Sammlung/Übernahme von Sperrmüll/Altholz Sammlung, Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung und Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach
Los 1: Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Verwertung / Vermarktung von Altholz,
Los 2: Sammlung, Transport von Sperrabfall und Altholz
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sammlung/Übernahme von Sperrmüll/Altholz Sammlung, Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung und Verwertung von Altholz im...”
Titel
Sammlung/Übernahme von Sperrmüll/Altholz Sammlung, Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Vermarktung und Verwertung von Altholz im Landkreis Amberg-Sulzbach
21229 AS SM 2021
Los 1: Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Verwertung / Vermarktung von Altholz,
Los 2: Sammlung, Transport von Sperrabfall und Altholz
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Übernahme, Transport von Sperrabfall und Altholz sowie Verwertung / Vermarktung von Altholz” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Ort der Leistung: Amberg-Sulzbach🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Amberg-Sulzbach
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall im Landkreisgebiet zum 1.6.2022 neu zu vergeben. Der Sperrabfall wird im Landkreis Amberg-Sulzbach über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe/Wertstoffhöfe) und ein Holsystem erfasst. Die Containergestellung, die Übernahme, der Transport der Sperrabfall- und Altholzmengen sowie die Verwertung der Altholzmengen des Landkreises Amberg-Sulzbach sind Gegenstand dieses Loses. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Gestellung der Sammelbehälter für Sperrabfall und Altholz an derzeit 28 Recyclinghöfen des Vertragsgebiets; — Übernahme des Sperrabfalls und Altholzabfalls von den Recyclinghöfen inkl. Transport sowie Verwertung des Altholzes. In 2018-2020 durchschnittlich: 61 Stück ca. 36 m3 Absetzmulden nach DIN 30720. Für das Jahr 2022 werden folgende Mengen an Sperrabfall und Altholz prognostiziert: 2.200 Mg/a und 3.000 Mg/a. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den veranschlagten Wert von 2022) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –VgV. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-05-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragsdauer kann durch den AG als Option zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Vertragsdauer kann durch den AG als Option zweimal um je ein Jahr verlängert werden.
Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des AG bis spätestens 31.07.2025.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sammlung, Transport von Sperrabfall und Altholz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall im Landkreisgebiet zum 1.6.2022 neu zu vergeben. Der Sperrabfall wird im Landkreis Amberg-Sulzbach über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe/Wertstoffhöfe) und ein Holsystem erfasst. Die Sammlung, die Übernahme, der Transport und Übergabe der Sperrmüll- und Altholzmengen im Holsystem des Landkreises Amberg-Sulzbach sind Gegenstand dieses Loses. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Sammlung des Sperrmülls nach Anmeldung durch die Bürger im Vertragsgebiet. Für das Jahr 2022 wird eine Sperrmüll- und Altholzmenge von 150 Mg/a bzw. 225 Mg/a prognostiziert. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den Jahreswert 2019) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –VgV. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=231763
Zum Nachweis der Eignung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=231763
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=231763” Bedingungen für die Teilnahme
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Eignungskriterien).
- Erklärung des Bieters, dass er eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 1.500.000,00 EUR für Personenschäden, 500.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden und 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Eignungskriterien).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=231763” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt je angebotenem Los in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Übernahme und Transport von an Wertstoffhöfen erfassten Sperrabfall und im Landkreis Amberg-Sulzbach und Sammlung, Transport von Sperrmüll und Altholz im Holsystem, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.).
Die Referenzen können dabei zur Bestätigung des Fehlens von Ausschlussgründen herangezogen werden (siehe F01).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe L124).
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe L124).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe L124).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, welche Verwertungswege / Vermarktungswege angedacht sind (formlos)
- Vorlegen der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=231763
Siehe Auftragsunterlagen”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-12-03
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): LRA Amberg-Sulzbach
Schlossgraben 3
92224 Amberg
Deutschland
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV. Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet eingehende...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß §55 VgV. Die Bieter sind gemäß §55 (2) VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote über die Vergabeplattform zurückgezogen werden.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots...”
Die in Ziffer III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach dem Download genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich schriftlich über die Vergabeplattform unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen über das elektronische Vergabeportal Staatsanzeiger (https://www.staatsanzeiger-eservices.de/) zur Verfügung gestellt. Sollten die Bieter bei Anforderung der Vergabeunterlagen noch keine freiwillige Registrierung über das o. g. Vergabeportal vorgenommen haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Sollte eine Registrierung nicht erfolgen, so liegt die Verantwortung alle relevanten Informationen des Verfahrens erhalten zu haben, auf Seiten des Interessenten (Holschuld). Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nichterstattungsfähig. Die Vergabestelle fragt vom Bieter zum Beleg bzw. zur Bestätigung der Einhaltung bestimmter Leistungskriterien (Mindestanforderungen an die Leistungserbringung) Eigenerklärungen ab. Weiteres siehe Auftragsunterlagen.
Zusatz zum Punkt IV.2.4 Sprache: Angebotsabgabe muss in deutscher Sprache erfolgen.
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Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 215-565945 (2021-11-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall im Landkreisgebiet zum 1.6.2022 neu zu vergeben. Der Sperrabfall wird im Landkreis Amberg-Sulzbach über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe/Wertstoffhöfe) und ein Holsystem erfasst. Die Containergestellung, die Übernahme, der Transport der Sperrabfall- und Altholzmengen sowie die Verwertung der Altholzmengen des Landkreises Amberg-Sulzbach sind Gegenstand dieses Loses. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Gestellung der Sammelbehälter für Sperrabfall und Altholz an derzeit 28 Recyclinghöfen des Vertragsgebiets; — Übernahme des Sperrabfalls und Altholzabfalls von
den Recyclinghöfen inkl. Transport sowie Verwertung des Altholzes. In 2018-2020 durchschnittlich: 61 Stück ca. 36 m3 Absetzmulden nach DIN 30720. Für das Jahr 2022 werden folgende Mengen an Sperrabfall und Altholz prognostiziert: 2.200 Mg/a und 3.000 Mg/a. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den
veranschlagten Wert von 2022) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –VgV. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Amberg-Sulzbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende Erfassung von Sperrabfall im Landkreisgebiet zum 1.6.2022 neu zu vergeben. Der Sperrabfall wird im Landkreis Amberg-Sulzbach über das kommunale Bringsystem (Recyclinghöfe/Wertstoffhöfe) und ein Holsystem erfasst. Die Sammlung, die Übernahme, der Transport und Übergabe der Sperrmüll- und
Altholzmengen im Holsystem des Landkreises Amberg-Sulzbach sind Gegenstand dieses Loses. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich: — Sammlung des Sperrmülls nach Anmeldung durch die Bürger im Vertragsgebiet. Für das Jahr 2022 wird eine Sperrmüll- und Altholzmenge von 150 Mg/a bzw. 225 Mg/a
prognostiziert. Mengenänderungen von weniger als 20 % (bezogen auf den Jahreswert 2019) führen nicht zu einer Veränderung oder Anpassung der Angebotspreise pro Mg. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –VgV.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 215-565945
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Sammlung, Transport von Sperrabfall und Altholz
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wittmann GmbH
Postort: Ebermannsdorf
Postleitzahl: 92263
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Amberg-Sulzbach🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Veolia Umweltservice Süd GmbH + Co. KG
Postort: Pegnitz
Postleitzahl: 91257
Region: Bayreuth, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3)
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb
von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2022/S 016-038782 (2022-01-19)