Die JahnHalle wurde im Jahr 1960 erbaut. Sie dient als Turnhalle der angrenzenden HebelSchule und fügt sich nach wie vor gut in die örtliche Struktur ein. Die Sporthalle weist kaum funktionale Mängel auf. Leider wurde bei Umbaumaßnahmen im Jahr 1983 die Nord – und Südfassade nachteilig verändert, was im Rahmen der Sanierung beseitigt werden soll. Im wesentlichen ist eine Bestandssanierung mit Rückbau auf den Rohbauzustand geplant. Neben der Erneuerung der kompletten Haustechnik und der Sanierung der Gebäudehülle müssen Maßnahmen für die Mängelbeseitigung, den vorbeugenden Brandschutz und die Unfall Verhütungsvorschriften umgesetzt werden. Mit der Sanierung und mit einem Anbau soll die Halle in einen Neubauzustand versetzt, der alle Anforderungen an eine zeitgemäße Sporthalle erfüllt. Das gilt in besonderem Maße für die Umsetzung der Vorschriften der Sporthallen–DIN 180077 und hinsichtlich der Sicherheitsrichtlinien der Unfallkasse BW und den Anforderungen für barrierefreies Bauen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
Referenznummer: 21/81014
Kurze Beschreibung:
Die JahnHalle wurde im Jahr 1960 erbaut. Sie dient als Turnhalle der angrenzenden HebelSchule und fügt sich nach wie vor gut in die örtliche Struktur ein. Die Sporthalle weist kaum funktionale Mängel auf. Leider wurde bei Umbaumaßnahmen im Jahr 1983 die Nord – und Südfassade nachteilig verändert, was im Rahmen der Sanierung beseitigt werden soll.
Im wesentlichen ist eine Bestandssanierung mit Rückbau auf den Rohbauzustand geplant. Neben der Erneuerung der kompletten Haustechnik und der Sanierung der Gebäudehülle müssen Maßnahmen für die Mängelbeseitigung, den vorbeugenden Brandschutz und die Unfall Verhütungsvorschriften umgesetzt werden.
Mit der Sanierung und mit einem Anbau soll die Halle in einen Neubauzustand versetzt, der alle Anforderungen an eine zeitgemäße Sporthalle erfüllt. Das gilt in besonderem Maße für die Umsetzung der Vorschriften der Sporthallen–DIN 180077 und hinsichtlich der Sicherheitsrichtlinien der Unfallkasse BW und den Anforderungen für barrierefreies Bauen.
Die JahnHalle wurde im Jahr 1960 erbaut. Sie dient als Turnhalle der angrenzenden HebelSchule und fügt sich nach wie vor gut in die örtliche Struktur ein. Die Sporthalle weist kaum funktionale Mängel auf. Leider wurde bei Umbaumaßnahmen im Jahr 1983 die Nord – und Südfassade nachteilig verändert, was im Rahmen der Sanierung beseitigt werden soll.
Im wesentlichen ist eine Bestandssanierung mit Rückbau auf den Rohbauzustand geplant. Neben der Erneuerung der kompletten Haustechnik und der Sanierung der Gebäudehülle müssen Maßnahmen für die Mängelbeseitigung, den vorbeugenden Brandschutz und die Unfall Verhütungsvorschriften umgesetzt werden.
Mit der Sanierung und mit einem Anbau soll die Halle in einen Neubauzustand versetzt, der alle Anforderungen an eine zeitgemäße Sporthalle erfüllt. Das gilt in besonderem Maße für die Umsetzung der Vorschriften der Sporthallen–DIN 180077 und hinsichtlich der Sicherheitsrichtlinien der Unfallkasse BW und den Anforderungen für barrierefreies Bauen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-08 📅
Datum des Beginns: 2021-08-02 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 046-115767
ABl. S-Ausgabe: 46
Zusätzliche Informationen
Die Stadt erhält für die Maßnahme „Altstadt III-Jahnhalle“ – aus dem Investitionspakt Sportstätten (IVS) eine Zuwendung iHv 1 404 000,00 EUR aus dem bad-wü. Landeshaushalt. Dies sind 90 % der anerkannten zuschussfähigen Kosten in Höhe von 1 560 000 EUR.
Die Durchführung des Vorhabens muss deshalb laut Förderbescheid zwingend im Bewilligungszeitraumes vom 11.11.2020 bis 30.4.2024 abgeschlossen sein.
Die Stadt erhält für die Maßnahme „Altstadt III-Jahnhalle“ – aus dem Investitionspakt Sportstätten (IVS) eine Zuwendung iHv 1 404 000,00 EUR aus dem bad-wü. Landeshaushalt. Dies sind 90 % der anerkannten zuschussfähigen Kosten in Höhe von 1 560 000 EUR.
