Der Landkreis Havelland in seiner Funktion als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger schreibt das Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 54 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) sowie von Altmedikamenten, ungefährlichen Farbabfällen und ungefährlichen Batterien im Landkreis Havelland nach der jeweils gültigen Abfallsatzung für den Landkreis Havelland aus. Der Auftrag umfasst im Einzelnen: die Sammlung und Beförderung der vorbezeichneten Abfälle mit Ausnahme ungefährlicher Farbabfälle mit dem Schadstoffmobil aus privaten Haushaltungen oder anderen Herkunftsbereichen im gesamten Kreisgebiet; die Abholung der an 3 stationären Schadstoffsammelstellen angenommenen vorbezeichneten Abfälle auf Anforderung des Landkreises sowie den Transport und die Entsorgung der vorbezeichneten Abfälle.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.1.2022 und endet am 31.12.2023 und kann durch den Landkreis Havelland einseitig um 12 Monate (d. h. bis zum 31.12.2024) verlängert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-03.
Auftragsbekanntmachung (2021-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: DI-ZVSt-B24-EU-09/2021
Kurze Beschreibung:
“Der Landkreis Havelland in seiner Funktion als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger schreibt das Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen von...”
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Havelland in seiner Funktion als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger schreibt das Sammeln, Befördern, Transportieren und Entsorgen von gefährlichen Abfällen im Sinne des § 54 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) sowie von Altmedikamenten, ungefährlichen Farbabfällen und ungefährlichen Batterien im Landkreis Havelland nach der jeweils gültigen Abfallsatzung für den Landkreis Havelland aus. Der Auftrag umfasst im Einzelnen: die Sammlung und Beförderung der vorbezeichneten Abfälle mit Ausnahme ungefährlicher Farbabfälle mit dem Schadstoffmobil aus privaten Haushaltungen oder anderen Herkunftsbereichen im gesamten Kreisgebiet; die Abholung der an 3 stationären Schadstoffsammelstellen angenommenen vorbezeichneten Abfälle auf Anforderung des Landkreises sowie den Transport und die Entsorgung der vorbezeichneten Abfälle.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-08 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 109-287271
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
“Bitte beachten Sie unbedingt die Bewerbungsbedingungen und die Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen.”
Quelle: OJS 2021/S 109-287271 (2021-06-03)