Das Schloss Geyerswörth, heute Rathaus Geyerswörth gehört zum UNESCO-Welterbe-Gesamtensemble. Das zweigeschossige Ensemble mit Satteldächern und einem höheren Turm ist um 2 Höfe gruppiert und in sechs Gebäudeteile gegliedert. Alle Bauteile mit einer Gesamtfläche von ca. 2 000 m stehen unter Denkmalschutz und müssen mit größtmöglicher Sorgfalt für einen maximalen Substanzerhalt behandelt werden. Die Maßnahme ist in Lose unterteilt. Die Gesamtmaßnahme geht vom Frühjahr 2019 bis Ende 2022.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Sanierung des Rathauses Schloss Geyerwörth Bamberg – Rohbau I
6A-232-01472021
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“Das Schloss Geyerswörth, heute Rathaus Geyerswörth gehört zum UNESCO-Welterbe-Gesamtensemble. Das zweigeschossige Ensemble mit Satteldächern und einem...”
Kurze Beschreibung
Das Schloss Geyerswörth, heute Rathaus Geyerswörth gehört zum UNESCO-Welterbe-Gesamtensemble. Das zweigeschossige Ensemble mit Satteldächern und einem höheren Turm ist um 2 Höfe gruppiert und in sechs Gebäudeteile gegliedert. Alle Bauteile mit einer Gesamtfläche von ca. 2 000 m stehen unter Denkmalschutz und müssen mit größtmöglicher Sorgfalt für einen maximalen Substanzerhalt behandelt werden. Die Maßnahme ist in Lose unterteilt. Die Gesamtmaßnahme geht vom Frühjahr 2019 bis Ende 2022.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Bamberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Rohbau I
Erneuern der haustechnischen Grundleitungen in einzelnen Gebäudeteilen
Maßnahmen zur Sanierung und Instandsetzung von Innenwänden und Böden.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-08-31 📅
Datum des Endes: 2022-12-02 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-14
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-14
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2021/S 093-240468 (2021-05-11)