Die Durchführung des Vorhabens muss deshalb laut Förderbescheid zwingend im Bewilligungszeitraumes vom 11.11.2020 bis 30.4.2024 abgeschlossen sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die JahnHalle wurde im Jahr 1960 erbaut. Sie dient als Turnhalle der angrenzenden HebelSchule und fügt sich nach wie vor gut in die örtliche Struktur ein. Die Sporthalle weist kaum funktionale Mängel auf. Leider wurde bei Umbaumaßnahmen im Jahr 1983 die Nord – und Südfassade nachteilig verändert, was im Rahmen der Sanierung beseitigt werden soll.
Die JahnHalle wurde im Jahr 1960 erbaut. Sie dient als Turnhalle der angrenzenden HebelSchule und fügt sich nach wie vor gut in die örtliche Struktur ein. Die Sporthalle weist kaum funktionale Mängel auf. Leider wurde bei Umbaumaßnahmen im Jahr 1983 die Nord – und Südfassade nachteilig verändert, was im Rahmen der Sanierung beseitigt werden soll.
Im wesentlichen ist eine Bestandssanierung mit Rückbau auf den Rohbauzustand geplant. Neben der Erneuerung der kompletten Haustechnik und der Sanierung der Gebäudehülle müssen Maßnahmen für die Mängelbeseitigung, den vorbeugenden Brandschutz und die Unfall Verhütungsvorschriften umgesetzt werden.
Im wesentlichen ist eine Bestandssanierung mit Rückbau auf den Rohbauzustand geplant. Neben der Erneuerung der kompletten Haustechnik und der Sanierung der Gebäudehülle müssen Maßnahmen für die Mängelbeseitigung, den vorbeugenden Brandschutz und die Unfall Verhütungsvorschriften umgesetzt werden.
Mit der Sanierung und mit einem Anbau soll die Halle in einen Neubauzustand versetzt, der alle Anforderungen an eine zeitgemäße Sporthalle erfüllt. Das gilt in besonderem Maße für die Umsetzung der Vorschriften der Sporthallen–DIN 180077 und hinsichtlich der Sicherheitsrichtlinien der Unfallkasse BW und den Anforderungen für barrierefreies Bauen.
Mit der Sanierung und mit einem Anbau soll die Halle in einen Neubauzustand versetzt, der alle Anforderungen an eine zeitgemäße Sporthalle erfüllt. Das gilt in besonderem Maße für die Umsetzung der Vorschriften der Sporthallen–DIN 180077 und hinsichtlich der Sicherheitsrichtlinien der Unfallkasse BW und den Anforderungen für barrierefreies Bauen.
Die Schwerpunkte der Sanierungsmaßnahmen bestehen in folgendem: Rückbau zur Herstellung eines Rohbauzustands, Rückbau der schadhaften Eternit – Dachkonstruktion, Rückbau der vorgenannten Elemente des städtebaulichen Missstands, Rückbau schadstoffhaltiger Bauteile, Ertüchtigung des Dach Tragwerks, energetische Sanierung der Gebäudehülle, komplette Neuinstallation der Haustechnik, komplett neue Ausführung aller Boden –, Wand- und Deckenbeläge bzw. -verkleidungen, Einbau von Prallwänden an Giebel – und Längswänden, neuer Sportboden und neue Sportgeräte, Einbau eines Behinderten – WCs bei der Umkleide 2 Einbau eines Sanitäts-und eines Regieraums im Bereich der Umkleide für Lehrer, barrierefreie Zugänge für Sportler. Geschätzter Gesamtaufwand der Maßnahme ohne Honorare 2 400 000,00 EUR.
Die Schwerpunkte der Sanierungsmaßnahmen bestehen in folgendem: Rückbau zur Herstellung eines Rohbauzustands, Rückbau der schadhaften Eternit – Dachkonstruktion, Rückbau der vorgenannten Elemente des städtebaulichen Missstands, Rückbau schadstoffhaltiger Bauteile, Ertüchtigung des Dach Tragwerks, energetische Sanierung der Gebäudehülle, komplette Neuinstallation der Haustechnik, komplett neue Ausführung aller Boden –, Wand- und Deckenbeläge bzw. -verkleidungen, Einbau von Prallwänden an Giebel – und Längswänden, neuer Sportboden und neue Sportgeräte, Einbau eines Behinderten – WCs bei der Umkleide 2 Einbau eines Sanitäts-und eines Regieraums im Bereich der Umkleide für Lehrer, barrierefreie Zugänge für Sportler. Geschätzter Gesamtaufwand der Maßnahme ohne Honorare 2 400 000,00 EUR.
Vergeben werden sollen Objektplanerleistungen gemäß §§ 33ff HOAI und zwar die die Leistungsphasen 1-9 gemäß Anlage 10 zu § § 34,35 HOAI als Stufen-Vertrag. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1-4. Die Stufe 1 soll mit dem Zuschlag beauftragt werden. Die zweite Stufe umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9. Die Beauftragung dieser Stufen bleibt dem freien Ermessen der Vergabestelle vorbehalten.
Vergeben werden sollen Objektplanerleistungen gemäß §§ 33ff HOAI und zwar die die Leistungsphasen 1-9 gemäß Anlage 10 zu § § 34,35 HOAI als Stufen-Vertrag. Die erste Stufe umfasst die Leistungsphasen 1-4. Die Stufe 1 soll mit dem Zuschlag beauftragt werden. Die zweite Stufe umfasst die Leistungsphasen 5 bis 9. Die Beauftragung dieser Stufen bleibt dem freien Ermessen der Vergabestelle vorbehalten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 240 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die Stadt erhält für die Maßnahme „Altstadt III-Jahnhalle“ – aus dem Investitionspakt Sportstätten (IVS) eine Zuwendung iHv 1 404 000,00 EUR aus dem bad-wü. Landeshaushalt. Dies sind 90 % der anerkannten zuschussfähigen Kosten in Höhe von 1 560 000 EUR.
Die Stadt erhält für die Maßnahme „Altstadt III-Jahnhalle“ – aus dem Investitionspakt Sportstätten (IVS) eine Zuwendung iHv 1 404 000,00 EUR aus dem bad-wü. Landeshaushalt. Dies sind 90 % der anerkannten zuschussfähigen Kosten in Höhe von 1 560 000 EUR.
Die Durchführung des Vorhabens muss deshalb laut Förderbescheid zwingend im Bewilligungszeitraumes vom 11.11.2020 bis 30.4.2024 abgeschlossen sein.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Bretten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder vergleichbare Qualifikation gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV muss geführt werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten – dem der Architekten – Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder vergleichbare Qualifikation gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV ist zu führen.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten – dem der Architekten – Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder vergleichbare Qualifikation gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV ist zu führen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die vollständige Auflistung der Eignungskriterien für die erste und zweite Stufe dieses Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb findet sich im Hinweisbogen zur Bewerbung. Exemplarisch wird an dieser Stelle darauf verwiesen, dass vom Teilnahme-Bewerber in prüfbarer Form Referenzobjekte benannt werden müssen. Dabei müssen die Baukosten gemäß Kostengruppe 200-500 gemäß DIN 276-2018-12 bei mindestens zwei Projekten über 1,5 Mio. EUR netto im Zeitraum seit 2014 gelegen haben. Darüber hinaus muss das Büro des Bewerbers über mindestens fünf Mitarbeiter verfügen. Auch muss der Nachweis der Zulässigkeit der Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ geführt werden.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die vollständige Auflistung der Eignungskriterien für die erste und zweite Stufe dieses Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb findet sich im Hinweisbogen zur Bewerbung. Exemplarisch wird an dieser Stelle darauf verwiesen, dass vom Teilnahme-Bewerber in prüfbarer Form Referenzobjekte benannt werden müssen. Dabei müssen die Baukosten gemäß Kostengruppe 200-500 gemäß DIN 276-2018-12 bei mindestens zwei Projekten über 1,5 Mio. EUR netto im Zeitraum seit 2014 gelegen haben. Darüber hinaus muss das Büro des Bewerbers über mindestens fünf Mitarbeiter verfügen. Auch muss der Nachweis der Zulässigkeit der Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ geführt werden.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-04-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: www.rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 046-115767 (2021-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 400 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt erhält für die Maßnahme „Altstadt III -Jahnhalle“ – aus dem Investitionspakt Sportstätten (IVS) eine Zuwendung iHv 1 404 000,00 EUR aus dem bad-wü. Landeshaushalt. Dies sind 90 % der anerkannten zuschussfähigen Kosten in Höhe von 1 560 000 EUR.
Die Durchführung des Vorhabens muss deshalb laut Förderbescheid zwingend im Bewilligungszeitraumes vom 11.11.2020 bis 30.4.2024 abgeschlossen sein.
Die Stadt erhält für die Maßnahme „Altstadt III -Jahnhalle“ – aus dem Investitionspakt Sportstätten (IVS) eine Zuwendung iHv 1 404 000,00 EUR aus dem bad-wü. Landeshaushalt. Dies sind 90 % der anerkannten zuschussfähigen Kosten in Höhe von 1 560 000 EUR.
Die Durchführung des Vorhabens muss deshalb laut Förderbescheid zwingend im Bewilligungszeitraumes vom 11.11.2020 bis 30.4.2024 abgeschlossen sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Die Stadt erhält für die Maßnahme „Altstadt III -Jahnhalle“ – aus dem Investitionspakt Sportstätten (IVS) eine Zuwendung iHv 1 404 000,00 EUR aus dem bad-wü. Landeshaushalt. Dies sind 90 % der anerkannten zuschussfähigen Kosten in Höhe von 1 560 000 EUR.
Die Stadt erhält für die Maßnahme „Altstadt III -Jahnhalle“ – aus dem Investitionspakt Sportstätten (IVS) eine Zuwendung iHv 1 404 000,00 EUR aus dem bad-wü. Landeshaushalt. Dies sind 90 % der anerkannten zuschussfähigen Kosten in Höhe von 1 560 000 EUR.