Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— b) aktueller Nachweis, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird (zum Beispiel durch Bestätigung der Krankenkasse oder Sozialkasse),
— c) aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen gegen eine Auftragserteilung keine Bedenken bestehen oder gleichwertig,
— g) gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— e) Eigenerklärung dazu, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht bestehen,
— f) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrer Teilnahme eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter als Ansprechpartner genannt wird und in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Hinweis: Sofern sich ein Bieter (oder eine Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit zur Ausführung des vorliegenden Auftrags auf die Fähigkeiten eines anderen Unternehmens berufen will (dies bezieht sich im Übrigen auch auf Mutter- und Tochtergesellschaften), hat er/sie mit dem Angebot insoweit auch für dieses Unternehmen die Nachweise vorzulegen. Zudem hat der Bieter (oder die Bietergemeinschaft) gegenüber dem Auftraggeber mit einer Verpflichtungserklärung der jeweiligen Unternehmen, mit denen eine Zusammenarbeit geplant ist, zu erklären, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel dieses Unternehmens jeweils zur Verfügung stehen,
— g) aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, die entsprechende Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers,
— h) aktuell gültiger Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden und der fest-gelegten Vertragsdauer).
> Mindestdeckungssummen: Personenschäden: mindestens 2,5 Mio EUR, jährlich zweifach maximiert
Sach- und Vermögensschäden: mindestens 2,5 Mio EUR, jährlich zweifach maximiert oder alternativ eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherungsnehmers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht oder eine Projektversicherung in der geforderten Höhe abgeschlossen wird,
— i) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater),
> Mindestforderung: 3-jährige einschlägige Geschäftstätigkeit.
> Mindestjahresumsatz: 0,8 Mio EUR.
— j) Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (zum Beispiel Bestätigung durch einen Steuerberater),
> Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A,
> die Nachweise dürfen zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate sein.