ein einem Werk des Bewerbers erfolgt.
Die Erklärungen / Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Langjährige Erfahrung bei Instandhaltungs-/ Umbauleistungen und Lackierleistungen an...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Langjährige Erfahrung bei Instandhaltungs-/ Umbauleistungen und Lackierleistungen an Schienenfahrzeugen. Nachweis, dass schon mindestes 10 Eisenbahnbahnfahrzeuge entsprechend lackiert worden sind. Entsprechende Referenzen/Nachweise sind vorzulegen.
2. Die Durchführung der Arbeiten ist nur durch ausgebildetes Fachpersonal zu leisten. Der Auftragnehmer hat die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit für die Durchführung der Arbeiten, sowie weiterhin die Einhaltung und Umsetzung gesetzlicher und berufsgenossenschaftlicher Vorgaben im Arbeits− und Gesundheitsschutz bei Angebotsabgabe durch Vorlage Entsprechender Zertifikate nachzuweisen. Folgende Zertifikate werden anerkannt: Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 (2015),
Arbeitsschutzmanagementsystem nach OHSAS 18801 oder vergleichbare Systeme.
3. Ein Nachweis entsprechender Werkstatteinrichtungen und Kapazitäten ist zu führen.
4. Ein regelspuriger Zugang zum DB Netz muss vorhanden sein.
5. Nachweis der Befähigung die Herstellung der Einsatzbereitschaft (IBS) an den Fahrzeugen, soweit eine Trennung der Wagenkästen zur Lackierung notwendig ist.
6. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
Der Auftraggeber verzichtet auf die unter III. 1.3) genannten Nachweise, sofern sie im Rahmen anderer Vergabeverfahren der letzten 12 Monate der vergebenden Stelle (FE.EF 23(1)) vorgelegt wurden und der Bewerber schriftlich versichert, dass diese noch gültig sind und keine nennenswerten Änderungen seither eingetreten sind.
Die Erklärungen / Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die Werkstatt des Auftragnehmers muss durch die DB Regio AG autorisiert sein und der Auftragnehmer ein qualifizierter DB-Lieferant sein.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Es gelten die DB Zahlungsbedingungen gemäß allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-09
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-03-19 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
“Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 028-070300 (2021-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-26) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Stephensonstraße 1
Postleitzahl: 60326
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 028-070300
Auftragsvergabe
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Titel: S-Bahn Stuttgart Redesign – Außenlackierung BR 423/430
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-26 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Talbot Services GmbH
Postanschrift: Jülicher Str. 213-237
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Köln🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
“Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 103-272349 (2021-05-26)