Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der AN muss die Hauptaufgaben (70 % der Angebotssumme ohne Baustelleneinrichtungs-, Inspektions- und Stundenleistungen) mit eigenem Personal ausführen. Nachunternehmer dürfen nur für Nebenarbeiten oder zum Abdecken von Spitzen eingesetzt werden. Ansprechpartner bleibt immer der vom AN benannte Fachbauleiter.
Ein weisungsbefugter Vertreter des AN muss ständig vor Ort sein. Abstimmungen, Vereinbarungen und die Ablaufplanung erfolgen ausschließlich zwischen dem AN und dem FKB und nicht mit Nachunternehmern.
Alle angedachten Nachunternehmerleistungen müssen zur Angebotsabgabe benannt und angegeben werden.
Das ausführende Unternehmen (Auftragnehmer sowie alle ggf. eingesetzten Nachunternehmer) muss die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen.
Nur solche Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche die Mindest-Eignungskriterien erfüllen, werden im weiteren Vergabeverfahren berücksichtigt. Bewerber, welche einen derartigen Nachweis (Mindesteignungskriterien) nicht erbringen können, werden beim Vergabeverfahren nicht berücksichtigt und ausgeschlossen.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im bewerbungsspezifischen Bereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt.
b) Nachweis, dass der Bewerber die folgenden Beurteilungsgruppen gemäß Güteschutz Kanalbau besitzt (RAL-GZ-961):
— Gruppe I: Inspektion von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweite mit den dazugehörigen Bauwerken,
— Gruppe R: Reinigung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweite mit den dazugehörigen Bauwerken,
— Gruppe D: Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken,
— Gruppe S: Grabenlose Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken,
— RAL-Gütezeichen Kanalbau für die durchzuführenden Arbeiten und den angewandten Techniken.
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen RAL – Güte- und Prüfbestimmungen GZ 961 sind zu erfüllen.
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn das Unternehmen im Besitz eines entsprechenden RAL – Gütezeichens Kanalbau ist. Ersatzweise sind die Anforderungen erfüllt, wenn das Unternehmen einen entsprechenden Nachweis gemäß Abschnitt 4.1 RAL-GZ 961 vorlegt und mit Beginn der Arbeiten eine Fremdüberwachung gemäß Abschnitt 4.3 RAL-GZ 961 besteht.
c) Angaben von realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 4 Jahren, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Ziffer II.1.5) und II.2) der Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit den einzelnen aufgeführten Angaben.