Beschreibung der Beschaffung
Das Gebäude der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover (HMTMH) wurde durch den
Architekten Rolf Ramcke im Rahmen eines Architekturwettbewerbs entworfen. Das als Staatliche Hochschule für Musik und Theater im November 1973 eröffnete Gebäude galt als eines der
modernsten Gebäude, das eigens für den Zweck einer künstlerischen Hochschule gebaut wurde.
In den Jahren 1970 bis 1973 wurde das Gebäude als Solitär in Stahlbetonbauweise am Emmichplatz 1
(heute Neues Haus 1) in Hannover-Oststadt errichtet. Es handelt sich um einen 4-geschossigen, zum Innenhof hin terrassierten Baukörper, dessen Form an ein menschliches Ohr erinnert. Das Objekt wird dem Architekturstil "Brutalismus" zugerechnet dessen Anspruch es war, ehrlich in Bezug auf Material und Konstruktion und ethisch in Bezug auf den sozialen Aspekt der Architektur zu sein. Dies spiegelt sich auch in den Oberflächen und den Bauteildimensionierungen wider. Der hier zugehörige Sichtbeton zeigt dies unter anderem mit seiner sägerauen Holzschalungsoberfläche. Seit März 2011 ist das Gebäude als Einzelbaudenkmal in das Verzeichnis der Kulturdenkmale Niedersachsens aufgenommen.
Die Sichtbetonfassade im Bereich des Innenhofes ist im gesamten Oberflächenbereich von netzartigen
Schwindrissen und Betonabplatzungen gekennzeichnet. Ursächlich ist die nicht ausreichende Betonüberdeckung (oft weniger als 20 mm), die den Bewehrungsstahl aufgrund von natürlicher Witterung und entsprechendem Wassereintritt über die Jahre korrodieren ließ und nun großflächig für Abplatzungen und Hohllagen über korrodierender Bewehrung sorgt. Verstärkt wird dieses Schadensbild durch eine in den 90ger Jahren aufgebrachte dichte Fassadenbeschichtung (Elefantenhaut). Die damalige Intention, eine Hydrophobierung zum Schutz der Betonfassade aufzubringen, hat sich im Laufe der Jahre leider nicht bewahrheitet. Eher hat diese Schutzschicht das Schadensbild verstärkt, da das Eindringen von
Feuchtigkeit nicht dauerhaft verhindert werden konnte und diese Schicht nun ein natürliches Abtrocknen der
Fassade verhindert und somit die Korrosionsschäden negativ unterstützt. Die vorhandenen Betonfertigteilelemente wie Sohlbänke und Terrassenbrüstungen zeigen ebenfalls
Abplatzungen und Rissbildungen auf. Auch hier sind die Ursachen in der nicht ausreichenden Betonüberdeckung zu sehen. Die aus der Ursprungszeit bestehenden Terrassenplatten mit Unterbau sind in einer Vielzahl gebrochen. Die Verfugung zwischen den einzelnen Platten hat sich in großen Teilen von den Plattenflanken gelöst, so dass es über die Jahre zu einer Durchfeuchtung des Mörtelbetts gekommen ist.
Ziel der hier ausgeschriebenen Maßnahme ist die umfangreiche und denkmalgerechte Sanierung der Sichtbetonfassaden und Terrassenflächen im Innenhofbereich. Dabei sollen schwerpunktmäßig die außen aufliegende Leichtbetonschale, die Leichtbetonbrüstungselemente und der Terrassenaufbau erneuert werden.
Die Planungs- und Ausführungsgrundlage für die Sanierungen / Erneuerungen bildet ein in den Jahren 2017 - 2018 durchgeführter 1. Sanierungsabschnitt (1.BA). Das Architekturbüro Thomas Hirt aus Hannover hat diese Sanierung in allen Leistungsphasen bearbeitet. Die Teilnahme des Büros an diesem VgV-Verfahren wird nicht ausgeschlossen. Die erarbeiteten Unterlagen ("erweiterte Dokumentation") werden allen Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt.
Die insgesamt zu vergebenden Leistungen umfassen:
_ Leistungsphasen 2-4 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (Leistungsstufe 1)
_Leistungsphase 5 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (Leistungsstufe 2) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
_Leistungsphasen 6 und 7 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (Leistungsstufe 3) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
_Leistungsphase 8 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (Leistungsstufe 4) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
_Leistungsphase 9 der Objektplanung gem. § 34 HOAI (Leistungsstufe 5) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG
_Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen)
Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Vertreter aus behördlichem Kontext werden ggf. neben dem Auswahlgremium der Vergabestelle in beratender Funktion an dem Verfahren teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.