Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 30 %
Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden.
Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind. Hierbei gilt die Hauptleistung (Objektplanung Gebäude und Innenräume), Beratungsleistungen fallen nicht unter die Referenznachweise.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Planungen für Objekte bei Arbeiten im Bestand und die mit Auflagen des Denkmalschutzes verbunden sind.
- Planungen für Objekte, welche einen öffentlichen Besucherstrom vorsehen.
- In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden. Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss.
- Bei mind. einer der Referenzen ist nachzuweisen, dass Erfahrungen bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln vorliegen. Falls diese Erfahrungen mit den Referenzen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluss.
Wichtung 30 %
5 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 5 Stück
4 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 4 Stück
3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück
2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück
1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück
0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder
gewertet.
- Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 15 %
Für die eingereichten Referenzobjekte sind Referenzbestätigungsschreiben, ausgestellt durch den
Auftraggeber mit Angaben zur Termin- und Kostentreue, einzureichen. Werden durch den Auftraggeber Referenzschreiben nicht ausgestellt, ist ein Bestätigungsersatz durch aussagekräftige und überprüfbare Eigenerklärungen mit Angaben zur Termin- und Kostentreue und der Benennung eines zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers zulässig. Zusätzlich oder abweichend eingereichte Unterlagen und Referenzobjekte werden nicht berücksichtigt.
Wichtung: 15 %
5 Punkte: Referenzbestätigung = 5 Stück
4 Punkte: Referenzbestätigung = 4 Stück
3 Punkte: Referenzbestätigung = 3 Stück
2 Punkte: Referenzbestätigung = 2 Stück
1 Punkte: Referenzbestätigung = 1 Stück
0 Punkte: Referenzbestätigung = 0 Stück
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzbestätigungen der
Mitglieder gewertet.
- Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV
Wichtung 20 %
Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z.B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können. Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation zu erbringen.
In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure (fachspezifisch qualifizierte Personen) müssen alle Fachbereiche des beworbenen Loses nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung.
Los 1: Fachingenieure für Gebäudeplanung
Los 2: Fachingenieure für Haustechnik
Los 3: Fachingenieure für Elektroplanung
Los 4: Fachingenieure für Freianlagen
Wichtung: 20 %
5 Punkte: Fachingenieure = 5
4 Punkte: Fachingenieure = 4
3 Punkte: Fachingenieure = 3
2 Punkte: Fachingenieure = 2
1 Punkte: Fachingenieure = 1
0 Punkte: Fachingenieure < 1
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der
Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
- verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der
Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016
Wichtung 20 %
5 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL
4 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 1 NU/EL
3 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL
2 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 3 NU/EL
1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 4 NU/EL
0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 4 NU/EL
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der
Mitglieder gewertet.