Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter/den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
— Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten 3 Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen zur Sammlung von Abfällen im Holsystem und/oder für die Leistungen zur Sammlung von Abfällen im Bringsystem und/oder für die Leistung Verwertung/Vermarktung von Altpapier, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01),
— Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit extra ausgewiesenem Führungspersonal (siehe Formblatt L124),
— Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung (siehe Formblatt L 124),
— Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F01),
— Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen: Sammeln und Befördern von Restabfall zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierung(en) (ausländische Unternehmen) vorliegen (siehe Formblatt F01),
— Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung von Altpapier im Holsystem bzw. Bringsystem ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die EURO V Norm einhalten (Formblatt F01),
— Erklärung des Bieters, dass er für die Leistungen Sammlung von Altpapier im Holsystem bzw. Sammlung von Altpapier im Bringsystem zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit eine Niederlassung oder einen Betriebshof (Standort der Fahrzeuge und des Personals der Sammeltouren) in einem Radius von maximal 30 km (gerundet auf volle km) um das Landratsamt Amberg-Sulzbach (Schloßgraben 3, 92224 Amberg) einrichtet, vorzuhält und betreibt bzw. einen bestehenden Betriebshof in diesem Radius nutzt. (Formblatt F01),
— Erklärung des Bieters, dass er für die Leistungen Vermarktung/Verwertung von Altpapier zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit eine Übergabestelle für das gesammelte Altpapier aus dem Hol- und Bringsystem in einem Radius von maximal 30 km (gerundet auf volle km) um das Landratsamt Amberg-Sulzbach (Schloßgraben 3, 92224 Amberg) einrichtet, vorzuhält und betreibt bzw. einen bestehenden Betriebshof in diesem Radius nutzt. (Formblatt F01),
— Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung (Formblatt L124 und F01),
— Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:
—— Sammlung von Altpapier im Holsystem:
— Allgemeine Durchführung der Sammlung,
— Transport zur und Übergabe an der Übergabestelle,
— Abfuhr in den schwerzugänglichen Straßen, Wegen, Einzelbebauungen und Stichstraßen (mit und ohne Wendehammer),
— Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter.
—— Sammlung von Altpapier im Bringsystem:
— Fristgerechte Gestellung der erforderlichen Sammelcontainer an den Sammelstellen,
— Allgemeine Durchführung der Sammlung,
— Transport zur und Übergabe an der Übergabestelle,
— Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter.
—— Vermarktung/ Verwertung des Altpapiers
— Beschreibung der Aufbereitungsschritte / Vorbereitung des Altpapiers zur Vermarktung,
— Beschreibung des Vermarktungskonzeptes für Altpapier,
— Benennung der Verwiegeeinrichtung,
— Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen / Beschäftigten auf einem Beiblatt, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge), die für die Leistungsausführung eingesetzt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
Weiteres siehe Auftragsunterlagen