Für die im Punkt 1 genannten Bauwerke müssen bereits erstellte Planungen im Bereich folgender Gewerke durch den AN auf Aktualität, Konsistenz und Vollständigkeit sowie Übereinstimmung mit dem aktuellen Regelwerk der DB AG und einschlägigen Normen geprüft und überarbeitet werden:
— LST, TK, OLA, OLSP (Kabelanteil),
— Stromversorgung (Niederspannung),
— Stromversorgung (Mittelspannung,
— Kabeltrassenanlagen (alle Gewerke),
— Kurzschlussstrom und Leitungsimpedanzberechnung,
— Beeinflussungsberechungen (MS vs. NS, TK, LST),
— Lichtberechnung, Traglasten Kabeltrassen,
— Querschnittsberechung,
— Selektivität,
— Planprüfung,
— Kabellage (alle Gewerke),
— Schachtkarten (alle Gewerke),
— Rohrbelegungsplan (alle Gewerke),
— Allgemeine Elektrotechnische Aufgaben nach Absprache.
Hierfür sind Abstimmungen mit anderen Fachplanern und dem Auftraggeber zu führen. Ein Vertreter des AN muss mindestens zweiwöchentlich für Besprechungen/Begehungen vor Ort und für Besprechungen (vor Ort und mittels MS Teams) zur Verfügung stehen. Die Planerstellung hat nach den Vorschriften der DB AG und projektinternen Richtlinien zu erfolgen.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-15 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option 1: 1.1.2026-31.12.2027
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union:
“Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) „Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava“ hier Abschnitt Tiefbahnhof Stuttgart”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Anlage 1: Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Zur Zahlung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Anlage 1: Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
Anlage 2: Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln,
Anlage 3: Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
Anlage 4: Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn
AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3)).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anlage 5: Erklärung/Nachweis über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anlage 5: Erklärung/Nachweis über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufsgruppen,
Anlage 6: Erklärung/Nachweis über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Deutschland. Der Anteil von Fremdleistungen ist darzustellen.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn
AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3)).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Anlage 7: Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Anlage 8: Nachweis über das Vorhandensein eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Anlage 7: Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
— Anlage 8: Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems,
— Anlage 9: Organigramm der vorgesehenen Mitarbeiter und Funktionen der Mitarbeiter, aus dem die relevanten Qualifikationen, Berufserfahrung und Referenzen zur Abwicklung des Projektes ersichtlich sind,
— Anlage 10: Nachweis von mind. 5 Referenzen über geplante Großprojekte (Planungskosten Tk > 50 000 EUR),
— Anlage 11: Nachweis von mind. 2 Referenzen über geplante Großprojekte (Planungskosten E-Technik > 50 000 EUR).
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn
AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2) und VI.3)).
Alle unter III.1.1) bis III.1.3), III.2.2) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erforderliche Besprechungen mit dem AG und anderen Projektbeteiligten finden am Ausführungsort Stuttgart statt” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 007-012672
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-10
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-05-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 071-182152 (2021-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-17) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für die im Punkt 1 genannten Bauwerke müssen bereits erstellte Planungen im Bereich folgender Gewerke durch den AN auf Aktualität, Konsistenz und...”
Beschreibung der Beschaffung
Für die im Punkt 1 genannten Bauwerke müssen bereits erstellte Planungen im Bereich folgender Gewerke durch den AN auf Aktualität, Konsistenz und Vollständigkeit sowie Übereinstimmung mit dem aktuellen Regelwerk der DB AG und einschlägigen Normen geprüft und überarbeitet werden:
— LST, TK, OLA, OLSP (Kabelanteil),
— Stromversorgung (Niederspannung),
— Stromversorgung (Mittelspannung,
— Kabeltrassenanlagen (alle Gewerke),
— Kurzschlussstrom und Leitungsimpedanzberechnung,
— Beeinflussungsberechungen (MS vs. NS, TK, LST),
— Lichtberechnung, Traglasten Kabeltrassen,
— Querschnittsberechung,
— Selektivität,
— Planprüfung,
— Kabellage (alle Gewerke),
— Schachtkarten (alle Gewerke),
— Rohrbelegungsplan (alle Gewerke),
— Allgemeine Elektrotechnische Aufgaben nach Absprache.
Hierfür sind Abstimmungen mit anderen Fachplanern und dem Auftraggeber zu führen. Ein Vertreter des AN muss mindestens zweiwöchentlich für Besprechungen / Begehungen vor Ort und für Besprechungen (vor Ort und mittels MS Teams) zur Verfügung stehen. Die Planerstellung hat nach den Vorschriften der DB AG und projektinternen Richtlinien zu erfolgen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 071-182152
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: S21, PA-alle, Planung Elektrotechnik
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-17 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Eberhardt Ingenieure GmbH
Postanschrift: Ulmer Straße 11
Postort: Neu- Ulm
Postleitzahl: 89233
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Neu-Ulm🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 119-316455 (2021-06-17)