Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die folgenden, vorangestellten Hinweise gelten sowohl für die persönliche Lage als auch für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Hinweis zur Präqualifizierung:
Anstelle der geforderten gängigen Eigenerklärungen/Nachweise (z. B. Eintragung ins Berufs-/Handelsregister, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen etc.) wird auch ein Zertifikat über die Eintragung in das bundesweite Präqualifizierungsregister PQ-VOL oder eine aktuelle Bescheinigung des Unternehmer- und Lieferantenverzeichnisses (ULV) der Auftragsberatungsstelle Brandenburg anerkannt. Die Zertifikatsnummer bzw. die ULV-Registriernummer ist mit dem Angebot anzugeben.
Auftragsbezogene Forderungen (Referenzen, technische Angaben der benötigten Fahrzeuge und Aufbauten, Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb etc.) sind von der Präqualifi-zierung nicht genauso – wie verlangt – erfasst und entsprechend ergänzend einzureichen.
Hinweis auf § 47 VgV – Eignungsleihe:
Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und dem/den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung kann ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens nur dann in Anspruch nehmen, wenn dieses die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtig ein Bieter, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe nach § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, ist dieses Unternehmen zusammen mit den jeweiligen Eignungsanforderungen zu benennen. Hierfür ist der entsprechende Abschnitt im Formular „Eigenerklärung zum Unterauftragnehmereinsatz / Eignungsleihe“ auszufüllen.
Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 03.5 vorzulegen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haben Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften (§ 47 Abs. 3 VgV).
Hinweis zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäische Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend
Sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen.
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zum Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Name, Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen, Geschäftsfelder
Formblatt 03.1 „Eigenerklärung – §§ 44, 45 VgV“,
— Bestätigung der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt 03.1 „Eigenerklärung – §§ 44, 45 VgV“,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formblatt „Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“,
— Ggf. Erklärung, ob als Bietergemeinschaft angeboten wird (sofern zutreffend): Formblatt 03.3 „Bietergemeinschaftserklärung“,
— Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen).