Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Sanierung des Ausstellungsgebäudes Mathildenhöhe_Stirnholzpflasterarbeiten
AGM_VE_3.17”
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Sanierung des Ausstellungsgebäudes Mathildenhöhe_Stirnholzpflasterarbeiten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Ausstellungsgebäude📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Holzpflasterarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verlegen von Parkettböden📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ausstellungsgebäude Mathildenhöhe
Sabaisplatz 1
64287 Darmstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, das denkmalgeschützte Ausstellungsgebäude des Architekten Joseph Maria...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, das denkmalgeschützte Ausstellungsgebäude des Architekten Joseph Maria Olbrich von 1908 auf der Mathildenhöhe in Darmstadt gesamtheitlich zu sanieren. Neben einer energetischen Sanierung werden sowohl brandschutzrelevante wie auch statisch- konstruktive bauliche Veränderungen an dem Gebäude vorgenommen.
Folgende Leistungen sind für die gesamtheitliche Sanierung der Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe in Darmstadt vorgesehen und in diesem Leistungsverzeichnis beschrieben:
— Wiederherstellung der Stirnholzpflasterbeläge in den Ausstellungshallen und Nebenräumen,
— Herstellung des Bodenbelags im Cafe,
— Instandsetzung der Pflasterbeläge in der Werkstatt.
Im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-31 📅
Datum des Endes: 2021-11-15 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer...”
Zusätzliche Informationen
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) und Ziffer III.1.3) ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/ haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)
— Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Eigenerklärung gem. weiterer Besonderer Vertragsbedingungen I-VI der Stadt Darmstadt
— Erklärung zur Kampagne der Wissenschaftsstadt Darmstadt „Aktiv gegen Kinderarbeit",
— Eigenerklärung, dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Finanzverwaltung und der Sozialversicherung sowie seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern restlos nachgekommen ist,
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß dem gemeinsamen Runderlass der Hessischen Landesregierung nicht vorliegen,
— Eigenerklärung über die Unternehmensform,
— Eigenerklärung bezüglich Steuerabzugs bei Bauleistungen,
— Verpflichtungserklärung HVTG.
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (gem. FB 124 VHB)
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angaben zu Arbeitskräften,
Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen (gem. FB 235 VHB)
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (gem. FB 236 VHB)
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-13
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-07-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-13
14:00 📅
“Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens...”
Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun sie das nicht regemäßig, tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe bei öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorgeschrieben!
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6DTE5
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenplatz 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 074-185289 (2021-04-12)
Ergänzende Angaben (2021-04-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Wissenschaftsstadt Darmstadt – Eigenbetrieb Kulturinstitute
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 074-185289
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-05-13 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-14 📅
Zeit: 14:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2021-07-12 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-07-13 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-05-13 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-14 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2021/S 079-199801 (2021-04-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 345037.68 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, das denkmalgeschützte Ausstellungsgebäude des Architekten Joseph Maria...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Eigenbetrieb Kulturinstitute der Wissenschaftsstadt Darmstadt beabsichtigt, das denkmalgeschützte Ausstellungsgebäude des Architekten Joseph Maria Olbrich von 1908 auf der Mathildenhöhe in Darmstadt gesamtheitlich zu sanieren. Neben einer energetischen Sanierung werden sowohl brandschutzrelevante wie auch statisch- konstruktive bauliche Veränderungen an dem Gebäude vorgenommen.
Folgende Leistungen sind für die gesamtheitliche Sanierung der Ausstellungshallen auf der Mathildenhöhe in Darmstadt vorgesehen und in diesem Leistungsverzeichnis beschrieben:
— Wiederherstellung der Stirnholzpflasterbeläge in den Ausstellungshallen und Nebenräumen,
— Herstellung des Bodenbelags im Cafe´,
— Instandsetzung der Pflasterbeläge in der Werkstatt,.
Im Weiteren wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 074-185289
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: AGM_VE_3.17
Titel: Sanierung des Ausstellungsgebäudes Mathildenhöhe_Stirnholzpflasterarbeiten
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bodenlos TrittSicher GmbH
Postanschrift: Haynaer Weg 17
Postort: Schkeuditz
Postleitzahl: 04435
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@bodenlos-trittsicher.de📧
Region: Nordsachsen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 345037.68 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 345037.68 💰
“Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens...”
Unternehmen ohne Registrierung müssen sich eigenverantwortlich auf der angegebenen Internetseite (s. Ziffer I.3) zum aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren (Holschuld). Tun sie das nicht regemäßig, tragen sie das Risiko, eine Information zu verpassen und ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen zu erstellen und daraufhin auf Grund fehlerhafter Unterlagen vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Seit dem 18. Oktober 2018 ist die elektronische Angebotsabgabe bei öffentlichen Auftraggebern verbindlich vorgeschrieben!
Bekanntmachungs-ID: CXP4YL6RH3U.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 126-330617 (2021-06-29)